in 2 bis 3 Monaten zu ihrer Solaranlage

Neue Förderbeiträge für Solaranlagen in Zürich ab August 2026

Ab dem 1. August 2026 treten in der Stadt Zürich überarbeitete Förderregelungen für Photovoltaik-Anlagen in Kraft. Der Grundbeitrag steigt, bestehende Gebäude erhalten einen neuen Zuschlag – und erstmals werden auch Batteriespeicher gefördert. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Neue Förderbeiträge für Solaranlagen in Zürich ab August 2026

10. Juni 2026  |  solaralag.ch – Solaranlagen und Batteriespeicher

Was ändert sich konkret?

Die Stadt Zürich passt über das Elektrizitätswerk ewz die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen (AB VGL) an. Für Bauherren und Eigentümer ergeben sich drei wesentliche Neuerungen:

Der Grundbeitrag für jede bewilligte Photovoltaik-Anlage steigt von 4'400 auf 5'000 Franken. Zusätzlich werden die leistungsabhängigen Beträge pro Kilowattpeak (kWp) angehoben – die genauen Sätze pro Leistungsstufe werden vor Inkrafttreten kommuniziert.

Neu hinzu kommt ein pauschaler Zusatzbeitrag von 3'000 Franken für alle bewilligungspflichtigen PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden. Das ist eine wichtige Ergänzung, denn gerade bei älteren Gebäuden entstehen zusätzliche Kosten für die Dachvorbereitung oder statische Anpassungen.

Die dritte und wohl wichtigste Neuerung: Die Einführung einer eigenen Förderkategorie für Batteriespeicher. Das unterscheidet Zürich von vielen anderen Schweizer Städten und macht die Kombination aus PV-Anlage und Speicher deutlich attraktiver.

Batteriespeicher-Förderung – die Details

Wer einen stationären Batteriespeicher in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage installiert, erhält ab August 2026 zwei Zuschusskomponenten:

Ein Pauschalbetrag von 1'000 Franken für die Speicheranlage selbst, sofern diese mindestens 3 kWh Kapazität aufweist. Hinzu kommen 100 Franken pro kWh Speicherkapazität, wobei die förderbare Kapazität auf maximal 100 kWh begrenzt ist.

Für eine 10-kWh-Speicheranlage ergibt das beispielsweise 2'000 Franken Förderung (1'000 Franken Pauschal plus 10 x 100 Franken). Bei einer grösseren Anlage mit 30 kWh Kapazität wären es 4'000 Franken – immer abhängig von der maximalen Förderfähigkeit.

Werden gebrauchte Batteriezellen verbaut – sogenannte Second-Life-Batterien aus dem Elektromobilbereich – erhöht sich der Betrag pro kWh um weitere 100 Franken. Voraussetzung für die gesamte Förderung ist, dass der Speicher mit einem Energiemanagementsystem kombiniert ist und an eine erneuerbare Energieerzeugungsanlage angeschlossen wird.

Zusätzlich gilt: Die förderbare Speicherkapazität darf maximal 1.5 kWh pro installiertem Kilowattpeak betragen. Bei einer 20-kWp-Anlage wären das maximal 30 kWh förderfähig. Bleibatterien sind von der Förderung ausgeschlossen.

Übersicht: Förderbeiträge für Solaranlagen und Batteriespeicher in Zürich (ab August 2026)
FörderkomponenteBetragBedingungen
Grundbeitrag PV-Anlage5'000 CHFPauschal pro Anlage
Zusatzbeitrag bestehende Gebäude3'000 CHFFür bewilligungspflichtige Anlagen
Batteriespeicher Pauschal1'000 CHFAb 3 kWh Kapazität
Batteriespeicher variabel100 CHF/kWhMaximal 100 kWh, maximal 1.5 kWh pro kWp
Bonus gebrauchte Zellen+100 CHF/kWhSecond-Life-Batterien, ebenfalls max. 100 kWh
Angaben gemäss Medienmitteilung Stadt Zürich vom 3. Juni 2026. Gesuche ab 1. August 2026 via Förderplattform ewz.

Rechenbeispiel der Stadt Zürich

Die Medienmitteilung der Stadt Zürich enthält ein konkretes Rechenbeispiel. Es geht um die Eigentümerschaft eines bestehenden Mehrfamilienhauses mit einer 20-kWp-PV-Anlage und einem Batteriespeicher mit 30 kWh Kapazität. Die maximalen Förderbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Für die Photovoltaikanlage (20 kWp) sind das insgesamt 14'000 Franken – aufgeteilt in 7'200 Franken von Pronovo (Bund) und 6'800 Franken vom ewz. Für den Batteriespeicher (30 kWh) kommen 4'000 Franken hinzu. Werden ausserdem gebrauchte Batteriezellen verbaut, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 3'000 Franken.

Das ergibt eine Gesamtförderung von 21'000 Franken – inklusive aller Fördermittel Dritter. Die genaue Aufteilung zeigt die folgende Tabelle.

Maximale Förderbeiträge für 20-kWp-Anlage und 30-kWh-Speicher (inkl. Fördermittel Dritter)
FörderkomponenteBetragHerkunft
Photovoltaikanlage 20 kWp14'000 CHF7'200 CHF Pronovo + 6'800 CHF ewz
Batteriespeicheranlage 30 kWh4'000 CHF1'000 CHF Pauschal + 30 x 100 CHF/kWh
Zusätzliche Batterie (gebrauchte Zellen)3'000 CHF30 x 100 CHF/kWh Bonus
Total21'000 CHF
Förderaufteilung: 20-kWp-Anlage + 30-kWh-Speicher
Pronovo (Bund): 7'200 CHF ewz Leistung: 6'800 CHF Batterie Pauschal: 1'000 CHF Batterie variabel: 3'000 CHF Gebrauchte Zellen: 3'000 CHF Gesamt: 21'000 CHF

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Anspruch auf Fördergelder haben Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die im Versorgungsgebiet von ewz eine Massnahme umsetzen. Das umfasst die Stadt Zürich sowie ausgewählte Ortschaften im Kanton Graubünden. Die geförderte Anlage muss sich im Eigentum des Gesuchstellers befinden.

Wichtig: Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Bei Photovoltaik-Anlagen gilt als Baubeginn die Installation des Wechselrichters und die Montage der Unterkonstruktion oder Module. Wer früher mit den Arbeiten beginnt, verliert sämtliche Ansprüche auf Förderbeiträge.

Für den maximalen Förderbetrag müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausserdem ein separates Gesuch bei Pronovo (Bundesförderung) einreichen. Das ewz fördert subsidiär, das heisst: Andere verfügbare Fördermittel werden vom maximalen Gesamtbetrag abgezogen – unabhängig davon, ob diese beantragt wurden oder nicht.

Lohnt sich eine Solaranlage in Zürich aktuell?

Diese Frage hören wir täglich in der Beratung. Und die Antwort ist in den allermeisten Fällen ein klares Ja – vorausgesetzt, die Anlage wird sorgfältig geplant und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt.

Die Strompreise in der Schweiz bewegen sich aktuell zwischen 27 und 30 Rappen pro Kilowattstunde, Tendenz steigend. Mit einer gut dimensionierten Photovoltaik-Anlage produzieren Sie eigenen Strom zu deutlich geringeren Kosten. Entscheidend ist der Eigenverbrauchsanteil: Je mehr des selbst erzeugten Stroms Sie direkt im Haus verbrauchen, desto schneller rechnet sich die Investition.

Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil bei typischerweise 30 bis 40 Prozent. Mit einem Batteriespeicher steigt er auf 60 bis 80 Prozent. Das macht den Unterschied zwischen einer Amortisationsdauer von acht Jahren und einer von fünf bis sechs Jahren. Besonders Haushalte mit Wärmepumpe oder Elektroauto profitieren hier stark, da der Speicher die Tages-Produktionsspitzen in die Abendstunden verlagert, wenn der Verbrauch am höchsten ist.

Amortisationsdauer: Mit vs. ohne Batteriespeicher
0 5 10 15 Jahre 8 J. 7 J. 8 J. 6 J. 6 J. 5 J. 6 kWp 10 kWp 20 kWp Ohne Speicher Mit Speicher
Wirtschaftlichkeitsvergleich: Solaranlagen unterschiedlicher Grösse in Zürich
Kriterium6 kWp (EFH)10 kWp (EFH)20 kWp + Speicher (MFH)
Investitionskosten (ca.)15'000 – 18'000 CHF22'000 – 28'000 CHF45'000 – 55'000 CHF
Jährliche Stromproduktionca. 6'000 kWhca. 10'000 kWhca. 20'000 kWh
Gesamtförderung (ca.)7'000 – 9'000 CHF10'000 – 14'000 CHF30'000 – 36'000 CHF
Nettoinvestitionca. 8'000 – 10'000 CHFca. 12'000 – 16'000 CHFca. 15'000 – 20'000 CHF
Jährliche Ersparnisca. 1'200 – 1'600 CHFca. 2'000 – 2'800 CHFca. 4'000 – 5'500 CHF
Amortisationsdauer6 – 8 Jahre6 – 8 Jahre4 – 6 Jahre
Alle Angaben ohne Gewähr. Individuelle Erträge hängen von Dachausrichtung, Neigung, Verschattung und Eigenverbrauchsanteil ab.

Was gilt es bei der Planung zu beachten?

Eine Photovoltaik-Anlage ist eine langfristige Investition. Die Lebensdauer der Module liegt bei 25 bis 30 Jahren, die des Wechselrichters bei etwa 15 Jahren. Es lohnt sich daher, die Planung gründlich anzugehen.

Die Dachausrichtung spielt eine zentrale Rolle. Süddächer mit 25 bis 35 Grad Neigung sind ideal, liefern aber nur marginal mehr Ertrag als Ost- oder Westdächer. Bei Flachdächern lässt sich die optimale Neigung über eine Aufständerung problemlos erreichen. Wichtiger ist oft die Verschattungsanalyse: Bäume, Nachbargebäude oder Dachaufbauten können die Leistung spürbar reduzieren. Ein Vor-Ort-Termin mit Schattenwurf-Analyse ist hier unverzichtbar.

Bei älteren Gebäuden sollte die Dachtragfähigkeit geprüft werden. Die zusätzliche Last durch eine PV-Anlage ist mit 10 bis 15 Kilogramm pro Quadratmeter vergleichsweise gering, bei sanierungsbedürftigen Holzkonstruktionen empfiehlt sich dennoch eine statische Beurteilung. Gut zu wissen: Die Stadt Zürich fördert auch Dachverstärkungen im Rahmen des ewz-Programms.

Die Dimensionierung der Anlage sollte sich am Stromverbrauch des Haushalts orientieren. Eine Faustregel: So gross wie möglich, so klein wie nötig. Eingespeister Strom wird mit 7 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde vergütet, während der Bezugspreis bei 27 bis 30 Rappen liegt. Ein Batteriespeicher schliesst diese Lücke, indem er überschüssigen Tagesstrom in die Abendstunden verlagert.

Eigenverbrauchsanteil: Mit vs. ohne Batteriespeicher
0% 25% 50% 75% Eigenverbrauch 35% 40% 50% 6 kWp 10 kWp 20 kWp Mit Speicher (60-75%) Ohne Speicher (35-50%)

Förderung beantragen – der Ablauf

Der Beantragungsprozess ist gut strukturiert, erfordert aber etwas Vorlauf. Wie bereits erwähnt: Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden – wer vorab mit den Arbeiten startet, verliert sämtliche Ansprüche.

Der konkrete Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst wird das Formular auf dem digitalen Energieförderportal der Stadt Zürich ausgefüllt und per E-Mail an foerderung@ewz.ch gesendet. Die Prüfung durch ewz dauert bis zu sechs Wochen. Erst mit der schriftlichen Eingangsbestätigung in der Hand kann der Fachbetrieb beauftragt werden.

Gleichzeitig sollte ein separates Gesuch bei Pronovo für die Bundesförderung eingereicht werden, da die Einmalvergütung Voraussetzung für den maximalen Gesamtbetrag ist. Nach Fertigstellung der Anlage werden die Abschlussunterlagen auf dem Förderportal hochgeladen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert 120 Tagen nach positiver Prüfung.

Wichtig: Förderentscheide sind maximal zwei Jahre gültig. Planen Sie also genügend Zeit für die Ausschreibung und Beauftragung eines Fachbetriebs ein.

Fazit

Die überarbeiteten Förderregelungen der Stadt Zürich machen die Investition in eine Photovoltaik-Anlage zusammen mit einem Batteriespeicher attraktiver denn je. Der höhere Grundbeitrag, der neue Zuschlag für bestehende Gebäude und die erstmalige Förderung von Speichern senken die Hürde für Hausbesitzer spürbar.

Wer über eine Solaranlage nachdenkt, sollte die Planung jetzt starten. Die Sommermonate sind ideal für eine Installation, da die ersten Erträge sofort einlaufen. Wer den Antrag im Herbst oder Winter stellt, kann im Frühling mit dem Bau beginnen – rechtzeitig vor der nächsten Sonnensaison.

Bei Fragen zur Dimensionierung, Förderung oder Installation beraten wir Sie gerne. Ein kostenloser Vor-Ort-Termin zeigt schnell das Potenzial Ihres Daches.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Solaralag.ch GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier bereitgestellten Informationen.

Interesse an einer Solaranlage in Zürich?

Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot inklusive Förderberechnung und Amortisationsprognose.

Beratungstermin vereinbaren

Kostenfreie Informationen erhalten und unverbindlich beraten werden