Der Kanton Zug unterstützt Hausbesitzer und Unternehmen bei der Investition in nachhaltige Solaranlagen durch umfassende Förderprogramme. Die finanziellen Anreize zielen darauf ab, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Kanton Zug unterstützt Hausbesitzer und Unternehmen bei der Investition in nachhaltige Solaranlagen durch umfassende Förderprogramme. Die finanziellen Anreize zielen darauf ab, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Besonders attraktiv sind die Fördergelder für Solaranlagen, die im Rahmen verschiedener Programme bereitgestellt werden.
Im Kanton Zug wurden die Förderprogramme für 2025 aktualisiert und bieten nun noch bessere finanzielle Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen, die in Solarenergie investieren möchten. Die Förderung erfolgt durch verschiedene Mechanismen, wobei die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und die Klimaprämie für den Heizungsersatz besonders hervorzuheben sind.
Die Solarenergie-Förderung im Kanton Zug ist Teil der kantonalen Energiestrategie und trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Gleichzeitig ermöglicht sie Immobilienbesitzern, langfristig Energiekosten einzusparen und den Wert ihrer Liegenschaften zu steigern.
Die Einmalvergütung (EIV) stellt das Kernstück der Solarförderung im Kanton Zug dar. Sie bietet eine einmalige finanzielle Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen und wird sowohl für kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern als auch für grössere Anlagen auf Gewerbe- und Industriegebäuden gewährt.
Beispielhafte Höhe der nationalen Förderung (Pronovo) nach Anlagengröße (kWp).
Anlagengröße (kWp) | Förderung (CHF) |
---|---|
5 | 2250 |
10 | 4150 |
20 | 7950 |
30 | 11750 |
40 | 14650 |
Quelle: Pronovo Einmalvergütung (EIV) Sätze (Beispiel 2024)
Die EIV besteht aus zwei Komponenten:
Für Anlagen im Kanton Zug gelten folgende Fördersätze:
Die nationale Einmalvergütung wird über Pronovo abgewickelt und ergänzt die kantonalen Fördergelder. Für Eigenverbrauchsgemeinschaften und innovative Konzepte wie bifaziale Module oder gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) können unter Umständen zusätzliche Fördermittel beantragt werden.
Neben der direkten Förderung von Solaranlagen bietet der Kanton Zug auch eine Klimaprämie für den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energiesysteme. Diese Prämie ist besonders interessant für Immobilienbesitzer, die im Rahmen einer Gesamtsanierung sowohl die Heizungsanlage erneuern als auch eine Solaranlage installieren möchten.
Die Klimaprämie für den Heizungsersatz beträgt:
Besonders attraktiv ist die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen, da der selbst erzeugte Solarstrom direkt für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt werden kann. Dies maximiert den Eigenverbrauchsanteil und erhöht die Wirtschaftlichkeit der Gesamtinvestition.
Die genauen Förderbedingungen und -sätze sind im "Förderprogramm Energie 2025" des Kantons Zug detailliert beschrieben. Es lohnt sich, die unterschiedlichen Förderprogramme zu kombinieren, um die Gesamtförderung zu optimieren.
Lassen sie sich bei uns noch heute beraten für Solaranlagen bezüglich Fördergelder in der Region Zug und schreibt uns einfach eine Nachricht oder füllt die Form aus.
Anfrage Für Fördergelder ZugIm Kanton Zug werden verschiedene Arten von Solaranlagen und energieeffiziente Massnahmen gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die investierten Mittel einen maximalen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten.
Folgende Solaranlagen werden im Kanton Zug gefördert:
Um die Fördergelder beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Besonders wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Installationsarbeiten gestellt wird. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden, auch wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Nach Erhalt der Förderzusage haben Antragsteller in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Massnahme umzusetzen.
Neben der direkten Förderung von Solaranlagen bietet der Kanton Zug auch Unterstützung für Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle. Diese Massnahmen können in Kombination mit der Installation einer Solaranlage besonders wirtschaftlich sein und die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich steigern.
Folgende Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle werden gefördert:
Die Kombination aus einer gut gedämmten Gebäudehülle und einer Solaranlage bietet mehrere Vorteile:
Im Rahmen des Gebäudeprogramms werden dabei Förderbeiträge pro Quadratmeter sanierter Fläche gewährt. Die genauen Fördersätze sind abhängig vom U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der neuen Bauteile und werden regelmässig angepasst.
Der Kanton Zug bietet verschiedene Beratungsangebote für Hausbesitzer und Unternehmen, die in Solaranlagen investieren möchten. Diese Beratungen helfen dabei, das optimale Förderprogramm zu finden und die Förderanträge korrekt zu stellen.
Folgende Beratungsangebote stehen zur Verfügung:
Bei der Solaralag.ch GmbH bieten wir zusätzlich folgende Dienstleistungen an:
Die Beratungsleistungen sind oftmals selbst förderfähig oder werden zu vergünstigten Konditionen angeboten. Eine professionelle Beratung lohnt sich in jedem Fall, da sie hilft, die verschiedenen Förderprogramme optimal zu kombinieren und langfristig die richtige Investitionsentscheidung zu treffen.
Als erfahrener Solaranlagen-Anbieter im Kanton Zug kennen wir die Details aller Förderprogramme und können Sie gezielt bei der Maximierung Ihrer Fördergelder unterstützen. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit den Förderstellen und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.
Die Beantragung von Fördergeldern für Solaranlagen im Kanton Zug folgt einem klar definierten Prozess. Ein korrekter und rechtzeitiger Antrag ist entscheidend, um die Förderung zu erhalten.
Der Antragsprozess umfasst folgende Schritte:
Wichtige Hinweise zum Antragsprozess:
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei der Solaralag.ch GmbH übernehmen wir auf Wunsch die komplette Abwicklung des Förderantrags für unsere Kunden. Dank unserer Erfahrung mit dem Antragsprozess können wir sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um die maximale Fördersumme zu erhalten.
Für die Beantragung von Fördergeldern für Solaranlagen im Kanton Zug sind verschiedene Dokumente und Formulare erforderlich. Diese stehen zum Download bereit und müssen entsprechend der Vorgaben ausgefüllt und eingereicht werden.
Folgende Dokumente sind für den Förderantrag relevant:
Zusätzlich können folgende Merkblätter und Informationsmaterialien hilfreich sein:
Alle relevanten Dokumente werden regelmässig aktualisiert, um Änderungen in den Förderbedingungen oder -sätzen abzubilden. Es ist daher wichtig, stets die aktuellsten Versionen der Dokumente zu verwenden.
Als Solarprojektierer und -installateur im Kanton Zug haben wir bei der Solaralag.ch GmbH Zugriff auf alle notwendigen Dokumente und Vorlagen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen, um eine reibungslose Bearbeitung des Förderantrags zu gewährleisten.
Neben den kantonalen Förderprogrammen für Solaranlagen im Kanton Zug gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Investition in erneuerbare Energien zu erhalten. Die Kombination verschiedener Förderprogramme kann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage deutlich verbessern.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten umfassen:
Weitere interessante Aspekte:
Als Solaranlagen-Experten im Kanton Zug behalten wir bei der Solaralag.ch GmbH stets alle verfügbaren Förderprogramme im Blick. Wir beraten unsere Kunden individuell, welche Kombination von Förderungen für ihr spezifisches Projekt optimal ist und unterstützen bei der Antragstellung für alle relevanten Programme.
Die Fördergelder für Solaranlagen im Kanton Zug machen die Investition in erneuerbare Energien nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Mit der richtigen Planung und einer umfassenden Beratung können Sie das Maximum aus den verfügbaren Fördermitteln herausholen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verfügbarkeit von Fördergeldern ändert sich laufend. Deshalb evaluieren wir stets individuell und situationsbezogen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr spezifisches Projekt infrage kommen.