in 2 bis 3 Monaten zu ihrer Solaranlage

Private oder gewerbliche Solaranlagen

Den Erneuerbaren gehört die Zukunft
Alles was sie wissen müssen

1. Wie funktioniert eine Solaranlage?

Die Solarmodule absorbieren mit Hilfe der Solarzellen Sonnenenergie und produzieren daraus Gleichstrom. Der Wechselrichter transformiert den Gleichstrom in Wechselstrom und überwacht gleichzeitig die Solaranlage. Der produzierte Solarstrom kann dann direkt durch verschiedene Verbraucher (z.B. Beleuchtung, Solarium, Herd etc.) genutzt werden. Ist ein Stromspeicher im System integriert, wird der überschüssige Strom dort gespeichert. Die tagsüber produzierte Energie der Photovoltaikanlage steht dank eines Batteriespeichers auch abends, nachts und morgens zur Verfügung. Der Solarstrom, welcher nicht selbst verbraucht oder gespeichert werden kann, wird ins Netz eingespeist, wofür man vom Elektrizitätswerk eine Rückvergütung erhält. Gerechnet über die Lebensdauer einer Solaranlage von ca. 30 Jahren, amortisiert sich eine Photovoltaikanlage nach ca. 9 – 13 Jahren. Bei allfällig steigenden Energiepreisen machen sie sich unabhängig und verdienen mit Ihrem Sonnenkraftwerk bares Geld.

Ab 2050 sollen wenn möglich keine Treibhausgasemissionen mehr ausgestossen werden. Dafür hat sich die Schweiz beim Pariser Klimaabkommen verpflichtet. Die in den letzten Jahren signifikant verbesserten Solaranlagen, sollen dabei einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in der Schweiz leisten. Um diese ambitionierten Energieziele zu erreichen, hat der Bund die Energiestrategie 2050 ins Leben gerufen. Dabei soll mit gezielten Massnahmen die Stromproduktion aus alternativen Energiequellen wie Sonne, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse massgeblich gesteigert werden. Mit Förderungen macht der Bund eine Photovoltaikanlage attraktiv für alle. Zusätzlich gibt es Förderprogramme einzelner Kantone und Gemeinden, welche sie bei der Realisierung Ihres eigenen Sonnenkraftwerks zusätzlich unterstützen.

2. Die häufigsten Anlagenarten

2.1 Flachdach-Montage

Durch die frei wählbare Ausrichtung und Neigungswinkel der Anlage eignen sich Flachdächer hervorragend für eine Photovoltaik-Installation. Dank ihrer guten Hinterlüftung sorgt die Flachdach-PV-Anlage mit einer Laufzeit von 30 Jahren für eine optimale Energienutzung. Heutige Standardanlagen amortisieren sich zudem bereits nach 10-15 Jahren.

2.2 Auf- und Indach Montage

Aufdach-Montage

Der Vorteil der Aufdach-Montage liegt in der optimalen Nutzung der verfügbaren Dachfläche. Zudem ermöglicht sie eine gute Belüftung der Solarmodule, was ihre Effizienz steigert. Dieses Montageverfahren eignet sich besonders gut für Neubauten oder Dächer, die noch keine schwerwiegenden Strukturanpassungen erfordern.

Indach-Montage

Indach (integrierte) Photovoltaik-Anlagen sind die ideale Lösung, um nachhaltige Energie und die edle Optik eines Hauses zu verbinden. Egal ob für Neubauten oder Dachsanierungen – wir sorgen mit individuellen Modulen dafür, dass die montierte Anlage durch direktes Integrieren im Dach kaum sichtbar ist und somit mit der Ästhetik des Gebäudes perfekt harmoniert.​Indachsysteme überzeugen mit einem harmonischeren Gesamtbild und sind daher bei schützenwerten Bauten und in Kernzonen bewilligungsfähig.

2.3 Terassen Fassadensysteme

Wie auch bei der Dachinstallation kann bei der Fassade zwischen zwei Montagevarianten gewählt werden – entweder werden die PV-Module direkt in die Fassade integriert oder durch Schienen an der Fassade befestigt. Besonders eignen sich diese PV-Varianten für grossflächige Fassaden, wie Bürogebäude.

Bei kleineren Gebäuden können sie den selbst erzeugten Strom eines Solarterrassendachs optimal für Ihr Haus nutzen: Während sie unter der Terrassen- Solaranlage ein schattiges Plätzchen finden, wird auf der Überdachung Strom durch Sonnenstrahlen generieren.

2.4 Freiland Anlagen

Eine Freiland Photovoltaik Anlage bietet die Möglichkeit, abseits des Gebäudes auf einer meist ebenerdigen freien Fläche, Strom zu generieren und diesen im Haus zu nutzen. Besonders für Landwirtschaftsbetriebe oder grössere Unternehmungen eignet sich diese langlebige Lösung sehr gut. Einzig das aufwendige Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Abklärungen können die Planungsphase der PV-Anlage und somit die ganze Inbetriebnahme verkomplizieren. Wir unterstützen und beraten sie aber gerne in diesem Prozess.

3. Förderung in der Schweiz

Die Schweiz hat hinsichtlich erneuerbaren Energien noch grossen Nachholbedarf, dies soll sich grundlegend ändern. Mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrats soll die Stromproduktion aus Sonne, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse massgeblich gesteigert werden.

Um diese ambitionierten Energieziele zu erreichen, werden vom Bund finanzielle Anreize gesetzt, um den Anteil an Solarenergie zu erhöhen. Nicht nur der Bund zahlt Förderbeträge aus, auch viele Kantone zahlen künftigen Solaranlagen-Besitzern zusätzlich noch einen Förderungsbetrag in Form einer Subvention aus.

Die drei verschiedene Fördermöglichkeiten

Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten für Solaranlagen. Welche Förderung beansprucht werden kann, ist von der Grösse des Daches abhängig. Die KLEIV (kleine Einmalvergütung) ist für Photovoltaikanlagen bis 100 kWp (ca.600 m²) gedacht. In der Regel haben Privatkunden keine Dachflächen, welche grösser als 600 m² ist. Grössere Anlagen ab 100 kWp werden entweder mit der GREIV (grosse Einmalvergütung) oder der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) gefördert.

3.1 KLEIV

Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) gilt für Anlagen welche weniger als 100 Kilowatt. Die Förderung kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt werden. Auch grössere Anlagen können die KLEIV beanspruchen, wobei die installierte Leistung über 99.9 kW nicht gefördert wird. Die Wartezeit bis zur Auszahlung liegt bei unter einem Jahr (siehe Pronovo).Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) ab 100 Kilowatt: Die Anlage muss nicht vor dem Vorliegen einer Förderzusage erstellt werden. Anmeldungen für die Förderung: Pronovo. Die Wartezeit bis zum Vorliegen einer Zusicherung liegt bei unter einem Jahr (siehe Pronovo).Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) gilt für Anlagen welche mit einer Leistung zwischen 2 und 99,9 Kilowatt (kW) realisiert werden. Die Förderung kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt werden. Mit der Erfassung des Antrags beginnen wir jedoch bereits während des Baus Ihrer Anlage. (siehe Tarifrechner Pronovo AG). Auch grössere Anlagen können die KLEIV beanspruchen, wobei die installierte Leistung über 99.9 kW nicht gefördert wird. Die Zeit der Wartelisten ist vorbei: Bereits rund drei Monate nach Einreichung des Gesuchs erhalten sie die Fördergelder ausbezahlt.

3.2 GREIV

Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen (GREIV)gilt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt (kW) und 50 Megawatt (MW).Das Gesuch für die Einmalvergütung von grossen PV-Anlagen (GREIV) kann bereits vor Realisierung Ihrer Anlage eingereicht werden. Wenn das Gesuch geprüft wurde und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine sogenannte Grundsatzverfügung ausgestellt. Diese gewährleistet Ihnen den Anspruch auf eine Förderung, legt jedoch beispielsweise auch die Frist fest, innerhalb welcher die Anlage realisiert wer-den muss. (siehe Tarifrechner Pronovo AG).

3.3 Steuervergünstigungen

Bei Erstellung einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investitionskosten steuerlich abzugsfähig. Aktuelle Ausnahmen gelten für die Kantone LU und GR (nur Solarwärme abzugsfähig).

3.4 Rechenbeispiele

Bei Erstellung einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investitionskosten steuerlich abzugsfähig. Aktuelle Ausnahmen gelten für die Kantone LU und GR (nur Solarwärme abzugsfähig).

3-Personen-Haushalt
ca. 4 kWp = ca. 25 m2 / Grundbedarf + (kWp x Leistungsbetrag) = Förderungsbeitrag
Grundbeitrag + 4 kWp x Leistungsbeitrag
700 + 4 kWp x 380 = 2200 CHF
Grundbeitrag + 4 kWp x Leistungsbeitrag
700 + 4 kWp x 380 = 2200 CHF
5-Personen-Haushalt
ca. 7 kWp = ca. 40 m2 / Grundbedarf + (kWp x Leistungsbetrag) = Förderungsbeitrag
Grundbeitrag + 7 kWp x Leistungsbeitrag 700 + 7 kWp x 380 = 3360 CHF
Grundbeitrag + 7 kWp x Leistungsbeitrag 770 + 7 kWp x 420 = 3710 CHF
5-Personen-Haushalt mit Elektroauto
ca. 10 kWp = ca. 60 m2 / Grundbedarf + (kWp x Leistungsbetrag) = Förderungsbeitrag
Grundbeitrag + 10 kWp x Leistungsbeitrag 700 + 10 kWp x 380= 4500 CHF
Grundbeitrag + 10 kWp x Leistungsbeitrag 770 + 10 kWp x 420= 4970 CHF

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