Wenn Sie eine Photovoltaikanlage planen oder bereits betreiben, sollten Sie das Thema Peak Shaving 2026 genau kennen. Denn ab Januar 2026 verändert sich die Spielregel für die Einspeisung ins Stromnetz grundlegend.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für neue PV Anlagen und Anlagen mit neuem Wechselrichter in der Schweiz eine Begrenzung der Einspeisung ins Netz auf 70 % der DC-Nennleistung.
Die Regelung basiert auf dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und soll netzdienliches Peak Shaving sicherstellen.
Batteriespeicher und intelligentes Lastmanagement ermöglichen es, die 70-Prozent-Regel wirtschaftlich zu nutzen – anstatt Erträge einfach zu verlieren, wird überschüssige Energie für den Eigenverbrauch gespeichert.
Fachpartner wie Elektroinstallateure und Solarteure müssen ab 2026 ihre Planung und Auslegungspraxis anpassen, insbesondere bei der Wechselrichterdimensionierung und Speicherplanung.
Peak Shaving 2026 verbessert nicht nur die Netzstabilität, sondern eröffnet auch neue Geschäftsmodelle für Energieversorger und Prosumer im Schweizer Umfeld.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur neuen 70-Prozent-Einspeiseregelung: welche Anlagen betroffen sind, wie die technische Umsetzung funktioniert und welche Möglichkeit Batteriespeicher und Lastmanagement bieten, um aus der Regelung einen wirtschaftlichen Vorteil zu machen.
Peak Shaving bezeichnet die gezielte Begrenzung von Einspeise- oder Bezugsleistung, um Lastspitzen im Stromnetz zu kappen. Im Kontext der Schweizer 70-Prozent-Regel ab dem 1. Januar 2026 bedeutet dies konkret: Neue Photovoltaikanlagen dürfen maximal 70 % ihrer installierten DC-Modulleistung als Einspeiseleistung ins Verteilnetz abgeben.
Diese Massnahmen wirken auf zwei Ebenen:
Ebene | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
Netzseitiges Peak Shaving | Begrenzung der Einspeisung von Solaranlagen ins Verteilnetz | PV-Anlage speist max. 70 % der DC-Nennleistung ein |
Verbraucherseitiges Peak Shaving | Lastspitzenkappung beim Strombezug | Gewerbebetrieb begrenzt Bezugsspitze mit Speicher |
Die Schweizer Peak-Shaving-Regel ist Teil der Umsetzung der Energiestrategie 2050 und der Revision des StromVG. Sie zielt darauf ab, den Ausbau der Netzinfrastruktur zu entlasten und gleichzeitig die Integration erneuerbarer Energie zu fördern.
Schematisch können Sie sich das so vorstellen: Eine PV-Anlage produziert an einem sonnigen Tag ihre maximale Leistung. Der Wechselrichter ist jedoch so konfiguriert, dass er nur 70 % dieser Spitzen ins Netz durchlässt. Die restliche Energie fliesst in einen Batteriespeicher oder wird direkt im Haushalt verbraucht.
Die Regelung wurde in enger Zusammenarbeit mit Branchenverbänden wie Swissolar, dem VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) und den lokalen Netzbetreibern entwickelt.
Die gesetzlichen Grundlagen für Peak Shaving 2026 sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) verankert. Diese bilden das rechtliche Fundament für alle Massnahmen zur Netzstabilität und Einspeiseregelung.
Ab 1. Januar 2026 dürfen neu ans Netz gehende Photovoltaikanlagen nur noch maximal 70 % ihrer installierten DC-Modulleistung als Einspeiseleistung bereitstellen.
Die Vorgabe gilt insbesondere für Anlagen im Niederspannungsnetz – typischerweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und kleinere Gewerbebauten.
Ziel der Regelung ist die Spannungshaltung und optimale Netzauslastung im Verteilnetz.
Ergänzende Vorgaben werden in den technischen Anschlussbedingungen der lokalen Netzbetreiber festgelegt. Unternehmen wie CKW, BKW, ewz oder Groupe E definieren das genaue Vorgehen beim Technischen Anschlussgesuch (TAG).
Gut zu wissen: Die Schweizer Regelung ist mit europäischen Entwicklungen vergleichbar. Deutschland hatte bereits früher eine ähnliche 70-Prozent-Regel eingeführt. Die Schweizer Variante ist jedoch speziell auf den heimischen Markt mit seinem starken PV-Zubau ausgerichtet.
Die 70-Prozent-Regel gilt nicht rückwirkend für alle bestehenden Anlagen. Stattdessen ist sie an bestimmte technische Ereignisse gekoppelt. Dies schafft Klarheit für Anlagenbesitzer und Fachpersonen gleichermassen.
Alle PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 neu ans Netz angeschlossen werden, fallen unabhängig von der Anlagengrösse unter die neue Einspeisebegrenzung.
Bestandsanlagen werden ebenfalls betroffen, sobald der Wechselrichter ersetzt wird. Dies geschieht typischerweise nach 10–15 Betriebsjahren oder bei einer Anlagenerweiterung.
Der Austausch eines Wechselrichters darf nur durch zertifizierte Elektroinstallateure oder Solarteure mit Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) erfolgen.
PV-Anlagen ohne Wechselrichtertausch vor 2026 können zunächst weiter mit der bisher zulässigen Einspeiseleistung betrieben werden, solange keine wesentliche Änderung erfolgt.
Inbetriebnahme / Ereignis | Anwendbare Einspeisebegrenzung |
|---|---|
Neue Anlage ab 1.1.2026 | 70 % der DC-Nennleistung |
Anlage Baujahr 2015, Wechselrichtertausch 2027 | 70 % der DC-Nennleistung |
Bestehende Anlage ohne Änderung | Bisherige Regelung gilt weiter |
Anlagenerweiterung ab 2026 | 70 % der gesamten DC-Nennleistung |

Die 70-Prozent-Regel wird im Alltag vor allem über die Auslegung und Parametrierung des Wechselrichters sowie über intelligentes Energiemanagement und Speicher realisiert. Für Fachpersonen bedeutet dies eine Anpassung der bewährten Planungspraxis.
Wechselrichterdimensionierung: Fachpartner dimensionieren den Wechselrichter künftig auf ca. 70–80 % der DC-Modulleistung. Diese bewusste Überbelegung der Module minimiert Verluste durch Clipping.
Software-Parametrierung: Der Wechselrichter wird per Software-Parameter oder durch Vorgabe der maximalen Wirkleistung am Netzanschlusspunkt konfiguriert. So wird sichergestellt, dass nie mehr als 70 % der DC-Nennleistung ins Netz eingespeist werden.
Intelligentes Energiemanagement: Überschüssige PV-Leistung (über 70 %) wird nicht einfach abgeschnitten, sondern in den Eigenverbrauch verschoben – etwa für Wärmepumpe, Boiler oder Wallbox.
Zwischenspeicherung im Batteriespeicher: Ein Speicher nimmt die überschüssige Energie auf und stellt sie später für den Haushalt oder das Gewerbe zur Verfügung.
Prüfung durch den Netzbetreiber: Im Anschlussgesuch prüft und bestätigt der Netzbetreiber ab 2026 explizit die maximale Einspeiseleistung, bevor die Anlage in Betrieb gehen darf.
Eine PV-Anlage mit 10 kWp (DC) hat ab 2026 eine maximale Einspeiseleistung von 7 kW (AC). An einem sonnigen Sommertag produziert die Anlage zur Mittagszeit 9,5 kW. Der Wechselrichter begrenzt die Einspeisung auf 7 kW, während die restlichen 2,5 kW in den Batteriespeicher fliessen oder direkt vom Haushalt verbraucht werden.
Ohne Speicher und Lastmanagement würden diese 2,5 kW einfach verloren gehen – mit der richtigen Lösung werden sie jedoch wirtschaftlich genutzt.
Die Verbindung zwischen Peak Shaving 2026, Batteriespeichern und dem steigenden Eigenverbrauchsinteresse in Schweizer Haushalten und Gewerbebetrieben ist eng. Ein Speicher macht die 70-Prozent-Regel nicht nur erträglicher, sondern oft sogar zum wirtschaftlichen Vorteil.
Heimspeicher mit typischen Kapazitäten von 5–15 kWh nehmen überschüssige PV-Energie auf, wenn die Einspeisebegrenzung erreicht ist. Diese Energie steht später für Haushalt, Wärmepumpe oder Elektroauto zur Verfügung.
Ein Home Energy Management System (HEMS) misst in Echtzeit Erzeugung, Netzfluss und Verbrauch. Es steuert den Batteriespeicher, flexible Verbraucher und gegebenenfalls Wallboxen so, dass Lastspitzen optimal geglättet werden.
Wirtschaftliche Effekte für Gewerbekunden: Die Reduktion der Bezugsleistungsspitzen senkt Leistungspreise und Netznutzungsentgelte erheblich. Für Privatkunden werden zukünftige dynamische Tarife mit Leistungskomponenten erwartet.
Ein Mehrfamilienhaus mit 30 kWp PV, 20 kWh Batteriespeicher und gemeinsamer E-Ladestation nutzt Peak Shaving, um die maximale Netzbezugsleistung auf 25 kW zu begrenzen. Dadurch spart die Liegenschaft jährlich bei den Leistungskosten – und die Bewohner profitieren von einem höheren Eigenverbrauch.
Speicherkapazität | Typischer Preisbereich (inkl. Installation) |
|---|---|
5–8 kWh | CHF 8’000.– bis CHF 12’000.– |
10–15 kWh | CHF 12’000.– bis CHF 20’000.– |
20+ kWh | Ab CHF 20’000.– |
Hinweis: Die Preise variieren je nach Hersteller, System und Installationsaufwand.

Peak Shaving 2026 betrifft nicht nur einzelne PV-Betreiber. Es ist strategisch wichtig für Verteilnetzbetreiber (EVU), um den starken PV-Zubau und die Elektrifizierung durch E-Mobilität und Wärmepumpen zu bewältigen.
Grosse Batteriespeichersysteme (BESS): Schweizer EVU setzen vermehrt auf grosse Speicher, um Netzengpässe zu entschärfen, Regelenergie bereitzustellen und Spitzen im Verteilnetz zu glätten.
Wachsende Speicherkapazität: Die installierte Grossspeicherkapazität in der Schweiz soll von rund 126 MWh (2024) auf etwa 400 MWh (2025) anwachsen. Bis 2026 werden weitere Projekte mit mehreren Hundert MWh erwartet.
Netzausbauten vermeiden: EVU-Batteriespeicher ermöglichen Peak Shaving im Mittel- und Niederspannungsnetz. Typische Grössen liegen bei 5–20 MW Leistung und 10–40 MWh Kapazität.
EVU können durch sogenannte Revenue-Stacking-Modelle gleichzeitig mehrere Einnahmequellen kombinieren:
Peak Shaving zur Netzentlastung
Arbitrage zwischen Hoch- und Niedrigtarifen
Teilnahme am Regelenergiemarkt
Verstärkung der Netzstabilität
Diese Kombination ermöglicht es, Investitionen in BESS schneller zu amortisieren – oft innerhalb von 4–6 Jahren.
Ausblick: Politische Rahmenbedingungen und Förderinstrumente bis 2030 werden voraussichtlich investitionsfreundlicher für Speicherprojekte mit netzdienlichen Funktionen.
Peak Shaving 2026 muss in der Planung von PV-Anlagen, Speichersystemen und Netzanschlüssen früh berücksichtigt werden. Nur so lassen sich technische und wirtschaftliche Vorteile optimal nutzen.
Last- und Erzeugungsprofile analysieren: Wann entstehen Lastspitzen? Wann ist die PV-Produktion am höchsten?
Maximale Einspeiseleistung beim Netzbetreiber abfragen: Das Anschlussgesuch klärt die genauen Bedingungen.
Speichergrösse anhand Spitzenlast und Tarifstruktur dimensionieren: Eine zu kleine oder zu grosse Lösung kostet Geld.
Optimierung mit HEMS planen: Intelligente Steuerung maximiert den wirtschaftlichen Nutzen.
Ein Gewerbebetrieb mit 100 kWp PV und einer bisherigen Netzbezugsleistungsspitze von 80 kW kann durch Peak Shaving und einen passenden Speicher die Spitze auf 50 kW begrenzen. Die geschätzte Einsparung bei den jährlichen Leistungskosten liegt in der Grössenordnung von CHF 3’000.– bis CHF 6’000.– – abhängig vom Tarif des lokalen Netzbetreibers.
Ein konkretes Beispiel aus der Branche: Ein Batteriespeicher mit 5 MW Leistung und 10 MWh Kapazität wird in einem Schweizer Mittelspannungsnetz installiert. Ab 2026 dient er für:
Peak Shaving zur lokalen Netzentlastung
Regelleistung für das Übertragungsnetz
Arbitrage zwischen Tarifzonen
Die geschätzte Amortisationsdauer beträgt 4–6 Jahre.
Investoren und Liegenschaftsverwaltungen zeigen zunehmend Interesse an Quartierspeichern und gemeinschaftlichen Peak-Shaving-Konzepten. Besonders bei Neubauquartieren mit PV-Pflicht auf Dächern bietet dieses Konzept erhebliche Vorteile für alle Beteiligten.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Zusatzfragen, die im Haupttext nur am Rande angesprochen wurden.
Nein, Inselanlagen ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz fallen nicht unter die netzseitige Peak-Shaving-Regel. Diese Anlagen arbeiten vollständig unabhängig und speisen keine Energie ins Verteilnetz ein. Dennoch ist es auch bei Inselanlagen sinnvoll, interne Lastspitzen zu managen – etwa durch Batteriespeicher und intelligentes Lastmanagement, um die Systemstabilität zu gewährleisten.
Ein Batteriespeicher bietet weit mehr als nur Peak Shaving. Er steigert den Eigenverbrauch erheblich, indem Solarstrom auch abends und nachts nutzbar wird. Viele Systeme bieten eine Notstromoption für Stromausfälle. Zudem ermöglicht die tarifabhängige Arbitrage Einsparungen bei variablen Strompreisen. Mit Blick auf zukünftige Flexibilitätsmärkte könnten Speicherbesitzer zusätzliche Erlöse erzielen, indem sie Kapazität für Netzdienstleistungen bereitstellen.
Der Vergütungssatz pro eingespeister Kilowattstunde bleibt grundsätzlich gleich. Allerdings kann sich die vergütete Energiemenge verändern, wenn weniger Strom ins Netz fliesst. Deshalb wird der Eigenverbrauch wichtiger: Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen oder zwischenspeichern, desto weniger spürbar ist die Begrenzung auf Ihre Gesamtwirtschaftlichkeit.
Es besteht keine allgemeine Nachrüstungspflicht für bestehende Anlagen. Die 70-Prozent-Regel gilt primär für neue Anlagen und für Bestandsanlagen beim Wechselrichterersatz ab 2026. Eine freiwillige Nachrüstung mit Speicher und Energiemanagement kann jedoch bei lokalen Netzengpässen sinnvoll sein – und verbessert meist auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage durch höheren Eigenverbrauch.
Ein moderner Stromzähler (Smart Meter) erfasst Last- und Einspeiseprofile in 15-Minuten-Intervallen. Diese Daten bilden die Grundlage für leistungsbasierte Tarife, die künftig an Bedeutung gewinnen werden. In Kombination mit einem Energiemanagementsystem ermöglicht der Smart Meter eine präzise Lastspitzenkappung in Echtzeit – Sie sehen genau, wann Spitzen entstehen und können gezielt gegensteuern.
Peak Shaving 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein für die Schweizer Energiewende. Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung mag zunächst als Einschränkung erscheinen, bietet jedoch bei richtiger Umsetzung erhebliche Chancen: für Kunden, die ihren Eigenverbrauch optimieren, für Fachpersonen, die neue Beratungs- und Projektmöglichkeiten erschliessen, und für Netzbetreiber, die den Ausbau effizienter gestalten können.
Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen Planung und der intelligenten Kombination von Photovoltaik, Batteriespeicher und Lastmanagement. Wer jetzt handelt, profitiert von stabileren Kosten und einer zukunftssicheren Anlage.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie Ihre bestehende oder geplante PV-Anlage von einem zertifizierten Elektroinstallateur oder Solarfachbetrieb auf die Anforderungen 2026 prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie technisch und wirtschaftlich optimal aufgestellt sind – für das Projekt Energiewende und für Ihr Geld.
Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 12.01.2026