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Eigenmietwert Abschaffung PV Anlage: Was Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik wissen müssen

Was viele nicht wissen: Die Reform hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Investitionen und könnte die Rentabilität von Solaranlagen deutlich beeinflussen. Der Bundesbeschluss zur Streichung des Eigenmietwerts, über den das Stimmvolk voraussichtlich im Rahmen einer nationalen Abstimmung entscheiden wird, wurde nach intensiver Debatte im Nationalrat und Ständerat verabschiedet.

Die parlamentarische Diskussion zeigte, dass insbesondere die politische Mitte und das Nein-Lager Vorbehalte gegen die Reform haben. Die Vorlage dient als Grundlage für die Abstimmung und markiert einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Im Zuge der Reform wird auch die Einführung einer Objektsteuer als mögliche Nachfolgeregelung diskutiert. Experten erwarten erhebliche Steuerausfälle für Bund und Kantone, die durch Steuererhöhungen oder andere Massnahmen kompensiert werden könnten. Bau- und Gewerbeverbände warnen vor einem Sanierungs-Stopp, da Sanierungskosten künftig nicht mehr abziehbar wären. Im Gegenzug werden mögliche Steuersenkungen als wirtschaftlicher Impuls ins Feld geführt. Dennoch bleiben viele Fragen zur Reform offen, und insbesondere Mieter haben nichts von der Abschaffung zu erwarten. Alternativ werden unter anderem verschiedene Modelle zur steuerlichen Behandlung von Immobilien und PV-Anlagen diskutiert. Für besitzende Eigentümer bedeutet die Reform, dass Einnahmen aus Vermietung, Zinsen und die steuerliche Belastung für das eigene Haus oder die eigene Immobilie neu bewertet werden müssen.

Die wichtigsten Änderungen für PV-Anlagen-Besitzer im Überblick

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen fundamental. Die Reform bringt einen Systemwechsel mit sich, der direkte Auswirkungen auf die Besteuerung von Energiemassnahmen hat. Einnahmen aus der Vermietung von PV-Anlagen bleiben jedoch weiterhin steuerpflichtig.

Zentrale Änderungen ab Steuerjahr 2028:

  • Bundessteuerlicher Abzug für PV-Anlagen entfällt komplett ab Steuerjahr 2028

  • Kantonale Abzugsmöglichkeiten bleiben bis spätestens 2050 bestehen

  • Selbstgenutzte Eigenheime mit PV-Anlagen sind von beiden Änderungen betroffen

  • Steuerliche Mehrbelastung kann bei energetischen Investitionen entstehen

Der Wegfall des Eigenmietwerts bedeutet gleichzeitig das Ende der steuerlichen Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen auf Bundesebene, was insbesondere besitzende Eigentümer betrifft, die bisher Zinsen für ihre Immobilie absetzen konnten. Diese Entwicklungen treffen besonders Wohneigentümer, die in den vergangenen Jahren in nachhaltige Energielösungen investiert haben oder dies noch planen.

Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen kann sich zudem unterscheiden, je nachdem, ob sie sich auf einem Haus oder einer anderem Immobilie befinden.

Die Einführung dieser neuen Regelungen erfolgt schrittweise, wobei der Bund eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren nach einer allfälligen Annahme der Vorlage vorsieht. Dies gibt Eigenheimbesitzern Zeit, ihre Investitionsstrategien entsprechend anzupassen.

Wegfall des Bundesabzugs für Photovoltaik-Investitionen

Bisher konnten Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum ihre PV-Anlage als energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Diese Möglichkeit verschwindet mit der Abschaffung des Eigenmietwerts vollständig auf Bundesebene. Zudem sind künftig auch Sanierungskosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie oder dem Haus stehen, nicht mehr steuerlich absetzbar.

Konkret betroffen sind folgende Investitionen:

  • Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen

  • Batteriespeicher und Wechselrichter

  • Energetische Sanierungen im Zusammenhang mit PV-Installationen

  • Dacherneuerungen bei gleichzeitiger PV-Installation

Die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich: Bei einer typischen PV-Anlage mit Investitionskosten von CHF 40’000 entfällt künftig eine Steuerersparnis von rund CHF 5’700 auf Bundesebene. Diese Berechnung basiert auf einem durchschnittlichen Steuersatz von etwa 14,3 Prozent, wobei Einnahmen aus der Vermietung von PV-Anlagen weiterhin steuerpflichtig bleiben.

Auf dem Bild ist ein Taschenrechner zu sehen, der neben Steuerunterlagen und Dokumenten zu einer PV-Anlage liegt. Diese Materialien sind relevant für Eigenheimbesitzer, die sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts und den damit verbundenen Steuerabzügen auseinandersetzen.

Der Bundesrat begründet diese Massnahme mit der Vereinfachung des Steuersystems. Ohne Eigenmietwert entfällt die Logik, Unterhaltskosten und Investitionen steuerlich zu berücksichtigen. Gleichzeitig können Zinsen für Hypotheken künftig nicht mehr als Abzug geltend gemacht werden, was die Steuerbelastung für viele Besitzende einer Immobilie zusätzlich erhöht. Diese Vereinfachung hat jedoch direkte Konsequenzen für die Energiewende und könnte Anreize für nachhaltige Investitionen reduzieren.

Beispielrechnung für eine CHF 40’000 PV-Anlage:

Kostenart Betrag Steuerersparnis bisher Steuerersparnis ab 2028
PV-Anlage inkl. Installation CHF 40’000 CHF 5’700 CHF 0
Jährliche Wartung CHF 500 CHF 71 CHF 0
Total CHF 40’500 CHF 5’771 CHF 0

Kantonale Regelungen für PV-Anlagen bis 2050

Während der Bund die Steuerabzüge für Energiemassnahmen streicht, können die Kantone freiwillig weiterhin entsprechende Abzugsmöglichkeiten gewähren. Diese kantonalen Regelungen sind jedoch zeitlich auf spätestens 2050 begrenzt.

Im Rahmen des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung wird in einigen Kantonen die Einführung einer sogenannten Objektsteuer als neue, optionale Steuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen diskutiert, die anstelle der abgeschafften Eigenmietwertsteuer treten könnte.

Die Kantone werden voraussichtlich unterschiedlich auf diese neue Lage reagieren. Einige werden die Förderung erneuerbarer Energien über die Liegenschaftssteuern aufrechterhalten, andere könnten alternative Fördermechanismen entwickeln oder auf kantonale Abzüge verzichten.

Erwartete Entwicklungen in den Kantonen:

  • Urbane Kantone: Wahrscheinlich Beibehaltung der Energiesparabzüge bis 2050

  • Ländliche Regionen: Möglicherweise frühere Streichung zugunsten anderer Förderinstrumente

  • Finanzschwache Kantone: Potenzielle Reduktion der Abzugsmöglichkeiten aus Budgetgründen

Durch die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ist in vielen Kantonen mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen, die durch andere Massnahmen wie Steuererhöhungen oder neue Abgaben kompensiert werden könnten.

Das Parlament hat bewusst eine Flexibilität für die Kantone vorgesehen, um regionale Unterschiede bei der Energiewende zu berücksichtigen. Diese Lösung trägt dem föderalistischen System der Schweiz Rechnung, schafft aber auch Unsicherheit für Investoren.

Konkrete Auswirkungen bei bestehenden PV-Anlagen

Bereits installierte PV-Anlagen sind von der Änderung grundsätzlich nicht rückwirkend betroffen. Die steuerlichen Abzüge, die bereits in Anspruch genommen wurden, bleiben bestehen. Anders verhält es sich bei zukünftigen Erweiterungen oder Neuinstallationen.

Bestehende Anlagen:

  • Keine rückwirkenden steuerlichen Nachteile

  • Wartungs- und Reparaturkosten bei vermieteten Liegenschaften bleiben abzugsfähig

  • Bereits getätigte Abzüge werden nicht rückgängig gemacht

  • Einnahmen aus der Vermietung von PV-Anlagen bleiben weiterhin steuerpflichtig

Geplante Investitionen:

  • Installationen ab 2028 ohne Bundesabzug

  • Kantonale Abzugsmöglichkeiten je nach Region unterschiedlich

  • Erhöhte Planungsunsicherheit bei langfristigen Projekten

Die Übergangsregelung sieht vor, dass Investitionen, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen getätigt werden, noch nach geltendem Recht behandelt werden. Dies schafft einen Anreiz für beschleunigte Umsetzung geplanter PV-Projekte.

Praxisbeispiel: Steuerliche Auswirkungen einer PV-Installation

Um die konkreten Auswirkungen zu verdeutlichen, betrachten wir ein typisches Beispiel: Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau besitzt ein Haus als Immobilie mit einem Eigenmietwert von CHF 30’000 und Schuldzinsen von CHF 24’000. Die dargestellten Auswirkungen gelten beispielhaft für dieses Haus, sind aber auch auf andere Immobilientypen und besitzende Eigentümer übertragbar, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Aspekte wie Zinsen, Sanierungskosten und weitere Einnahmen. Sie planen die Installation einer PV-Anlage für CHF 40’000.

Bisherige steuerliche Situation:

Position Betrag Steuereffekt
Eigenmietwert (Einkommen) CHF 30’000 + CHF 4’290 Steuern
Schuldzinsenabzug CHF 24’000 - CHF 3’432 Steuern
PV-Anlage (Abzug) CHF 40’000 - CHF 5’700 Steuern
Netto-Steuereffekt - CHF 4’842
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Die Steuerbelastung dieses Haushalts steigt nach der Reform um CHF 5’700 jährlich, was der entfallenen Steuerersparnis durch den PV-Anlagen-Abzug entspricht. Gleichzeitig entfällt aber auch die steuerliche Belastung durch den Eigenmietwert, was in diesem Fall eine Entlastung von CHF 858 bedeutet (CHF 30’000 - CHF 24’000 = CHF 6’000 × 14,3%).

Das Resultat: Eine Netto-Mehrbelastung von CHF 4’842, die hauptsächlich durch den Wegfall des Energiesparabzugs verursacht wird. Diese Berechnung zeigt, wie sich die Rentabilität von PV-Investitionen durch die Reform verschlechtert.

Abzug von Schuldzinsen: Was ändert sich für Eigenheimbesitzer?

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts steht auch der Schuldzinsenabzug für Eigenheimbesitzer in der Schweiz vor einem grundlegenden Wandel. Bisher konnten Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von selbstgenutzten Liegenschaften entstanden sind, in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden. Nach der Reform wird diese Möglichkeit jedoch stark eingeschränkt – mit spürbaren Auswirkungen auf die Besteuerung und die Steuerabzüge vieler Eigentümer.

Neu wird der Abzug von Schuldzinsen quotal berechnet. Das bedeutet: Nur noch der Anteil der Schuldzinsen, der auf das unbewegliche Vermögen (wie vermietete Liegenschaften oder Zweitliegenschaften) entfällt, kann steuerlich geltend gemacht werden. Wer lediglich ein Eigenheim zur Selbstnutzung besitzt und ansonsten nur bewegliches Vermögen (z.B. Bankguthaben, Wertschriften) hält, verliert künftig das Recht auf den Schuldzinsenabzug vollständig. Diese Anpassung betrifft einen grossen Teil der Eigenheimbesitzer und führt in vielen Fällen zu einer höheren Steuerbelastung.

Eine wichtige Ausnahme bildet der sogenannte Ersterwerber-Abzug. Wer erstmals Wohneigentum erwirbt, kann während zehn Jahren einen begrenzten Abzug von Schuldzinsen geltend machen. Für Ehepaare liegt dieser Ersterwerber-Abzug bei maximal 10’000 Franken pro Jahr, für Alleinstehende bei 5’000 Franken. Der Betrag reduziert sich jährlich um 10 Prozent, sodass der Anreiz für den Erwerb von Wohneigentum in den ersten Jahren nach dem Kauf besonders hoch bleibt.

Diese neuen Regelungen zur Besteuerung und zum Abzug von Schuldzinsen sind Teil des umfassenden Systemwechsels im Rahmen der Abschaffung des Eigenmietwerts. Sie machen es für viele Eigenheimbesitzer notwendig, ihre individuelle Vermögens- und Finanzierungsstruktur zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Gerade bei geplanten Investitionen in Liegenschaften oder bei der Finanzierung von Sanierungen und PV-Anlagen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung, um die Auswirkungen der Reform optimal zu steuern und mögliche Nachteile zu minimieren.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt somit nicht nur Veränderungen bei den Steuerabzügen für energetische Massnahmen, sondern auch beim Schuldzinsenabzug – ein Aspekt, der für die langfristige Planung von Eigenheimbesitzern in der Schweiz von zentraler Bedeutung ist.

Strategien für PV-Anlagen vor der Reform-Umsetzung

Eigenheimbesitzer, die eine PV-Anlage planen, sollten die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung der Reform strategisch nutzen. Die Übergangsfrist bietet noch Möglichkeiten, von den aktuellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Konkrete Handlungsempfehlungen:

  1. Zeitplanung optimieren: Geplante PV-Installationen vor 2028 realisieren

  2. Kantonale Regelungen prüfen: Abklärung der regionalen Förderbedingungen nach 2028

  3. Finanzierung überdenken: Alternative Finanzierungsmodelle evaluieren

  4. Gesamtsanierung planen: Energetische Massnahmen bündeln für maximalen Abzug

Viele Fragen zur optimalen Vorgehensweise, insbesondere im Hinblick auf individuelle Situationen und steuerliche Aspekte, bleiben offen – eine persönliche Beratung ist daher empfehlenswert.

Die Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren gibt ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung von PV-Projekten. Dabei sollten Eigenheimbesitzer nicht nur die Bundesebene, sondern auch kantonale Entwicklungen im Blick behalten.

Optimierung der Finanzierung von PV-Anlagen

Mit dem Wegfall der Schuldzinsenabzüge verliert auch die Fremdfinanzierung von PV-Anlagen ihre steuerlichen Vorteile. Zinsen, die bisher als abzugsfähige Kosten bei der Finanzierung einer Immobilie oder eines Hauses galten, können nun nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Dies erfordert eine Neubewertung der Finanzierungsstrategien.

Neue Finanzierungsüberlegungen:

  • Eigenkapital vs. Fremdkapital: Ohne Schuldzinsenabzug wird Eigenkapital attraktiver

  • Leasingmodelle: Prüfung alternativer Finanzierungsformen

  • Contracting-Lösungen: Externe Betreiber könnten interessanter werden

  • Förderbeiträge: Verstärkte Nutzung direkter Subventionen von Bund und Kantonen

Die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen machen es notwendig, Investitionsentscheidungen primär auf Basis der tatsächlichen Energiekosteneinsparungen und weniger auf steuerlichen Vorteilen zu treffen.

Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen bei Photovoltaik

Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung für PV-Anlagen erheblich. Ohne die steuerlichen Abzüge verlängert sich die Amortisationszeit von Solaranlagen um durchschnittlich 2-3 Jahre. Neben PV-Anlagen gibt es unter anderem alternative Investitionsmöglichkeiten im Bereich erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Windkraft oder Wärmepumpen, die ebenfalls hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und steuerlicher Rahmenbedingungen geprüft werden sollten.

Veränderte Wirtschaftlichkeit:

Faktor Vor Reform Nach Reform Veränderung
Amortisationszeit 8-12 Jahre 10-15 Jahre +2-3 Jahre
Jährliche Rendite 6-8% 4-6% -2 Prozentpunkte
Steuerliche Ersparnis 14,3% der Investition 0% (Bund) Komplett entfallend

Die Rentabilität von PV-Anlagen hängt künftig stärker von den tatsächlichen Stromkosten, der Einspeisevergütung und dem Eigenverbrauchsanteil ab. Dies führt zu einer Fokussierung auf technische Optimierung und Energieeffizienz.

Neue Schwerpunkte bei PV-Investitionen:

  • Eigenverbrauchsoptimierung: Maximierung des selbst genutzten Solarstroms

  • Batteriespeicher: Investition in Speichertechnologien wird wichtiger

  • Energiemanagement: Intelligente Steuerung des Stromverbrauchs

  • Anlagengröße: Optimierung der Dimensionierung für den tatsächlichen Bedarf

Im Bild sind moderne Batteriespeicher neben einem PV-Wechselrichter in einem Schweizer Keller zu sehen. Diese Installation unterstützt die Energiewende und könnte für Eigenheimbesitzer von Interesse sein, insbesondere im Hinblick auf die Abschaffung des Eigenmietwerts und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile.

Die Energiewende bleibt auch ohne steuerliche Anreize wirtschaftlich sinnvoll, erfordert aber eine genauere Planung und längere Investitionshorizonte. Der Fokus verschiebt sich von steueroptimierter zu betriebswirtschaftlich optimierter Energiegewinnung.

Was PV-Anlagen-Besitzer jetzt tun sollten

Die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung der Reform sollte gezielt für strategische Entscheidungen genutzt werden. Je nach individueller Lage sind unterschiedliche Massnahmen sinnvoll.

Sofortige Schritte für bestehende PV-Anlagen-Besitzer:

  1. Bestandsaufnahme: Dokumentation der aktuellen Anlage und bereits getätigten Abzüge

  2. Erweiterungsplanung: Prüfung möglicher Anlagenerweiterungen vor 2028

  3. Wartungsoptimierung: Sicherstellung der langfristigen Leistungsfähigkeit

  4. Kantonale Abklärungen: Information über regionale Bestimmungen nach 2028

Für Planer zukünftiger PV-Installationen:

  1. Zeitplan erstellen: Umsetzung bis Steuerjahr 2027 prüfen

  2. Offerten einholen: Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Installateuren

  3. Finanzierung klären: Optimale Finanzierungsstruktur unter neuen Bedingungen

  4. Gesamtkonzept entwickeln: Integration in umfassende Energiestrategie

Allgemeine Empfehlungen:

  • Fachberatung einholen: Konsultation von Steuerberatern und Energieexperten

  • Förderlandschaft beobachten: Verfolgung kantonaler und kommunaler Entwicklungen

  • Technologietrends verfolgen: Information über neue PV- und Speichertechnologien

  • Vernetzung suchen: Austausch mit anderen Anlagenbetreibern und Fachverbänden

  • Für Mieter ändert sich durch die Abschaffung des Eigenmietwerts nichts – sie profitieren von dieser Reform nicht.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts markiert das Ende einer Ära steuerlich begünstigter Energieinvestitionen. Gleichzeitig eröffnet sie Chancen für eine marktgetriebenere und technologieorientierte Energiewende. PV-Anlagen-Besitzer, die frühzeitig strategisch planen, können auch unter den neuen Bedingungen von ihrer Investition in erneuerbare Energien profitieren.

Der Schluss ist klar: Wer eine PV-Anlage plant, sollte die verbleibende Zeit bis 2028 nutzen. Wer bereits eine Anlage besitzt, kann beruhigt sein – die Investition bleibt auch ohne steuerliche Privilegien eine sinnvolle Entscheidung für Umwelt und Geldbeutel.

Autorin: Karin M.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025

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