Die Stadt Illnau-Effretikon setzt starke Zeichen für die Energiewende und bietet Hauseigentümern attraktive Fördergelder für Solaranlagen. Mit einem Sockelbeitrag von 2.500 Franken pro Projekt und einem Gesamtförderprogramm von 2 Millionen Franken unterstützt die Gemeinde den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2026.
Die Stadt Illnau-Effretikon setzt starke Zeichen für die Energiewende und bietet Hauseigentümern attraktive Fördergelder für Solaranlagen. Mit einem Sockelbeitrag von 2.500 Franken pro Projekt und einem Gesamtförderprogramm von 2 Millionen Franken unterstützt die Gemeinde den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2026. Diese umfassende Förderung macht Solaranlagen für Einwohner besonders attraktiv und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei.
Der Stadtrat Illnau-Effretikon verfolgt das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern und damit einen Beitrag zu den Klimazielen der Schweiz zu leisten.
Der Erfolg des Programms zeigt sich bereits deutlich: Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die ursprüngliche Aktion “30 Solaranlagen” bereits um 20 weitere Projekte erweitert. Dies unterstreicht das grosse Interesse der Bevölkerung an nachhaltiger Stromerzeugung und den Willen der Stadt Illnau Effretikon, die Energiewende aktiv voranzutreiben.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die verfügbaren Förderprogramme, Voraussetzungen für die Förderung und wie Sie die verschiedenen Fördertöpfe optimal kombinieren können.
Die Stadt Illnau Effretikon hat ein ambitioniertes Gesamtförderprogramm aufgelegt, das von 2022 bis 2026 läuft und mit einem Rahmenkredit von 2 Millionen Franken ausgestattet ist. Dieses Programm zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern.
Das Förderprogramm umfasst verschiedene Bereiche:
Darüber hinaus fördert die Stadt gezielt den Bau und Einbau von Solaranlagen auf privaten Dächern, um die Nutzung der Sonnenenergie auf den vorhandenen Dächern bestmöglich zu maximieren.
Das Herzstück der aktuellen Solarförderung ist die erweiterte Aktion “50 Solaranlagen”, bei der Hauseigentümer einen Sockelbeitrag von 2.500 Franken pro Solaranlage erhalten. Diese Förderung gilt sowohl für PV-Anlagen zur Erzeugung von Strom als auch für Kollektoren zur Warmwasserbereitung. Insgesamt werden im Rahmen der Aktion 50 förderbare Realisierungsvorhaben unterstützt.
Die ursprüngliche Aktion war auf 30 Projekte begrenzt, wurde jedoch aufgrund der enormen Nachfrage um weitere 20 Anlagen erweitert. Dies zeigt den starken Schub, den die Solarenergie in Illnau-Effretikon erlebt.
Wichtige Eckdaten der Aktion:
Neben dem Sockelbeitrag bietet die Stadt weitere finanzielle Anreize. Der Förderbeitrag und der Förderbetrag werden dabei in Abhängigkeit von der Grösse der Solaranlage und der maximalen Ausnutzung der Dachfläche betrachtet, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu optimieren:
Die wichtigste Voraussetzung für den städtischen Sockelbeitrag ist die maximale Ausnutzung der verfügbaren Dachfläche. Die Stadt Illnau Effretikon setzt damit ein klares Zeichen gegen “Alibi-Anlagen” und fördert nur Projekte, die einen echten Beitrag zur Energiewende leisten.
Was bedeutet maximale Dachflächennutzung?
Diese Regelung stellt sicher, dass die Förderbeiträge einen maximalen Effekt für die lokale Energieerzeugung und den Klimaschutz erzielen.
Die Fördergelder der Stadt richten sich ausschliesslich an Eigentümer von Bestandsgebäuden. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen, da hier die Installation von Solaranlagen bereits als Standard gilt und oft baulich vorgeschrieben ist. Besonders gefördert wird der Einbau von Solaranlagen in Bestandsgebäuden, um die Integration moderner Energieeffizienzmassnahmen zu unterstützen.
Warum nur Bestandsgebäude?
Alle Förderanträge müssen online über die städtische Förderplattform eingereicht werden. Diese digitale Lösung ermöglicht eine effiziente Bearbeitung und transparente Kommunikation zwischen Antragstellern und der Stadtverwaltung.
Erforderliche Unterlagen:
Die städtischen Förderbeiträge ergänzen die Bundesförderung optimal. Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen, die über die Plattform Pronovo beantragt wird und vom Bund per Gesetz in Kraft gesetzt wurde.
Aktuelle EIV-Sätze 2024:
Die EIV wird zusätzlich zu den städtischen Fördergeldern gewährt und kann die Investitionskosten erheblich reduzieren.
Der Kanton Zürich bietet ebenfalls verschiedene Förderprogramme, die mit den städtischen und bundesweiten Förderungen kombiniert werden können:
Bei geschickter Kombination aller verfügbaren Fördertöpfe können Hauseigentümer ihre Investitionskosten um 15-30% reduzieren. Die Stadt Illnau Effretikon bietet Beratungsangebote, um die optimale Förderstrategie zu entwickeln.
Beispielrechnung für eine 10 kW PV-Anlage:
Illnau-Effretikon trägt seit 1998 das Label Energiestadt und wurde 2021 mit dem prestigeträchtigen Gold-Status ausgezeichnet. Dieser Status wird nur an Gemeinden vergeben, die besonders ambitionierte und nachhaltige kommunale Energiepolitik betreiben. Die Stadt verfolgt dabei klare langfristige Ziele im Bereich Klimaschutz und nachhaltiger Stadtentwicklung und setzt auf kontinuierliche Entwicklungen, um Energieverbrauch und CO2-Emissionen weiter zu reduzieren.
Was bedeutet der Gold-Status?
Die Förderung von Solaranlagen ist Teil einer umfassenden Klimastrategie, die verschiedene Bereiche abdeckt:
Das Förderprogramm richtet sich an verschiedene Zielgruppen:
Die Beantragung der Fördergelder für Solaranlagen erfolgt vollständig digital über die städtische Förderplattform. Hier ist eine detaillierte Anleitung:
Schritt 1: Online-Registrierung
Schritt 2: Projektdaten erfassen
Schritt 3: Nachweis der maximalen Flächennutzung
Schritt 4: Angebote und Kostenvoranschläge
Weitere Infos zu den Förderprogrammen sowie aktuelle Mitteilungen der Stadt Illnau-Effretikon finden Sie auf der offiziellen Webseite. Dort erhalten Sie zusätzliche Hinweise und offizielle Mitteilungen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten.
Die Stadtverwaltung prüft eingereichte Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Typische Bearbeitungszeiten:
Wichtige Fristen beachten:
Das Förderreglement der Stadt Illnau-Effretikon definiert präzise, welche Massnahmen förderfähig sind und unter welchen Bedingungen Förderbeiträge gewährt werden. Die wichtigsten Bestimmungen:
Förderfähige Anlagen:
Technische Mindestanforderungen:
Bestimmte Projekte sind explizit von der Förderung ausgeschlossen:
Das Förderreglement legt weitere wichtige Rahmenbedingungen fest:
Eigentumsverhältnisse:
Zeitliche Vorgaben:
Dokumentationspflichten:
Das vollständige Förderreglement steht auf der Webseite der Stadt Illnau-Effretikon als PDF-Download zur Verfügung. Dieses Dokument enthält alle rechtlichen Details und sollte vor der Antragstellung sorgfältig studiert werden.
Wichtige Inhalte des Reglements:
Die Fördergelder für Solaranlagen in Illnau-Effretikon bieten Hauseigentümern eine ausgezeichnete Gelegenheit, in nachhaltige Energie zu investieren und gleichzeitig von attraktiven finanziellen Unterstützungen zu profitieren. Mit dem Sockelbeitrag von 2.500 Franken, kombiniert mit Bundes- und Kantonsförderungen, können die Investitionskosten erheblich reduziert werden.
Ihre nächsten Schritte:
Im regionalen Kontext nimmt Illnau-Effretikon eine wichtige Rolle ein, ähnlich wie Winterthur als bedeutender Standort für lokale Berichterstattung und regionale Entwicklung gilt.
Die Verfügbarkeit von Fördergeldern ändert sich laufend. Deshalb evaluieren wir stets individuell und situationsbezogen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr spezifisches Projekt infrage kommen.
Die verfügbaren Plätze in der “50 Solaranlagen” Aktion sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Wir stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, um Ihr Solarprojekt erfolgreich zu realisieren und von allen verfügbaren Förderungen zu profitieren.