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Förderungen und Prämien für Solaranlagen in der Schweiz

Mit der richtigen Kombination von Förderungen können Hauseigentümer bis zu 60% ihrer Investitionskosten für Photovoltaikanlagen zurückerhalten. Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat den Grundstein für eine dezentrale, nachhaltige Stromversorgung gelegt und bietet attraktive finanzielle Anreize für den Umstieg auf Solarenergie.

Von der bundesweiten Einmalvergütung über kantonale Zusatzprogramme bis hin zu steuerlichen Vorteilen – die Schweiz bietet eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber. Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen alle verfügbaren Fördergelder und erklärt, wie Sie diese optimal nutzen können.

Wichtig: Besitzer eines Eigenhims sollten in Betracht ziehen, ihre PV-Anlagen jedoch unbedingt vor 2028 zu kaufen, um von den aktuellen steuerlichen Abzügen zu profitieren, welche in diesem Blogbeitrag beschrieben sind, da diese zukünftig reduziert werden könnten - Mehr Infos dazu sind in diesem Blogartikel.

Überblick der Solarförderung in der Schweiz 2025

Die Solarförderung in der Schweiz basiert auf einem dreistufigen System aus Bundes-, Kantons- und Gemeindeförderungen. Das zentrale Förderinstrument ist die Einmalvergütung (EIV), die von der Pronovo AG als Tochtergesellschaft der Swissgrid verwaltet wird. Diese Förderung deckt bis zu 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage ab und kann in bestimmten Fällen sogar bis zu 60% erreichen.

Die wichtigsten Förderprogramme umfassen:

  • Bundesförderung: Einmalvergütung durch Pronovo AG

  • Kantonale Programme: Zusätzliche Unterstützung je nach Standort

  • Kommunale Förderprogramme: Lokale Initiativen der Gemeinden

  • Steuerliche Vorteile: Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer

Durch die geschickte Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten können Eigentümer ihre Investitionskosten erheblich reduzieren und die Amortisationszeit ihrer Photovoltaikanlage auf 9-15 Jahre verkürzen.

Einmalvergütung (EIV) - Die Bundesförderung für Photovoltaikanlagen

Die Einmalvergütung stellt das Herzstück der schweizerischen Solarförderung dar. Sie wird als einmalige Zahlung bei der Inbetriebnahme der Anlage gewährt und basiert auf einem Grundbeitrag plus einem Leistungsbeitrag pro installiertem Kilowatt (kW). Die Förderung ist auf maximal 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage begrenzt.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Einmalvergütung = Grundbeitrag + (Leistung in kW × Leistungsbeitrag)

Für die Antragstellung bei Pronovo über das Kundenportal benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Inbetriebnahmeprotokoll

  • Installationsnachweis

  • Rechnungen der Anlage

  • Technische Datenblätter der Komponenten

KLEIV - Kleine Einmalvergütung für Anlagen unter 100 kW

Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) richtet sich an PV Anlagen zwischen 2 und 100 kWp und ist besonders für Einfamilienhäuser relevant. Die Antragstellung ist erst nach der Inbetriebnahme möglich, wodurch sich eine Wartezeit von unter einem Jahr bis zur Auszahlung ergibt.

Aktuelle Fördersätze für KLEIV (bis März 2025):

  • Anlagen ≤ 30 kW: 380 CHF/kW + 1’200 CHF Grundbeitrag

  • Anlagen 30-100 kW: 320 CHF/kW + 2’000 CHF Grundbeitrag

Beispielrechnung für eine 10 kWp-Anlage:

  • Grundbeitrag: 1’200 CHF

  • Leistungsbeitrag: 10 kW × 380 CHF = 3’800 CHF

  • Gesamtförderung: 5’000 CHF

Bei typischen Investitionskosten von 20’000 CHF entspricht dies einer Förderquote von 25%.

GREIV - Grosse Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW

Für grössere PV-Anlagen ab 100 kWp steht die grosse Einmalvergütung (GREIV) zur Verfügung. Ein entscheidender Vorteil: Die Antragstellung kann bereits vor dem Bau erfolgen, was Planungssicherheit schafft. Diese Kategorie eignet sich besonders für Gewerbe- und Mehrfamilienhäuser.

Fördersätze GREIV:

  • 270 CHF/kW (ab April 2025: 250 CHF/kW)

  • Kein zusätzlicher Grundbeitrag

  • Eigenverbrauch ausdrücklich zulässig

Bei GREIV-Anlagen können Anlagenbetreiber den erzeugten Strom sowohl selbst nutzen als auch ins Netz einspeisen, was die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessert.

HEIV - Hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch

Die hohe Einmalvergütung (HEIV) wurde ab 2025 eingeführt und richtet sich an Anlagen, die vollständig ins Netz einspeisen. Diese Förderung kann bis zu 60% der Anschaffungskosten einer Referenzanlage abdecken und ist kombinierbar mit dem Neigungswinkelbonus.

Besonderheiten der HEIV:

  • Fokus auf Netzeinspeisung ohne lokalen Verbrauch

  • Kombinierbar mit Neigungswinkelbonus für Winterstromproduktion

  • Auktionsverfahren für Anlagen über 150 kW

  • Alternative zur gleitenden Marktprämie

Für Anlagen über 150 kW können Betreiber zwischen HEIV und der gleitenden Marktprämie wählen, je nach wirtschaftlicher Bewertung.

Auf dem Bild ist eine große Solaranlage auf einem Gewerbedach in der Schweiz zu sehen. Die Photovoltaikanlage nutzt erneuerbare Energien zur Stromerzeugung und trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, während sie von verschiedenen Förderprogrammen und einmalvergütungen profitiert.

Änderungen der Förderung ab April 2025

Die Schweizer Regierung hat bedeutende Änderungen der Förderung angekündigt, die ab April 2025 in Kraft treten. Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Ausbau zu beschleunigen und die Winterstromproduktion zu stärken.

Wichtigste Änderungen:

Förderart-Tabelle im Solaralag-Stil
Förderart Aktuell (bis März 2025) Ab April 2025 Änderung
KLEIV ≤ 30 kW 380 CHF/kW 360 CHF/kW -20 CHF/kW
KLEIV > 30 kW 320 CHF/kW 300 CHF/kW -20 CHF/kW
GREIV 270 CHF/kW 250 CHF/kW -20 CHF/kW
Integrierte Anlagen 420 CHF/kW 400 CHF/kW -20 CHF/kW

Neue Förderungen ab April 2025:

  • Parkflächen-Bonus: 250 CHF/kW für nicht überdachte Parkplätze

  • Erhöhter Neigungswinkelbonus: Bis zu 400 CHF/kW für Anlagen über 75° Neigung

Die Senkung der allgemeinen Förderung wird durch neue Boni kompensiert, die innovative Anlagenkonzepte und die Winterstromproduktion fördern.

Boni und Zusatzförderungen

Das schweizerische Fördersystem belohnt innovative Anlagenkonzepte mit zusätzlichen Boni, die mit der Grundförderung kombiniert werden können. Diese Boni unterstützen das Ziel einer dezentralen und winterstromoptimierten Energieversorgung.

Neigungswinkelbonus

Anlagen mit einer Dachneigung von mindestens 75° erhalten einen substanziellen Neigungswinkelbonus. Diese steilen Anlagen produzieren mehr Strom in den Wintermonaten, wenn der Energiebedarf besonders hoch ist.

Neigungswinkelbonus-Sätze:

  • Bis März 2025: 250 CHF/kW

  • Ab April 2025: 400 CHF/kW (Erhöhung um 60%)

Höhenbonus

Anlagen in alpinen Gebieten ab 1’500 m Höhe und über 150 kWp erhalten einen Höhenbonus. Diese Standorte profitieren von verstärkter Sonneneinstrahlung und geringerer Verschattung durch Nebel.

Parkflächen-Bonus

Ab April 2025 wird ein neuer Parkflächen-Bonus von 250 CHF/kW für Anlagen auf nicht überdachten Parkplätzen eingeführt. Dieser Bonus unterstützt die Doppelnutzung von Flächen und trägt zum beschleunigten Ausbau bei.

Beispiel einer optimierten Förderung:

  • 20 kWp-Anlage mit 75° Neigung ab April 2025

  • Grundförderung: 20 × 360 CHF = 7’200 CHF

  • Neigungswinkelbonus: 20 × 400 CHF = 8’000 CHF

  • Gesamtförderung: 15’200 CHF + 1’200 CHF Grundbeitrag = 16’400 CHF

Kantonale und kommunale Zusatzförderungen

Neben der Bundesförderung bieten viele Kantone und Gemeinden eigene Förderprogramme an. Diese können zusätzlich zur Einmalvergütung beantragt werden und erhöhen die Gesamtförderung erheblich.

Winterstrom-Zuschüsse

Vier Kantone haben spezielle Programme zur Förderung der Winterstromproduktion eingeführt:

  • Glarus: Zusätzliche Förderung für vertikal angebrachte Anlagen

  • Graubünden: Bonus für alpine Solaranlagen

  • Obwalden: Winterstrom-Initiative für Steilanlagen

  • Uri: Förderung für hochalpine Installationen

Regionale Förderdatenbank

Eine umfassende Übersicht über alle lokalen Förderprogramme ist hier auffindbar. Hier können Sie gezielt Förderungen in Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde finden.

Typische kantonale Förderungen:

  • Zusatzbeiträge für Batteriespeicher

  • Beratungsgutscheine für Energieeffizienz

  • Sonderförderungen für innovative Anlagenkonzepte

  • Steuerliche Vergünstigungen über die Bundesregelung hinaus

Die Kombination von Bundes-, Kantons- und Gemeindeförderungen kann in einzelnen Fällen zu Förderquoten von über 50% führen.

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Einspeisevergütung und Stromverkauf

Zusätzlich zu den einmaligen Förderbeiträgen können Anlagebetreiber ihren überschüssigen Solarstrom an das lokale Elektrizitätswerk verkaufen. Die Vergütung variiert erheblich zwischen den regionalen Energieversorgern und liegt zwischen 5,91 und 17 Rappen pro kWh.

Regionale Unterschiede bei der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird von den örtlichen Energieversorgern festgelegt und kann sich mehrmals jährlich ändern. Für die Antragstellung wenden Sie sich direkt an Ihren örtlichen Energieversorger.

Beispiele für Einspeisevergütungen (Stand 2025):

  • Städtische Werke Zürich: 12,5 Rp/kWh

  • BKW Energie AG: 8,2 Rp/kWh

  • Axpo: 7,5 Rp/kWh

  • EWZ: 15,0 Rp/kWh

Herkunftsnachweise (HKN)

Zusätzlich zur Einspeisevergütung können Anlagebetreiber Herkunftsnachweise verkaufen. Diese bestätigen die erneuerbare Herkunft des Stroms und erzielen je nach Marktlage zusätzliche Erlöse von 1-3 Rappen pro kWh.

Einspeisevergütungssystem (EVS) des Bundes

Das staatliche Einspeisevergütungssystem richtet sich an grosse Anlagen ab 100 kWp und ersetzt die frühere kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Es umfasst eine gleitende Marktprämie und Auktionsverfahren, ist jedoch für private Hausbesitzer meist nicht relevant.

Steuerliche Förderung und Abzugsmöglichkeiten

Die Investitionskosten für Solaranlagen können als energetische Sanierungsmassnahme vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese steuerliche Förderung ergänzt die direkten Förderbeiträge und verbessert die Wirtschaftlichkeit zusätzlich.

Steuerliche Behandlung der Investition

  • Abzugsfähigkeit: Bis zu 100% der Investitionskosten

  • Verrechnung: Erhaltene Fördergelder mindern den absetzbaren Betrag

  • Versteuerung: Fördergelder gelten als Einkommen und sind zu versteuern

Beispielrechnung steuerliche Auswirkung:

  • Investitionskosten: 25’000 CHF

  • Erhaltene EIV: 7’500 CHF

  • Steuerlich absetzbar: 17’500 CHF

  • Steuerersparnis (bei 25% Grenzsteuersatz): 4’375 CHF

Kantonale Unterschiede

Einige Kantone bieten erweiterte steuerliche Vorteile:

  • Zürich: Zusätzliche Abzüge für Energieeffizienz-Massnahmen

  • Bern: Erhöhte Pauschalen für erneuerbare Energien

  • Waadt: Spezielle Regelungen für Batteriespeicher

Die Kombination aus direkter Förderung, Steuervorteilen und Einspeisevergütung kann die Amortisationszeit auf unter 10 Jahre reduzieren.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht es Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen. Ab 2025 sind auch virtuelle ZEV ohne neue Zählerinstallationen möglich, was die Umsetzung erheblich vereinfacht.

Vorteile von ZEV-Modellen

  • Erhöhter Eigenverbrauch: Bessere Nutzung des Solarstroms

  • Wirtschaftlichkeit: Höhere Rendite durch vermiedene Netzbezugskosten

  • Gemeinschaftsgefühl: Gemeinsame Teilhabe an der Energiewende

  • Regelungen für alle: Einbezug von Mietern, Pächtern und Grundeigentümern

Virtuelle ZEV ab 2025

Die neuen virtuellen Zusammenschlüsse erlauben es, bestehende Zählerinfrastrukturen zu nutzen und trotzdem von gemeinschaftlichem Eigenverbrauch zu profitieren. Dies reduziert die Implementierungskosten erheblich.

Anforderungen für ZEV:

  • Gemeinsame Liegenschaft oder benachbarte Grundstücke

  • Technische Machbarkeit der Stromverteilung

  • Zustimmung aller Beteiligten

  • Faire Kostenverteilung

Das Bild zeigt ein Mehrfamilienhaus mit einer großen Solaranlage auf dem Dach, die zur Nutzung erneuerbarer Energien beiträgt. Diese Photovoltaikanlage ist Teil der Energiestrategie 2050, die in der Schweiz durch verschiedene Förderprogramme und einmalvergütungen unterstützt wird.

Förderung ergänzender Technologien

Während die Förderung von Batteriespeichern grösstenteils eingestellt wurde, bestehen weiterhin kantonale Programme für komplementäre Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität.

Aktuelle Situation bei Batteriespeichern

Die meisten kantonalen Batteriespeicher-Förderungen sind ausgelaufen oder wurden reduziert. Einige Kantone bieten noch begrenzte Unterstützung:

  • Solothurn: Bis zu 300 CHF/kWh Speicherkapazität

  • Thurgau: Pauschalbeiträge für Speichersysteme

  • Tessin: Kombinierte Förderung mit Wärmepumpen

Schweizweite Wärmepumpen-Programme

Alle Kantone fördern Wärmepumpen als Teil der Energiestrategie. Die Kombination aus Solaranlage und Wärmepumpe optimiert den Eigenverbrauch und maximiert die CO2-Einsparungen.

Wallbox-Förderung

Wallbox-Förderung

Sechs Kantone fördern aktiv Elektrofahrzeug-Ladestationen:

  • Bern, Luzern, Genf, Tessin, Waadt, Zug: Zuschüsse für private Wallboxen

  • Bern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Zug: Zusätzlich bidirektionale Ladestationen

Die Kombination aus Solaranlage, Wärmepumpe und Elektrofahrzeug kann zu einer nahezu vollständigen Energieautarkie führen.

Neue Regelungen und Erleichterungen 2025

Ab Mitte 2025 treten bedeutende Vereinfachungen des Baurechts in Kraft, die den Ausbau von Solaranlagen weiter beschleunigen werden. Diese Änderungen reduzieren bürokratische Hürden und verkürzen Genehmigungsverfahren.

Vereinfachtes Baurecht

  • Meldeverfahren statt Baubewilligung: Für viele Fassaden-Solaranlagen

  • Beschleunigte Verfahren: Verkürzte Bearbeitungszeiten

  • Standardisierte Prozesse: Einheitliche Anforderungen schweizweit

  • Digitale Abwicklung: Online-Plattformen für Anträge

Unterstützung des PV-Ausbaus

Die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, das Ausbauziel von 35 TWh Solarstrom bis 2035 zu erreichen. Dazu gehören:

  • Vereinfachte Bewilligungsverfahren

  • Reduzierte Einspracherechte bei Standardanlagen

  • Präzisierte technische Anforderungen

  • Verstärkte Unterstützung für innovative Konzepte

Diese regulatorischen Verbesserungen ergänzen die finanziellen Anreize und schaffen ein optimales Umfeld für Investitionen in Solarenergie.

Beantragung und praktisches Vorgehen

Die Beantragung der Fördergelder erfolgt hauptsächlich über die Online-Plattform von Pronovo. Eine systematische Herangehensweise ist entscheidend für eine erfolgreiche und zügige Abwicklung.

Schritt-für-Schritt Anleitung

1. Vorbereitung und Planung

  • Standortanalyse und Anlagendimensionierung

  • Auswahl qualifizierter Installationsbetriebe

  • Kostenschätzung und Finanzierungsplanung

2. Installation und Dokumentation

  • Professionelle Installation durch zertifizierten Betrieb

  • Vollständige Dokumentation aller Komponenten

  • Inbetriebnahmeprotokoll erstellen

3. Antragstellung bei Pronovo

  • Registration im Kundenportal

  • Upload aller erforderlichen Dokumente

  • Prüfung der Vollständigkeit

4. Zusätzliche Förderungen

  • Recherche kantonaler und kommunaler Programme

  • Separate Anträge bei entsprechenden Stellen

  • Koordination der verschiedenen Förderungen

Erforderliche Dokumente

  • Inbetriebnahmeprotokoll: Von qualifiziertem Elektroinstallateur

  • Rechnungen: Alle Investitionskosten detailliert aufgeführt

  • Technische Datenblätter: Module, Wechselrichter, Montagesystem

  • Installationsnachweis: Bestätigung der fachgerechten Installation

  • Fotos der Anlage: Dokumentation der installierten Komponenten

Fristen und Wartezeiten

Förderart-Prozess-Tabelle im Solaralag-Stil
Förderart Antragsfrist Bearbeitungszeit Auszahlung
KLEIV Nach Inbetriebnahme 6-12 Monate Nach Prüfung
GREIV Vor/nach Bau 3-6 Monate Nach Inbetriebnahme
HEIV Nach Inbetriebnahme 6-12 Monate Nach Prüfung

Rolle des Installationsbetriebs

Ein erfahrener Installationsbetrieb kann erheblich zur erfolgreichen Förderabwicklung beitragen:

  • Beratung zu optimalen Förderungsoptionen

  • Unterstützung bei der Antragstellung

  • Sicherstellung der technischen Anforderungen

  • Koordination mit Pronovo und anderen Stellen

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Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Die Kombination verschiedener Förderungen macht Solaranlagen zu einer attraktiven Investition mit Amortisationszeiten zwischen 9 und 15 Jahren. Die genaue Wirtschaftlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab.

Faktoren der Wirtschaftlichkeit

Einnahmeseite:

  • Einmalvergütung (EIV)

  • Steuerliche Abzüge

  • Einspeisevergütung

  • Eigenverbrauchsersparnis

  • Herkunftsnachweise

Kostenseite:

  • Anschaffungskosten

  • Installation und Nebenkosten

  • Wartung und Betrieb

  • Versicherung

  • Steuern auf Fördergelder

Beispielrechnungen für typische Anlagengrössen

10 kWp Einfamilienhaus-Anlage:

  • Investitionskosten: CHF 20’000

  • EIV-Förderung: CHF 5’000

  • Steuerersparnis: CHF 3’750 (bei 25% Grenzsteuersatz)

  • Jährliche Stromersparnis: CHF 1’200

  • Amortisation: 12 Jahre

30 kWp Gewerbeanlage:

  • Investitionskosten: CHF 45’000

  • EIV-Förderung: CHF 11’800

  • Steuerersparnis: CHF 8’300

  • Jährliche Ersparnis: CHF 3’200

  • Amortisation: 9 Jahre

Einfluss verschiedener Förderszenarien

Die geschickte Kombination von Förderungen kann die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern:

Szenario-Tabelle im Solaralag-Stil
Szenario Förderquote Amortisation ROI nach 20 Jahren
Nur EIV 25% 15 Jahre 180%
EIV + Kanton 35% 12 Jahre 220%
EIV + Kanton + Steuer 45% 9 Jahre 280%

Langfristige Rentabilität

Bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren erwirtschaften Solaranlagen erhebliche Überschüsse. Die Kombination aus Eigenverbrauch, Förderung und Steuervorteilen führt zu einer nachhaltigen Rendite, die oft über klassischen Anlageformen liegt.

Erfolgsfaktoren für maximale Wirtschaftlichkeit:

  • Optimaler Eigenverbrauchsanteil (30-70%)

  • Kombination aller verfügbaren Förderungen

  • Professionelle Planung und Installation

  • Regelmässige Wartung und Überwachung

  • Langfristige Orientierung (20+ Jahre)

Fazit und Ausblick

Die Förderungen und Prämien für Solaranlagen in der Schweiz bieten 2025 attraktive Möglichkeiten für Hauseigentümer und Unternehmen. Die Einmalvergütung als zentrales Förderinstrument, kombiniert mit kantonalen Programmen und steuerlichen Vorteilen, macht Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich sehr interessant.

Die Änderungen ab April 2025 zeigen den klaren politischen Willen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Besonders die neuen Boni für Winterstrom und innovative Anlagenkonzepte unterstützen das Ziel einer sicheren, dezentralen Stromversorgung.

Wer heute in eine Solaranlage investiert, profitiert nicht nur von den umfangreichen Fördermöglichkeiten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele. Die Kombination aus wirtschaftlichen Vorteilen und ökologischem Nutzen macht Solarenergie zu einer der besten Investitionen in die Zukunft.

Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten und beginnen Sie noch heute mit der Planung Ihrer Solaranlage. Kontaktieren Sie qualifizierte Installationsbetriebe in Ihrer Region und informieren Sie sich über die spezifischen Förderprogramme in Ihrem Kanton.

Autorin: Karin M.

Zuletzt geändert: 09.10.2025

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