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Förderprogramme Energie im Kanton Zug

Der Kanton Zug unterstützt Hausbesitzer und Unternehmen bei der Investition in nachhaltige Solaranlagen durch umfassende Förderprogramme. Die finanziellen Anreize zielen darauf ab, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Inhaltsverzeichnis

Förderprogramme Energie im Kanton Zug

Der Kanton Zug unterstützt Hausbesitzer und Unternehmen bei der Investition in nachhaltige Solaranlagen durch umfassende Förderprogramme. Die finanziellen Anreize zielen darauf ab, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Besonders attraktiv sind die Fördergelder für Solaranlagen, die im Rahmen verschiedener Programme bereitgestellt werden.

Im Kanton Zug wurden die Förderprogramme für 2025 aktualisiert und bieten nun noch bessere finanzielle Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen, die in Solarenergie investieren möchten. Die Förderung erfolgt durch verschiedene Mechanismen, wobei die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und die Klimaprämie für den Heizungsersatz besonders hervorzuheben sind.

Die Solarenergie-Förderung im Kanton Zug ist Teil der kantonalen Energiestrategie und trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Gleichzeitig ermöglicht sie Immobilienbesitzern, langfristig Energiekosten einzusparen und den Wert ihrer Liegenschaften zu steigern.

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Die Einmalvergütung (EIV) stellt das Kernstück der Solarförderung im Kanton Zug dar. Sie bietet eine einmalige finanzielle Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen und wird sowohl für kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern als auch für grössere Anlagen auf Gewerbe- und Industriegebäuden gewährt.

Einmalvergütung (EIV) für Solaranlagen im Kanton Zug (Beispiele 2024)

Beispielhafte Höhe der nationalen Förderung (Pronovo) nach Anlagengröße (kWp).

5 kWp: 2'250 CHF 5 kWp
10 kWp: 4'150 CHF 10 kWp
20 kWp: 7'950 CHF 20 kWp
30 kWp: 11'750 CHF 30 kWp
40 kWp: 14'650 CHF 40 kWp
Höhe der Einmalvergütung (EIV) nach Anlagengröße (Kanton Zug, Stand 2024)
Anlagengröße (kWp)Förderung (CHF)
52250
104150
207950
3011750
4014650

Quelle: Pronovo Einmalvergütung (EIV) Sätze (Beispiel 2024)

Die EIV besteht aus zwei Komponenten:

  • Grundbeitrag: Ein fester Betrag, der unabhängig von der Anlagengrösse gewährt wird
  • Leistungsbeitrag: Ein zusätzlicher Betrag, der sich nach der installierten Leistung in Kilowatt Peak (kWp) richtet

Für Anlagen im Kanton Zug gelten folgende Fördersätze:

  • Photovoltaikanlagen bis 70 kW: 1'200 CHF Grundbeitrag plus 500 CHF pro kW Leistung
  • Anlagenerweiterungen werden ebenfalls gefördert, sofern die Gesamtleistung 70 kW nicht überschreitet

Die nationale Einmalvergütung wird über Pronovo abgewickelt und ergänzt die kantonalen Fördergelder. Für Eigenverbrauchsgemeinschaften und innovative Konzepte wie bifaziale Module oder gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) können unter Umständen zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Klimaprämie für den Heizungsersatz

Neben der direkten Förderung von Solaranlagen bietet der Kanton Zug auch eine Klimaprämie für den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energiesysteme. Diese Prämie ist besonders interessant für Immobilienbesitzer, die im Rahmen einer Gesamtsanierung sowohl die Heizungsanlage erneuern als auch eine Solaranlage installieren möchten.

Die Klimaprämie für den Heizungsersatz beträgt:

  • Bis zu 10'000 CHF für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbares Heizsystem
  • Zusätzliche Fördergelder bei Kombination mit einer Solaranlage

Besonders attraktiv ist die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen, da der selbst erzeugte Solarstrom direkt für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt werden kann. Dies maximiert den Eigenverbrauchsanteil und erhöht die Wirtschaftlichkeit der Gesamtinvestition.

Die genauen Förderbedingungen und -sätze sind im "Förderprogramm Energie 2025" des Kantons Zug detailliert beschrieben. Es lohnt sich, die unterschiedlichen Förderprogramme zu kombinieren, um die Gesamtförderung zu optimieren.

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Fördergegenstände und -bedingungen

Im Kanton Zug werden verschiedene Arten von Solaranlagen und energieeffiziente Massnahmen gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die investierten Mittel einen maximalen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten.

Folgende Solaranlagen werden im Kanton Zug gefördert:

  • Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern und Fassaden
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Kombinierte Systeme (PVT-Anlagen), die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen

Um die Fördergelder beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen
  • Die verwendeten Komponenten müssen den geltenden Qualitätsstandards entsprechen
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Installation eingereicht werden
  • Bei Photovoltaikanlagen: Anmeldung der Anlage bei Pronovo für die nationale Einmalvergütung
  • Bei thermischen Solaranlagen: Erfüllung der Mindestanforderungen an die Kollektorgrösse

Besonders wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Installationsarbeiten gestellt wird. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden, auch wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Nach Erhalt der Förderzusage haben Antragsteller in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Massnahme umzusetzen.

Gebäudehülle und Wärmedämmung

Neben der direkten Förderung von Solaranlagen bietet der Kanton Zug auch Unterstützung für Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle. Diese Massnahmen können in Kombination mit der Installation einer Solaranlage besonders wirtschaftlich sein und die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich steigern.

Folgende Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle werden gefördert:

  • Dämmung von Dach- und Fassadenflächen
  • Ersatz von Fenstern durch energieeffiziente Modelle
  • Dämmung von Kellerdecken und Böden gegen unbeheizte Räume

Die Kombination aus einer gut gedämmten Gebäudehülle und einer Solaranlage bietet mehrere Vorteile:

  • Reduzierter Energiebedarf für Heizung und Kühlung
  • Höherer Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms
  • Möglichkeit kleinerer Heizsysteme
  • Verbesserter Wohnkomfort und höhere Immobilienwerte

Im Rahmen des Gebäudeprogramms werden dabei Förderbeiträge pro Quadratmeter sanierter Fläche gewährt. Die genauen Fördersätze sind abhängig vom U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der neuen Bauteile und werden regelmässig angepasst.

Beratungsangebote und Planungshilfen

Der Kanton Zug bietet verschiedene Beratungsangebote für Hausbesitzer und Unternehmen, die in Solaranlagen investieren möchten. Diese Beratungen helfen dabei, das optimale Förderprogramm zu finden und die Förderanträge korrekt zu stellen.

Folgende Beratungsangebote stehen zur Verfügung:

  • Energieberatung durch die kantonale Energiefachstelle
  • GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht)
  • Impulsberatungen für KMU und Grossverbraucher
  • Beratung zu technischen und wirtschaftlichen Aspekten von Solaranlagen

Bei der Solaralag.ch GmbH bieten wir zusätzlich folgende Dienstleistungen an:

  • Kostenlose Erstberatung zur Eignung von Dach- und Fassadenflächen für Photovoltaikanlagen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Berücksichtigung aller verfügbaren Fördergelder
  • Unterstützung bei der Auswahl der optimalen Anlagengrösse und -technologie
  • Begleitung des gesamten Förderprozesses von der Antragstellung bis zur Auszahlung

Die Beratungsleistungen sind oftmals selbst förderfähig oder werden zu vergünstigten Konditionen angeboten. Eine professionelle Beratung lohnt sich in jedem Fall, da sie hilft, die verschiedenen Förderprogramme optimal zu kombinieren und langfristig die richtige Investitionsentscheidung zu treffen.

Als erfahrener Solaranlagen-Anbieter im Kanton Zug kennen wir die Details aller Förderprogramme und können Sie gezielt bei der Maximierung Ihrer Fördergelder unterstützen. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit den Förderstellen und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.

Förderantrag und Antragsprozess

Die Beantragung von Fördergeldern für Solaranlagen im Kanton Zug folgt einem klar definierten Prozess. Ein korrekter und rechtzeitiger Antrag ist entscheidend, um die Förderung zu erhalten.

Der Antragsprozess umfasst folgende Schritte:

  1. Vorplanung der Solaranlage: Ermittlung der Anlagengrösse, Technologie und ungefähren Kosten
  2. Prüfung der Förderbedingungen: Abgleich des geplanten Projekts mit den aktuellen Förderbedingungen
  3. Einreichung des Förderantrags: Über das Online-Gesuchsportal des Gebäudeprogramms
  4. Wartezeit bis zur Förderzusage: In der Regel 4-8 Wochen
  5. Installation der Solaranlage: Nach Erhalt der Förderzusage
  6. Einreichung der Projektabschlussunterlagen: Inkl. Rechnung und Inbetriebnahmeprotokoll
  7. Auszahlung der Fördergelder: Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen

Wichtige Hinweise zum Antragsprozess:

  • Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Installation gestellt werden
  • Die Förderzusage ist in der Regel zwei Jahre gültig
  • Zusätzlich zum kantonalen Antrag ist für Photovoltaikanlagen auch ein Antrag bei Pronovo für die nationale Einmalvergütung erforderlich
  • Die Anträge für kantonale und nationale Förderung sind unabhängig voneinander zu stellen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Angebot des Installationsunternehmens mit technischen Spezifikationen der Anlage
  • Situationsplan oder Katasterplan des Gebäudes
  • Fotos der Dach- oder Fassadenfläche (bei bestehenden Gebäuden)
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Bei thermischen Solaranlagen: Berechnung des solaren Deckungsgrads

Bei der Solaralag.ch GmbH übernehmen wir auf Wunsch die komplette Abwicklung des Förderantrags für unsere Kunden. Dank unserer Erfahrung mit dem Antragsprozess können wir sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um die maximale Fördersumme zu erhalten.

Dokumente und Downloads

Für die Beantragung von Fördergeldern für Solaranlagen im Kanton Zug sind verschiedene Dokumente und Formulare erforderlich. Diese stehen zum Download bereit und müssen entsprechend der Vorgaben ausgefüllt und eingereicht werden.

Folgende Dokumente sind für den Förderantrag relevant:

  • Förderbedingungen Energie 2025: Detaillierte Beschreibung aller Förderprogramme und Bedingungen
  • Gesuchsformular für Solaranlagen: Online auszufüllen im Gesuchsportal des Gebäudeprogramms
  • Bestätigung Fachpartner: Nachweis über die Qualifikation des Installationsunternehmens
  • Technisches Datenblatt: Spezifikationen der geplanten Solaranlage
  • Vollmachtsformular: Falls der Antrag durch einen Dritten (z.B. Installateur) gestellt wird

Zusätzlich können folgende Merkblätter und Informationsmaterialien hilfreich sein:

  • Leitfaden zur Maximierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom
  • Übersicht über die Kombination verschiedener Förderungen
  • Checkliste zur Vorbereitung eines Förderantrags
  • Informationen zu steuerlichen Aspekten von Solaranlagen

Alle relevanten Dokumente werden regelmässig aktualisiert, um Änderungen in den Förderbedingungen oder -sätzen abzubilden. Es ist daher wichtig, stets die aktuellsten Versionen der Dokumente zu verwenden.

Als Solarprojektierer und -installateur im Kanton Zug haben wir bei der Solaralag.ch GmbH Zugriff auf alle notwendigen Dokumente und Vorlagen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen, um eine reibungslose Bearbeitung des Förderantrags zu gewährleisten.

Weitere Förderprogramme und Möglichkeiten

Neben den kantonalen Förderprogrammen für Solaranlagen im Kanton Zug gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Investition in erneuerbare Energien zu erhalten. Die Kombination verschiedener Förderprogramme kann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage deutlich verbessern.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten umfassen:

  • Gemeindespezifische Förderprogramme: Einige Gemeinden im Kanton Zug bieten eigene Förderprogramme an, die zusätzlich zu den kantonalen Förderungen genutzt werden können.
  • Eigenverbrauchsgemeinschaften (ZEV): Die Bildung einer Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann Fördervergünstigungen bringen und einen höheren Eigenverbrauchsanteil ermöglichen.
  • Steuerliche Vergünstigungen: Die Investition in eine Solaranlage kann als werterhaltende oder wertvermehrende Massnahme von den Steuern abgesetzt werden.
  • Spezielle Programme für innovative Lösungen: Für besonders innovative Solaranlagenkonzepte, wie z.B. gebäudeintegrierte Photovoltaik oder Agri-PV-Anlagen, gibt es spezielle Förderprogramme.

Weitere interessante Aspekte:

  • Batteriespeicher: In Kombination mit einer PV-Anlage können auch Batteriespeichersysteme gefördert werden. Diese erhöhen den Eigenverbrauchsanteil und verbessern die Netzstabilität.
  • Sektorenkopplung: Die Kombination einer Solaranlage mit einer Wärmepumpe und Elektromobilität kann zusätzliche Fördergelder erschliessen.
  • Contracting-Modelle: Für Personen oder Unternehmen, die keine eigene Investition tätigen möchten, bieten Contracting-Modelle eine interessante Alternative. Hierbei übernimmt ein Dritter die Investition und den Betrieb der Anlage.

Als Solaranlagen-Experten im Kanton Zug behalten wir bei der Solaralag.ch GmbH stets alle verfügbaren Förderprogramme im Blick. Wir beraten unsere Kunden individuell, welche Kombination von Förderungen für ihr spezifisches Projekt optimal ist und unterstützen bei der Antragstellung für alle relevanten Programme.

Die Fördergelder für Solaranlagen im Kanton Zug machen die Investition in erneuerbare Energien nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Mit der richtigen Planung und einer umfassenden Beratung können Sie das Maximum aus den verfügbaren Fördermitteln herausholen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verfügbarkeit von Fördergeldern ändert sich laufend. Deshalb evaluieren wir stets individuell und situationsbezogen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr spezifisches Projekt infrage kommen.

Quellen

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