in 2 bis 3 Monaten zu ihrer Solaranlage

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in der Schweiz

Mit der Einführung der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften erhalten Haushalte, Unternehmen und Gemeinden ein Werkzeug, um lokal produzierten Strom direkt im Quartier zu handeln. Was das konkret bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie eine LEG gründen oder beitreten können, erfahren Sie in diesem umfassenden Leitfaden.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in der Schweiz

LEG auf einen Blick: Startdatum, Nutzen und wichtigste Eckpunkte

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist eine neue Möglichkeit, selbst erzeugten Solarstrom nicht nur im eigenen Gebäude zu nutzen, sondern mit der gesamten Nachbarschaft zu teilen. Ab dem 01.01.2026 können Elektrizitätsgemeinschaften in der ganzen Schweiz rechtlich und technisch umgesetzt werden.

Was bringt Ihnen eine LEG ab 2026 konkret?

  • Ab dem Stichtag sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Anmeldungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften entgegenzunehmen

  • Der VNB hat maximal 3 Monate Zeit, um die technische Umsetzung der LEG abzuschliessen

  • Produzenten können ihren lokal erzeugten Strom an eine grössere Gemeinschaft im gleichen Verteilnetz verkaufen

  • Für den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom gelten reduzierte Netznutzungsgebühren

  • Der Rabatt beträgt 20 Prozent oder 40 Prozent, abhängig von der Netzebene der Teilnehmenden

Die Einführung der LEG schafft damit einen echten lokalen Strommarkt, in dem Energie nicht nur produziert, sondern auch gehandelt werden kann.

Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss verschiedener Akteure, die gemeinsam Strom erzeugen, speichern und verbrauchen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromliefermodellen ermöglicht die LEG einen direkten Austausch zwischen Nachbarn.

Kernelemente einer LEG:

  • Zusammenschluss von Energieerzeugungsanlagen wie PV-Anlagen, Speichern wie Batteriespeicher und Endverbrauchern

  • Alle Teilnehmenden müssen im selben Gemeindegebiet und beim gleichen Verteilnetzbetreiber auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein

  • Die Gemeinschaft bildet einen lokalen Strommarkt, in dem Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber direkt miteinander handeln

  • Ausrichtung primär auf erneuerbare Energie, jedoch rechtlich nicht auf eine einzelne Technologie beschränkt

  • Die LEG ist als Ergänzung zu klassischen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) im neuen Stromgesetz verankert

Die Bildung einer Elektrizitätsgemeinschaft unterscheidet sich von einem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vor allem durch die räumliche Ausdehnung. Während ein ZEV typischerweise innerhalb eines Gebäudes oder auf einem zusammenhängenden Grundstück funktioniert, kann eine LEG das gesamte Gebiet einer Gemeinde umfassen.

Rechtlicher Rahmen und Zeitplan in der Schweiz

Der Weg zur LEG folgt einem klaren Zeitplan, der durch das neue Stromgesetz und die zugehörigen Verordnungen definiert wird.

Wichtige Meilensteine:

  • Per 01.01.2026 treten das neue Stromgesetz und die relevanten Verordnungen in Kraft

  • VNB sind ab diesem Datum verpflichtet, Anmeldungen für LEG entgegenzunehmen und die technische Umsetzung innert 3 Monaten abzuschliessen

  • Bis spätestens erstes Quartal 2025 sollen die detaillierten regulatorischen Vorgaben zu Dimensionierung, Messkonzepten und Datenformaten durch Bundesbehörden und Branchenverbände konkretisiert werden

  • Die Preisregulierung bezüglich reduzierter Netznutzungsgebühren ist national einheitlich

  • Energiepreise innerhalb der LEG können frei vereinbart werden

Die Bestimmungen schaffen damit einen klaren Rahmen, der sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Netzbetreiber Planungssicherheit bietet.

Technische und räumliche Voraussetzungen für eine LEG

Nicht jede Konstellation eignet sich für eine LEG. Die Voraussetzungen sind klar definiert und müssen vor der Anmeldung geprüft werden.

Das Bild zeigt eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft in der Schweiz, in der Haushalte und Unternehmen gemeinsam Solarstrom über eine PV-Anlage erzeugen. Die Gemeinschaft fördert den Eigenverbrauch und den Austausch von Energie innerhalb des Quartiers, während Smart Meter den Verbrauch der Teilnehmer überwachen.

Technische Anforderungen im Überblick:

  • Alle Teilnehmenden müssen beim gleichen Verteilnetzbetreiber angeschlossen sein, sei es eine lokale Elektra, ein Stadtwerk oder ein Regionalversorger

  • Sämtliche Zählpunkte der LEG müssen sich in derselben politischen Gemeinde befinden, um die räumliche Nähe im Verteilnetz sicherzustellen

  • Für den maximalen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung müssen alle Anschlüsse auf derselben Netzebene liegen

  • Das Verhältnis von Produktionsleistung zu gesamter Anschlussleistung der Teilnehmer muss mindestens 5 Prozent betragen

  • Der VNB prüft anhand einer definierten Formel, ob die Mindestproduktionsleistung gegeben ist und ob die Netzkapazitäten ausreichen

Die Netztopologie spielt dabei eine zentrale Rolle. Je nachdem, wie das lokale Netz aufgebaut ist, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für die Verteilung des LEG-Stroms.

Wie funktioniert eine LEG im Alltag?

Der praktische Betrieb einer LEG lässt sich am besten an einem konkreten Beispiel verstehen.

Ein typisches Szenario:

Stellen Sie sich vor, mehrere Eigentümer in einer Gemeinde betreiben gemeinsam Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern. Bei Sonnenschein deckt der Solarstrom der LEG vorrangig den Bedarf der Mitglieder. Was nicht sofort verbraucht wird, kann in gemeinsam genutzten Batteriespeichern zwischengespeichert oder ins Netz eingespeist werden.

Ein sonniger Tag über einer Siedlung, in der mehrere Hausdächer mit Solarpanels ausgestattet sind. Diese PV-Anlagen erzeugen Solarstrom für die Haushalte und tragen zur Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften bei, die den Eigenverbrauch und die nachhaltige Energieversorgung fördern.

Der Ablauf im Detail:

  • Bei Sonnenschein deckt der Solarstrom der LEG vorrangig den Verbrauch der Mitglieder

  • Überschüssiger Strom wird in Speichern zwischengelagert oder ins Netz eingespeist

  • Bei fehlender Sonne oder höherem Bedarf wird der Reststrom automatisch über den Energieversorger bezogen

  • Die Versorgungssicherheit ist damit jederzeit gewährleistet

  • Batteriespeicher helfen, Erzeugung und Verbrauch zeitlich besser abzustimmen und den Eigenverbrauch zu erhöhen

  • Für den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom gelten reduzierte Netznutzungsgebühren

  • Der VNB misst und rechnet diesen Anteil separat ab

Der Ort des Verbrauchs und der Ort der Produktion werden damit enger miteinander verknüpft, was sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

Messung, Abrechnung und Tarife in der LEG

Die korrekte Erfassung und Abrechnung des Stromaustauschs bildet das technische Rückgrat jeder LEG.

Messtechnische Grundlagen:

  • Für alle LEG-Teilnehmenden werden intelligente Messsysteme (Smart Meter) des jeweiligen VNB verwendet

  • Diese Geräte zeichnen Viertelstundenwerte auf, also 15-Minuten-Lastgangdaten

  • Die Messdaten werden im standardisierten SDAT-Format elektronisch an LEG-Betreibende oder externe Dienstleister übermittelt

  • Diese Daten dienen als Grundlage für die interne Abrechnung

Abrechnungsstruktur:

  • Der VNB stellt den Kundinnen und Kunden die Netznutzungskosten und den Reststrombezug direkt in Rechnung

  • Der LEG-Strom wird mit reduziertem Netznutzungstarif ausgewiesen

  • Die LEG-Vertretung legt intern die Energiepreise für den lokal gehandelten Strom fest

  • Verrechnungen und Gutschriften an Produzenten erfolgen durch die Vertretung

Rabatte auf die Netznutzung:

  • 40 Prozent Reduktion, wenn alle Teilnehmenden auf derselben Netzebene angeschlossen sind

  • 20 Prozent Reduktion, wenn eine Transformation über eine zusätzliche Netzebene nötig ist

  • Pro Messgerät kann ein kleiner Zuschlag auf den Messtarif anfallen, der durch den VNB definiert wird

Die Details zu Konditionen und Tarifen variieren je nach VNB und sollten direkt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber erfragt werden.

Rolle der LEG-Vertretung und Beitritt für Kundinnen und Kunden

Jede LEG benötigt eine offizielle Vertretung, die als Schnittstelle zwischen der Gemeinschaft und dem Netzbetreiber fungiert.

Was ist eine LEG-Vertretung?

Die LEG-Vertretung ist eine natürliche oder juristische Person, die die Elektrizitätsgemeinschaft gegenüber dem VNB und Dienstleistern offiziell vertritt. Der LEG-Vertreter übernimmt damit eine zentrale Koordinationsfunktion.

Beitritt zur LEG:

  • Interessierte Endverbraucher können einer LEG nicht direkt beim VNB beitreten

  • Die Anmeldung erfolgt immer über die LEG-Vertretung

  • Es gibt in der Regel keine öffentliche, vollständige Liste aller bestehenden LEG

  • Informationen müssen oft über Nachbarschaft, Eigentümerschaft, Hausverwaltung oder Gemeinde eingeholt werden

  • Die Vertretung entscheidet über die Aufnahme neuer Teilnehmenden

  • Sie sammelt Unterlagen, holt Teilnahmebestätigungen ein und nimmt die offizielle Anmeldung beim VNB vor

Bei Wechseln:

  • Bei Wegzug oder Mieterwechsel muss die LEG-Vertretung informiert werden

  • Neue Parteien können bei Interesse in die LEG aufgenommen werden

  • Die Ummeldung beim VNB erfolgt durch die Vertretung

Für Bezügern in Mietverhältnissen ist es daher wichtig, frühzeitig mit der Eigentümerschaft oder Verwaltung zu sprechen, um die Teilnahme an einer bestehenden LEG zu klären.

Schritte zur Gründung einer LEG

Die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft erfolgt in mehreren klar definierten Phasen.

Eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch, auf dem mehrere Dokumente liegen. Sie diskutieren über Themen wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften und den Einsatz von PV-Anlagen zur Förderung von Solarstrom in ihrer Gemeinde.

Phase 1: Prüfung der Voraussetzungen

  • Abklären, ob alle potenziellen Teilnehmenden im gleichen Gemeindegebiet liegen

  • Sicherstellen, dass alle beim gleichen VNB angeschlossen sind

  • Prüfen, ob alle auf derselben Netzebene liegen

  • Verifizieren, ob genügend Produktionsleistung vorhanden ist (mindestens 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung)

Phase 2: Konzept und Vertragsgestaltung

  • Interne Energiepreise definieren

  • Verteilung der Kosten und Erlöse regeln

  • Verantwortlichkeiten der LEG-Vertretung festhalten

  • Rechte und Pflichten der Mitglieder in Verträgen dokumentieren

Phase 3: Anmeldung beim VNB

  • Alle erforderlichen technischen und administrativen Unterlagen sammeln

  • Liste der Zählpunkte erstellen

  • Bestätigung der Teilnehmenden einholen

  • Angaben zu Produktionsanlagen, Speichern und Smart Meter Status zusammenstellen

  • Unterlagen formgerecht beim VNB einreichen

Phase 4: Inbetriebnahme und laufender Betrieb

  • Termin mit dem VNB abstimmen

  • Sicherstellen, dass alle Smart Meter korrekt konfiguriert sind

  • Erste Abrechnungsperiode überwachen

  • Eventuelle Korrekturen im Abrechnungsprozess vornehmen

Die Verwaltung einer LEG erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit, insbesondere bei der Abrechnung und der Kommunikation mit allen Beteiligten.

Digitale Plattformen und Unterstützung durch Stromversorger

Die Komplexität der LEG-Verwaltung hat zur Entwicklung spezialisierter digitaler Lösungen geführt.

Funktionen typischer Plattformen:

  • Onlineformulare zur Prüfung der Voraussetzungen

  • Vertragsgeneratoren für die rechtliche Absicherung

  • Werkzeuge zur Verwaltung der Teilnehmenden

  • Automatische Datenübernahme aus Smart Meter Systemen

  • Abrechnungsdienstleistungen für den Stromhandel

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Kunden

Verschiedene Energieversorger und Dienstleister in der Schweiz bieten solche Plattformen an, um lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch einfach zu bilden und zu verwalten.

Nützliche Features:

  • Einige Lösungen wurden bereits in der Energiebranche ausgezeichnet, beispielsweise in der Kategorie Innovation

  • Ein LEG-Finder oder ähnliche Suchfunktion kann helfen, bestehende Elektrizitätsgemeinschaften LEG an einem Ort zu identifizieren

  • Online-Beitritt zu bestehenden Gemeinschaften wird durch manche Angebote ermöglicht

Die Auswahl der richtigen Plattform hängt von den spezifischen Anforderungen der Familie oder des Unternehmens ab, das eine LEG gründen oder beitreten möchte.

Vorteile und Herausforderungen von LEG

Wie jedes neue Modell bringt die LEG sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.

Das Bild zeigt ein Wohnquartier mit verschiedenen Gebäuden, die mit sichtbaren Solaranlagen ausgestattet sind. Bei schönem Wetter strahlen die PV-Anlagen in der Nachbarschaft, was die lokale Elektrizitätsgemeinschaft und die Nutzung von Solarstrom hervorhebt.

Vorteile für Teilnehmende:

  • Höherer Anteil lokal erzeugter, erneuerbarer Energie im eigenen Strommix

  • Möglichkeit zur Monetarisierung von Überschussstrom durch Verkauf an Nachbarn

  • Stärkere Gemeinschaft im Quartier durch gemeinsames Energieprojekt

  • Reduzierte Netznutzungsgebühren für innerhalb der LEG ausgetauschten Strom

  • Grössere Unabhängigkeit von Strompreisentwicklungen am Markt

Vorteile für Netzbetreiber:

  • Bessere Auslastung der lokalen Netze durch lokalen Verbrauch

  • Entlastung übergeordneter Netzebenen

  • Transparente Datengrundlage durch Smart Meter

  • Standardisierte Abrechnungsverfahren

Herausforderungen:

Bereich

Herausforderung

Organisation

Koordinierte Abstimmung vieler Beteiligter

Recht & Technik

Komplexität beim Start einer LEG

Investitionen

Notwendige Ausgaben für Messinfrastruktur

Kommunikation

Laufende Information aller Teilnehmenden

Entwicklung

Rahmenbedingungen können sich nach 01.01.2026 weiterentwickeln

Die Rahmenbedingungen und technischen Standards werden sich auch nach der Einführung weiterentwickeln. Es empfiehlt sich daher, aktuelle Informationen beim jeweiligen VNB und auf offiziellen Websites einzuholen.


Wichtige Erkenntnisse

  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften sind ab 01.01.2026 in der Schweiz rechtlich und technisch umsetzbar

  • Die Teilnahme erfordert gleichen VNB, gleiche Gemeinde und ausreichende Produktionsleistung

  • Reduzierte Netznutzungsgebühren von 20 oder 40 Prozent machen die LEG finanziell attraktiv

  • Die LEG-Vertretung ist zentrale Ansprechperson für Beitritt und Verwaltung

  • Digitale Plattformen vereinfachen Gründung und laufenden Betrieb erheblich

Nächste Schritte

Wenn Sie viel Potenzial in einer LEG für Ihr Quartier sehen, beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarschaft oder Eigentümerschaft über die Möglichkeiten. Kontaktieren Sie Ihren Verteilnetzbetreiber für eine erste Auskunft zu den lokalen Voraussetzungen. Und informieren Sie sich auf der Seite Ihres Energieversorgers über verfügbare Angebote und Plattformen zur LEG-Gründung.

Die Übersicht zeigt: Die LEG bietet eine echte Chance, den Schritt in die dezentrale Energiezukunft gemeinsam zu gehen.

Autorin: Karin M.

Zuletzt geändert: 10.01.2026

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