Mit der richtigen Kombination von Förderungen können Hauseigentümer bis zu 60% ihrer Investitionskosten für Photovoltaikanlagen zurückerhalten. Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat den Grundstein für eine dezentrale, nachhaltige Stromversorgung gelegt und bietet attraktive finanzielle Anreize für den Umstieg auf Solarenergie.
Von der bundesweiten Einmalvergütung über kantonale Zusatzprogramme bis hin zu steuerlichen Vorteilen – die Schweiz bietet eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber. Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen alle verfügbaren Fördergelder und erklärt, wie Sie diese optimal nutzen können.
Wichtig: Besitzer eines Eigenhims sollten in Betracht ziehen, ihre PV-Anlagen jedoch unbedingt vor 2028 zu kaufen, um von den aktuellen steuerlichen Abzügen zu profitieren, welche in diesem Blogbeitrag beschrieben sind, da diese zukünftig reduziert werden könnten - Mehr Infos dazu sind in diesem Blogartikel.
Die Solarförderung in der Schweiz basiert auf einem dreistufigen System aus Bundes-, Kantons- und Gemeindeförderungen. Das zentrale Förderinstrument ist die Einmalvergütung (EIV), die von der Pronovo AG als Tochtergesellschaft der Swissgrid verwaltet wird. Diese Förderung deckt bis zu 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage ab und kann in bestimmten Fällen sogar bis zu 60% erreichen.
Die wichtigsten Förderprogramme umfassen:
Bundesförderung: Einmalvergütung durch Pronovo AG
Kantonale Programme: Zusätzliche Unterstützung je nach Standort
Kommunale Förderprogramme: Lokale Initiativen der Gemeinden
Steuerliche Vorteile: Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer
Durch die geschickte Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten können Eigentümer ihre Investitionskosten erheblich reduzieren und die Amortisationszeit ihrer Photovoltaikanlage auf 9-15 Jahre verkürzen.
Die Einmalvergütung stellt das Herzstück der schweizerischen Solarförderung dar. Sie wird als einmalige Zahlung bei der Inbetriebnahme der Anlage gewährt und basiert auf einem Grundbeitrag plus einem Leistungsbeitrag pro installiertem Kilowatt (kW). Die Förderung ist auf maximal 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage begrenzt.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Einmalvergütung = Grundbeitrag + (Leistung in kW × Leistungsbeitrag)
Für die Antragstellung bei Pronovo über das Kundenportal benötigen Sie folgende Unterlagen:
Inbetriebnahmeprotokoll
Installationsnachweis
Rechnungen der Anlage
Technische Datenblätter der Komponenten
Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) richtet sich an PV Anlagen zwischen 2 und 100 kWp und ist besonders für Einfamilienhäuser relevant. Die Antragstellung ist erst nach der Inbetriebnahme möglich, wodurch sich eine Wartezeit von unter einem Jahr bis zur Auszahlung ergibt.
Aktuelle Fördersätze für KLEIV (bis März 2025):
Anlagen ≤ 30 kW: 380 CHF/kW + 1’200 CHF Grundbeitrag
Anlagen 30-100 kW: 320 CHF/kW + 2’000 CHF Grundbeitrag
Beispielrechnung für eine 10 kWp-Anlage:
Grundbeitrag: 1’200 CHF
Leistungsbeitrag: 10 kW × 380 CHF = 3’800 CHF
Gesamtförderung: 5’000 CHF
Bei typischen Investitionskosten von 20’000 CHF entspricht dies einer Förderquote von 25%.
Für grössere PV-Anlagen ab 100 kWp steht die grosse Einmalvergütung (GREIV) zur Verfügung. Ein entscheidender Vorteil: Die Antragstellung kann bereits vor dem Bau erfolgen, was Planungssicherheit schafft. Diese Kategorie eignet sich besonders für Gewerbe- und Mehrfamilienhäuser.
Fördersätze GREIV:
270 CHF/kW (ab April 2025: 250 CHF/kW)
Kein zusätzlicher Grundbeitrag
Eigenverbrauch ausdrücklich zulässig
Bei GREIV-Anlagen können Anlagenbetreiber den erzeugten Strom sowohl selbst nutzen als auch ins Netz einspeisen, was die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessert.
Die hohe Einmalvergütung (HEIV) wurde ab 2025 eingeführt und richtet sich an Anlagen, die vollständig ins Netz einspeisen. Diese Förderung kann bis zu 60% der Anschaffungskosten einer Referenzanlage abdecken und ist kombinierbar mit dem Neigungswinkelbonus.
Besonderheiten der HEIV:
Fokus auf Netzeinspeisung ohne lokalen Verbrauch
Kombinierbar mit Neigungswinkelbonus für Winterstromproduktion
Auktionsverfahren für Anlagen über 150 kW
Alternative zur gleitenden Marktprämie
Für Anlagen über 150 kW können Betreiber zwischen HEIV und der gleitenden Marktprämie wählen, je nach wirtschaftlicher Bewertung.
Die Schweizer Regierung hat bedeutende Änderungen der Förderung angekündigt, die ab April 2025 in Kraft treten. Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Ausbau zu beschleunigen und die Winterstromproduktion zu stärken.
Wichtigste Änderungen:
Förderart | Aktuell (bis März 2025) | Ab April 2025 | Änderung |
---|---|---|---|
KLEIV ≤ 30 kW | 380 CHF/kW | 360 CHF/kW | -20 CHF/kW |
KLEIV > 30 kW | 320 CHF/kW | 300 CHF/kW | -20 CHF/kW |
GREIV | 270 CHF/kW | 250 CHF/kW | -20 CHF/kW |
Integrierte Anlagen | 420 CHF/kW | 400 CHF/kW | -20 CHF/kW |
Neue Förderungen ab April 2025:
Parkflächen-Bonus: 250 CHF/kW für nicht überdachte Parkplätze
Erhöhter Neigungswinkelbonus: Bis zu 400 CHF/kW für Anlagen über 75° Neigung
Die Senkung der allgemeinen Förderung wird durch neue Boni kompensiert, die innovative Anlagenkonzepte und die Winterstromproduktion fördern.
Das schweizerische Fördersystem belohnt innovative Anlagenkonzepte mit zusätzlichen Boni, die mit der Grundförderung kombiniert werden können. Diese Boni unterstützen das Ziel einer dezentralen und winterstromoptimierten Energieversorgung.
Anlagen mit einer Dachneigung von mindestens 75° erhalten einen substanziellen Neigungswinkelbonus. Diese steilen Anlagen produzieren mehr Strom in den Wintermonaten, wenn der Energiebedarf besonders hoch ist.
Neigungswinkelbonus-Sätze:
Bis März 2025: 250 CHF/kW
Ab April 2025: 400 CHF/kW (Erhöhung um 60%)
Anlagen in alpinen Gebieten ab 1’500 m Höhe und über 150 kWp erhalten einen Höhenbonus. Diese Standorte profitieren von verstärkter Sonneneinstrahlung und geringerer Verschattung durch Nebel.
Ab April 2025 wird ein neuer Parkflächen-Bonus von 250 CHF/kW für Anlagen auf nicht überdachten Parkplätzen eingeführt. Dieser Bonus unterstützt die Doppelnutzung von Flächen und trägt zum beschleunigten Ausbau bei.
Beispiel einer optimierten Förderung:
20 kWp-Anlage mit 75° Neigung ab April 2025
Grundförderung: 20 × 360 CHF = 7’200 CHF
Neigungswinkelbonus: 20 × 400 CHF = 8’000 CHF
Gesamtförderung: 15’200 CHF + 1’200 CHF Grundbeitrag = 16’400 CHF
Neben der Bundesförderung bieten viele Kantone und Gemeinden eigene Förderprogramme an. Diese können zusätzlich zur Einmalvergütung beantragt werden und erhöhen die Gesamtförderung erheblich.
Vier Kantone haben spezielle Programme zur Förderung der Winterstromproduktion eingeführt:
Glarus: Zusätzliche Förderung für vertikal angebrachte Anlagen
Graubünden: Bonus für alpine Solaranlagen
Obwalden: Winterstrom-Initiative für Steilanlagen
Uri: Förderung für hochalpine Installationen
Eine umfassende Übersicht über alle lokalen Förderprogramme ist hier auffindbar. Hier können Sie gezielt Förderungen in Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde finden.
Typische kantonale Förderungen:
Zusatzbeiträge für Batteriespeicher
Beratungsgutscheine für Energieeffizienz
Sonderförderungen für innovative Anlagenkonzepte
Steuerliche Vergünstigungen über die Bundesregelung hinaus
Die Kombination von Bundes-, Kantons- und Gemeindeförderungen kann in einzelnen Fällen zu Förderquoten von über 50% führen.
Zusätzlich zu den einmaligen Förderbeiträgen können Anlagebetreiber ihren überschüssigen Solarstrom an das lokale Elektrizitätswerk verkaufen. Die Vergütung variiert erheblich zwischen den regionalen Energieversorgern und liegt zwischen 5,91 und 17 Rappen pro kWh.
Die Einspeisevergütung wird von den örtlichen Energieversorgern festgelegt und kann sich mehrmals jährlich ändern. Für die Antragstellung wenden Sie sich direkt an Ihren örtlichen Energieversorger.
Beispiele für Einspeisevergütungen (Stand 2025):
Städtische Werke Zürich: 12,5 Rp/kWh
BKW Energie AG: 8,2 Rp/kWh
Axpo: 7,5 Rp/kWh
EWZ: 15,0 Rp/kWh
Zusätzlich zur Einspeisevergütung können Anlagebetreiber Herkunftsnachweise verkaufen. Diese bestätigen die erneuerbare Herkunft des Stroms und erzielen je nach Marktlage zusätzliche Erlöse von 1-3 Rappen pro kWh.
Das staatliche Einspeisevergütungssystem richtet sich an grosse Anlagen ab 100 kWp und ersetzt die frühere kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Es umfasst eine gleitende Marktprämie und Auktionsverfahren, ist jedoch für private Hausbesitzer meist nicht relevant.
Die Investitionskosten für Solaranlagen können als energetische Sanierungsmassnahme vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese steuerliche Förderung ergänzt die direkten Förderbeiträge und verbessert die Wirtschaftlichkeit zusätzlich.
Abzugsfähigkeit: Bis zu 100% der Investitionskosten
Verrechnung: Erhaltene Fördergelder mindern den absetzbaren Betrag
Versteuerung: Fördergelder gelten als Einkommen und sind zu versteuern
Beispielrechnung steuerliche Auswirkung:
Investitionskosten: 25’000 CHF
Erhaltene EIV: 7’500 CHF
Steuerlich absetzbar: 17’500 CHF
Steuerersparnis (bei 25% Grenzsteuersatz): 4’375 CHF
Einige Kantone bieten erweiterte steuerliche Vorteile:
Zürich: Zusätzliche Abzüge für Energieeffizienz-Massnahmen
Bern: Erhöhte Pauschalen für erneuerbare Energien
Waadt: Spezielle Regelungen für Batteriespeicher
Die Kombination aus direkter Förderung, Steuervorteilen und Einspeisevergütung kann die Amortisationszeit auf unter 10 Jahre reduzieren.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht es Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen. Ab 2025 sind auch virtuelle ZEV ohne neue Zählerinstallationen möglich, was die Umsetzung erheblich vereinfacht.
Erhöhter Eigenverbrauch: Bessere Nutzung des Solarstroms
Wirtschaftlichkeit: Höhere Rendite durch vermiedene Netzbezugskosten
Gemeinschaftsgefühl: Gemeinsame Teilhabe an der Energiewende
Regelungen für alle: Einbezug von Mietern, Pächtern und Grundeigentümern
Die neuen virtuellen Zusammenschlüsse erlauben es, bestehende Zählerinfrastrukturen zu nutzen und trotzdem von gemeinschaftlichem Eigenverbrauch zu profitieren. Dies reduziert die Implementierungskosten erheblich.
Anforderungen für ZEV:
Gemeinsame Liegenschaft oder benachbarte Grundstücke
Technische Machbarkeit der Stromverteilung
Zustimmung aller Beteiligten
Faire Kostenverteilung
Während die Förderung von Batteriespeichern grösstenteils eingestellt wurde, bestehen weiterhin kantonale Programme für komplementäre Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität.
Die meisten kantonalen Batteriespeicher-Förderungen sind ausgelaufen oder wurden reduziert. Einige Kantone bieten noch begrenzte Unterstützung:
Solothurn: Bis zu 300 CHF/kWh Speicherkapazität
Thurgau: Pauschalbeiträge für Speichersysteme
Tessin: Kombinierte Förderung mit Wärmepumpen
Alle Kantone fördern Wärmepumpen als Teil der Energiestrategie. Die Kombination aus Solaranlage und Wärmepumpe optimiert den Eigenverbrauch und maximiert die CO2-Einsparungen.
Sechs Kantone fördern aktiv Elektrofahrzeug-Ladestationen:
Bern, Luzern, Genf, Tessin, Waadt, Zug: Zuschüsse für private Wallboxen
Bern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Zug: Zusätzlich bidirektionale Ladestationen
Die Kombination aus Solaranlage, Wärmepumpe und Elektrofahrzeug kann zu einer nahezu vollständigen Energieautarkie führen.
Ab Mitte 2025 treten bedeutende Vereinfachungen des Baurechts in Kraft, die den Ausbau von Solaranlagen weiter beschleunigen werden. Diese Änderungen reduzieren bürokratische Hürden und verkürzen Genehmigungsverfahren.
Meldeverfahren statt Baubewilligung: Für viele Fassaden-Solaranlagen
Beschleunigte Verfahren: Verkürzte Bearbeitungszeiten
Standardisierte Prozesse: Einheitliche Anforderungen schweizweit
Digitale Abwicklung: Online-Plattformen für Anträge
Die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, das Ausbauziel von 35 TWh Solarstrom bis 2035 zu erreichen. Dazu gehören:
Vereinfachte Bewilligungsverfahren
Reduzierte Einspracherechte bei Standardanlagen
Präzisierte technische Anforderungen
Verstärkte Unterstützung für innovative Konzepte
Diese regulatorischen Verbesserungen ergänzen die finanziellen Anreize und schaffen ein optimales Umfeld für Investitionen in Solarenergie.
Die Beantragung der Fördergelder erfolgt hauptsächlich über die Online-Plattform von Pronovo. Eine systematische Herangehensweise ist entscheidend für eine erfolgreiche und zügige Abwicklung.
1. Vorbereitung und Planung
Standortanalyse und Anlagendimensionierung
Auswahl qualifizierter Installationsbetriebe
Kostenschätzung und Finanzierungsplanung
2. Installation und Dokumentation
Professionelle Installation durch zertifizierten Betrieb
Vollständige Dokumentation aller Komponenten
Inbetriebnahmeprotokoll erstellen
3. Antragstellung bei Pronovo
Registration im Kundenportal
Upload aller erforderlichen Dokumente
Prüfung der Vollständigkeit
4. Zusätzliche Förderungen
Recherche kantonaler und kommunaler Programme
Separate Anträge bei entsprechenden Stellen
Koordination der verschiedenen Förderungen
Inbetriebnahmeprotokoll: Von qualifiziertem Elektroinstallateur
Rechnungen: Alle Investitionskosten detailliert aufgeführt
Technische Datenblätter: Module, Wechselrichter, Montagesystem
Installationsnachweis: Bestätigung der fachgerechten Installation
Fotos der Anlage: Dokumentation der installierten Komponenten
Förderart | Antragsfrist | Bearbeitungszeit | Auszahlung |
---|---|---|---|
KLEIV | Nach Inbetriebnahme | 6-12 Monate | Nach Prüfung |
GREIV | Vor/nach Bau | 3-6 Monate | Nach Inbetriebnahme |
HEIV | Nach Inbetriebnahme | 6-12 Monate | Nach Prüfung |
Ein erfahrener Installationsbetrieb kann erheblich zur erfolgreichen Förderabwicklung beitragen:
Beratung zu optimalen Förderungsoptionen
Unterstützung bei der Antragstellung
Sicherstellung der technischen Anforderungen
Koordination mit Pronovo und anderen Stellen
Die Kombination verschiedener Förderungen macht Solaranlagen zu einer attraktiven Investition mit Amortisationszeiten zwischen 9 und 15 Jahren. Die genaue Wirtschaftlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab.
Einnahmeseite:
Einmalvergütung (EIV)
Steuerliche Abzüge
Einspeisevergütung
Eigenverbrauchsersparnis
Herkunftsnachweise
Kostenseite:
Anschaffungskosten
Installation und Nebenkosten
Wartung und Betrieb
Versicherung
Steuern auf Fördergelder
10 kWp Einfamilienhaus-Anlage:
Investitionskosten: CHF 20’000
EIV-Förderung: CHF 5’000
Steuerersparnis: CHF 3’750 (bei 25% Grenzsteuersatz)
Jährliche Stromersparnis: CHF 1’200
Amortisation: 12 Jahre
30 kWp Gewerbeanlage:
Investitionskosten: CHF 45’000
EIV-Förderung: CHF 11’800
Steuerersparnis: CHF 8’300
Jährliche Ersparnis: CHF 3’200
Amortisation: 9 Jahre
Die geschickte Kombination von Förderungen kann die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern:
Szenario | Förderquote | Amortisation | ROI nach 20 Jahren |
---|---|---|---|
Nur EIV | 25% | 15 Jahre | 180% |
EIV + Kanton | 35% | 12 Jahre | 220% |
EIV + Kanton + Steuer | 45% | 9 Jahre | 280% |
Bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren erwirtschaften Solaranlagen erhebliche Überschüsse. Die Kombination aus Eigenverbrauch, Förderung und Steuervorteilen führt zu einer nachhaltigen Rendite, die oft über klassischen Anlageformen liegt.
Erfolgsfaktoren für maximale Wirtschaftlichkeit:
Optimaler Eigenverbrauchsanteil (30-70%)
Kombination aller verfügbaren Förderungen
Professionelle Planung und Installation
Regelmässige Wartung und Überwachung
Langfristige Orientierung (20+ Jahre)
Die Förderungen und Prämien für Solaranlagen in der Schweiz bieten 2025 attraktive Möglichkeiten für Hauseigentümer und Unternehmen. Die Einmalvergütung als zentrales Förderinstrument, kombiniert mit kantonalen Programmen und steuerlichen Vorteilen, macht Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich sehr interessant.
Die Änderungen ab April 2025 zeigen den klaren politischen Willen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Besonders die neuen Boni für Winterstrom und innovative Anlagenkonzepte unterstützen das Ziel einer sicheren, dezentralen Stromversorgung.
Wer heute in eine Solaranlage investiert, profitiert nicht nur von den umfangreichen Fördermöglichkeiten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele. Die Kombination aus wirtschaftlichen Vorteilen und ökologischem Nutzen macht Solarenergie zu einer der besten Investitionen in die Zukunft.
Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten und beginnen Sie noch heute mit der Planung Ihrer Solaranlage. Kontaktieren Sie qualifizierte Installationsbetriebe in Ihrer Region und informieren Sie sich über die spezifischen Förderprogramme in Ihrem Kanton.
Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 09.10.2025