Mit der Einführung der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften erhalten Haushalte, Unternehmen und Gemeinden ein Werkzeug, um lokal produzierten Strom direkt im Quartier zu handeln. Was das konkret bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie eine LEG gründen oder beitreten können, erfahren Sie in diesem umfassenden Leitfaden.

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist eine neue Möglichkeit, selbst erzeugten Solarstrom nicht nur im eigenen Gebäude zu nutzen, sondern mit der gesamten Nachbarschaft zu teilen. Ab dem 01.01.2026 können Elektrizitätsgemeinschaften in der ganzen Schweiz rechtlich und technisch umgesetzt werden.
Was bringt Ihnen eine LEG ab 2026 konkret?
Ab dem Stichtag sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Anmeldungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften entgegenzunehmen
Der VNB hat maximal 3 Monate Zeit, um die technische Umsetzung der LEG abzuschliessen
Produzenten können ihren lokal erzeugten Strom an eine grössere Gemeinschaft im gleichen Verteilnetz verkaufen
Für den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom gelten reduzierte Netznutzungsgebühren
Der Rabatt beträgt 20 Prozent oder 40 Prozent, abhängig von der Netzebene der Teilnehmenden
Die Einführung der LEG schafft damit einen echten lokalen Strommarkt, in dem Energie nicht nur produziert, sondern auch gehandelt werden kann.
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss verschiedener Akteure, die gemeinsam Strom erzeugen, speichern und verbrauchen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromliefermodellen ermöglicht die LEG einen direkten Austausch zwischen Nachbarn.
Kernelemente einer LEG:
Zusammenschluss von Energieerzeugungsanlagen wie PV-Anlagen, Speichern wie Batteriespeicher und Endverbrauchern
Alle Teilnehmenden müssen im selben Gemeindegebiet und beim gleichen Verteilnetzbetreiber auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein
Die Gemeinschaft bildet einen lokalen Strommarkt, in dem Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber direkt miteinander handeln
Ausrichtung primär auf erneuerbare Energie, jedoch rechtlich nicht auf eine einzelne Technologie beschränkt
Die LEG ist als Ergänzung zu klassischen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) im neuen Stromgesetz verankert
Die Bildung einer Elektrizitätsgemeinschaft unterscheidet sich von einem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vor allem durch die räumliche Ausdehnung. Während ein ZEV typischerweise innerhalb eines Gebäudes oder auf einem zusammenhängenden Grundstück funktioniert, kann eine LEG das gesamte Gebiet einer Gemeinde umfassen.
Der Weg zur LEG folgt einem klaren Zeitplan, der durch das neue Stromgesetz und die zugehörigen Verordnungen definiert wird.
Wichtige Meilensteine:
Per 01.01.2026 treten das neue Stromgesetz und die relevanten Verordnungen in Kraft
VNB sind ab diesem Datum verpflichtet, Anmeldungen für LEG entgegenzunehmen und die technische Umsetzung innert 3 Monaten abzuschliessen
Bis spätestens erstes Quartal 2025 sollen die detaillierten regulatorischen Vorgaben zu Dimensionierung, Messkonzepten und Datenformaten durch Bundesbehörden und Branchenverbände konkretisiert werden
Die Preisregulierung bezüglich reduzierter Netznutzungsgebühren ist national einheitlich
Energiepreise innerhalb der LEG können frei vereinbart werden
Die Bestimmungen schaffen damit einen klaren Rahmen, der sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Netzbetreiber Planungssicherheit bietet.
Nicht jede Konstellation eignet sich für eine LEG. Die Voraussetzungen sind klar definiert und müssen vor der Anmeldung geprüft werden.

Technische Anforderungen im Überblick:
Alle Teilnehmenden müssen beim gleichen Verteilnetzbetreiber angeschlossen sein, sei es eine lokale Elektra, ein Stadtwerk oder ein Regionalversorger
Sämtliche Zählpunkte der LEG müssen sich in derselben politischen Gemeinde befinden, um die räumliche Nähe im Verteilnetz sicherzustellen
Für den maximalen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung müssen alle Anschlüsse auf derselben Netzebene liegen
Das Verhältnis von Produktionsleistung zu gesamter Anschlussleistung der Teilnehmer muss mindestens 5 Prozent betragen
Der VNB prüft anhand einer definierten Formel, ob die Mindestproduktionsleistung gegeben ist und ob die Netzkapazitäten ausreichen
Die Netztopologie spielt dabei eine zentrale Rolle. Je nachdem, wie das lokale Netz aufgebaut ist, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für die Verteilung des LEG-Stroms.
Der praktische Betrieb einer LEG lässt sich am besten an einem konkreten Beispiel verstehen.
Ein typisches Szenario:
Stellen Sie sich vor, mehrere Eigentümer in einer Gemeinde betreiben gemeinsam Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern. Bei Sonnenschein deckt der Solarstrom der LEG vorrangig den Bedarf der Mitglieder. Was nicht sofort verbraucht wird, kann in gemeinsam genutzten Batteriespeichern zwischengespeichert oder ins Netz eingespeist werden.

Der Ablauf im Detail:
Bei Sonnenschein deckt der Solarstrom der LEG vorrangig den Verbrauch der Mitglieder
Überschüssiger Strom wird in Speichern zwischengelagert oder ins Netz eingespeist
Bei fehlender Sonne oder höherem Bedarf wird der Reststrom automatisch über den Energieversorger bezogen
Die Versorgungssicherheit ist damit jederzeit gewährleistet
Batteriespeicher helfen, Erzeugung und Verbrauch zeitlich besser abzustimmen und den Eigenverbrauch zu erhöhen
Für den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom gelten reduzierte Netznutzungsgebühren
Der VNB misst und rechnet diesen Anteil separat ab
Der Ort des Verbrauchs und der Ort der Produktion werden damit enger miteinander verknüpft, was sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.
Die korrekte Erfassung und Abrechnung des Stromaustauschs bildet das technische Rückgrat jeder LEG.
Messtechnische Grundlagen:
Für alle LEG-Teilnehmenden werden intelligente Messsysteme (Smart Meter) des jeweiligen VNB verwendet
Diese Geräte zeichnen Viertelstundenwerte auf, also 15-Minuten-Lastgangdaten
Die Messdaten werden im standardisierten SDAT-Format elektronisch an LEG-Betreibende oder externe Dienstleister übermittelt
Diese Daten dienen als Grundlage für die interne Abrechnung
Abrechnungsstruktur:
Der VNB stellt den Kundinnen und Kunden die Netznutzungskosten und den Reststrombezug direkt in Rechnung
Der LEG-Strom wird mit reduziertem Netznutzungstarif ausgewiesen
Die LEG-Vertretung legt intern die Energiepreise für den lokal gehandelten Strom fest
Verrechnungen und Gutschriften an Produzenten erfolgen durch die Vertretung
Rabatte auf die Netznutzung:
40 Prozent Reduktion, wenn alle Teilnehmenden auf derselben Netzebene angeschlossen sind
20 Prozent Reduktion, wenn eine Transformation über eine zusätzliche Netzebene nötig ist
Pro Messgerät kann ein kleiner Zuschlag auf den Messtarif anfallen, der durch den VNB definiert wird
Die Details zu Konditionen und Tarifen variieren je nach VNB und sollten direkt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber erfragt werden.
Jede LEG benötigt eine offizielle Vertretung, die als Schnittstelle zwischen der Gemeinschaft und dem Netzbetreiber fungiert.
Was ist eine LEG-Vertretung?
Die LEG-Vertretung ist eine natürliche oder juristische Person, die die Elektrizitätsgemeinschaft gegenüber dem VNB und Dienstleistern offiziell vertritt. Der LEG-Vertreter übernimmt damit eine zentrale Koordinationsfunktion.
Beitritt zur LEG:
Interessierte Endverbraucher können einer LEG nicht direkt beim VNB beitreten
Die Anmeldung erfolgt immer über die LEG-Vertretung
Es gibt in der Regel keine öffentliche, vollständige Liste aller bestehenden LEG
Informationen müssen oft über Nachbarschaft, Eigentümerschaft, Hausverwaltung oder Gemeinde eingeholt werden
Die Vertretung entscheidet über die Aufnahme neuer Teilnehmenden
Sie sammelt Unterlagen, holt Teilnahmebestätigungen ein und nimmt die offizielle Anmeldung beim VNB vor
Bei Wechseln:
Bei Wegzug oder Mieterwechsel muss die LEG-Vertretung informiert werden
Neue Parteien können bei Interesse in die LEG aufgenommen werden
Die Ummeldung beim VNB erfolgt durch die Vertretung
Für Bezügern in Mietverhältnissen ist es daher wichtig, frühzeitig mit der Eigentümerschaft oder Verwaltung zu sprechen, um die Teilnahme an einer bestehenden LEG zu klären.
Die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft erfolgt in mehreren klar definierten Phasen.

Phase 1: Prüfung der Voraussetzungen
Abklären, ob alle potenziellen Teilnehmenden im gleichen Gemeindegebiet liegen
Sicherstellen, dass alle beim gleichen VNB angeschlossen sind
Prüfen, ob alle auf derselben Netzebene liegen
Verifizieren, ob genügend Produktionsleistung vorhanden ist (mindestens 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung)
Phase 2: Konzept und Vertragsgestaltung
Interne Energiepreise definieren
Verteilung der Kosten und Erlöse regeln
Verantwortlichkeiten der LEG-Vertretung festhalten
Rechte und Pflichten der Mitglieder in Verträgen dokumentieren
Phase 3: Anmeldung beim VNB
Alle erforderlichen technischen und administrativen Unterlagen sammeln
Liste der Zählpunkte erstellen
Bestätigung der Teilnehmenden einholen
Angaben zu Produktionsanlagen, Speichern und Smart Meter Status zusammenstellen
Unterlagen formgerecht beim VNB einreichen
Phase 4: Inbetriebnahme und laufender Betrieb
Termin mit dem VNB abstimmen
Sicherstellen, dass alle Smart Meter korrekt konfiguriert sind
Erste Abrechnungsperiode überwachen
Eventuelle Korrekturen im Abrechnungsprozess vornehmen
Die Verwaltung einer LEG erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit, insbesondere bei der Abrechnung und der Kommunikation mit allen Beteiligten.
Die Komplexität der LEG-Verwaltung hat zur Entwicklung spezialisierter digitaler Lösungen geführt.
Funktionen typischer Plattformen:
Onlineformulare zur Prüfung der Voraussetzungen
Vertragsgeneratoren für die rechtliche Absicherung
Werkzeuge zur Verwaltung der Teilnehmenden
Automatische Datenübernahme aus Smart Meter Systemen
Abrechnungsdienstleistungen für den Stromhandel
Unterstützung bei der Kommunikation mit Kunden
Verschiedene Energieversorger und Dienstleister in der Schweiz bieten solche Plattformen an, um lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch einfach zu bilden und zu verwalten.
Nützliche Features:
Einige Lösungen wurden bereits in der Energiebranche ausgezeichnet, beispielsweise in der Kategorie Innovation
Ein LEG-Finder oder ähnliche Suchfunktion kann helfen, bestehende Elektrizitätsgemeinschaften LEG an einem Ort zu identifizieren
Online-Beitritt zu bestehenden Gemeinschaften wird durch manche Angebote ermöglicht
Die Auswahl der richtigen Plattform hängt von den spezifischen Anforderungen der Familie oder des Unternehmens ab, das eine LEG gründen oder beitreten möchte.
Wie jedes neue Modell bringt die LEG sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.

Vorteile für Teilnehmende:
Höherer Anteil lokal erzeugter, erneuerbarer Energie im eigenen Strommix
Möglichkeit zur Monetarisierung von Überschussstrom durch Verkauf an Nachbarn
Stärkere Gemeinschaft im Quartier durch gemeinsames Energieprojekt
Reduzierte Netznutzungsgebühren für innerhalb der LEG ausgetauschten Strom
Grössere Unabhängigkeit von Strompreisentwicklungen am Markt
Vorteile für Netzbetreiber:
Bessere Auslastung der lokalen Netze durch lokalen Verbrauch
Entlastung übergeordneter Netzebenen
Transparente Datengrundlage durch Smart Meter
Standardisierte Abrechnungsverfahren
Herausforderungen:
Bereich | Herausforderung |
|---|---|
Organisation | Koordinierte Abstimmung vieler Beteiligter |
Recht & Technik | Komplexität beim Start einer LEG |
Investitionen | Notwendige Ausgaben für Messinfrastruktur |
Kommunikation | Laufende Information aller Teilnehmenden |
Entwicklung | Rahmenbedingungen können sich nach 01.01.2026 weiterentwickeln |
Die Rahmenbedingungen und technischen Standards werden sich auch nach der Einführung weiterentwickeln. Es empfiehlt sich daher, aktuelle Informationen beim jeweiligen VNB und auf offiziellen Websites einzuholen.
Wichtige Erkenntnisse
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften sind ab 01.01.2026 in der Schweiz rechtlich und technisch umsetzbar
Die Teilnahme erfordert gleichen VNB, gleiche Gemeinde und ausreichende Produktionsleistung
Reduzierte Netznutzungsgebühren von 20 oder 40 Prozent machen die LEG finanziell attraktiv
Die LEG-Vertretung ist zentrale Ansprechperson für Beitritt und Verwaltung
Digitale Plattformen vereinfachen Gründung und laufenden Betrieb erheblich
Nächste Schritte
Wenn Sie viel Potenzial in einer LEG für Ihr Quartier sehen, beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarschaft oder Eigentümerschaft über die Möglichkeiten. Kontaktieren Sie Ihren Verteilnetzbetreiber für eine erste Auskunft zu den lokalen Voraussetzungen. Und informieren Sie sich auf der Seite Ihres Energieversorgers über verfügbare Angebote und Plattformen zur LEG-Gründung.
Die Übersicht zeigt: Die LEG bietet eine echte Chance, den Schritt in die dezentrale Energiezukunft gemeinsam zu gehen.
Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 10.01.2026