Sie möchten Ihr Energieprojekt verwirklichen und suchen finanzielle Unterstützung? Als Ihr Partner für Solaranlagen begleiten wir Sie nicht nur bei der Planung und Installation, sondern helfen Ihnen auch, das Maximum an Fördergeldern herauszuholen. Das EWZ-Förderprogramm unterstützt nachhaltige Energieprojekte mit attraktiven Förderbeiträgen.

03. Juli 2026 | Karin M. | solaralag.ch – Solaranlagen und Batteriespeicher
Sie möchten Ihr Energieprojekt verwirklichen und suchen finanzielle Unterstützung? Als Ihr Partner für Solaranlagen begleiten wir Sie nicht nur bei der Planung und Installation, sondern helfen Ihnen auch, das Maximum an Fördergeldern herauszuholen. Das EWZ-Förderprogramm unterstützt nachhaltige Energieprojekte mit attraktiven Förderbeiträgen.
Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen produzieren, Ihr Gebäude mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausrüsten oder Energieeffizienzmassnahmen umsetzen, haben Sie womöglich Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch EWZ. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie das Förderprogramm funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die im Versorgungsgebiet von EWZ eine Massnahme umsetzen. Zum Versorgungsgebiet gehören die Stadt Zürich und ausgewählte Ortschaften im Kanton Graubünden. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Standort förderfähig ist.
Für alle, die derzeit eine Solaranlage planen, gibt es ab dem 1. August 2026 eine wichtige Neuerung: EWZ unterstützt erstmals auch die Installation von stationären Batteriespeicheranlagen. Das ist eine hervorragende Nachricht für unsere Kunden, die Ihre selbst erzeugte Solarstrom noch effizienter nutzen möchten.
| Anforderung | Wert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Mindestspeicherkapazität | 3 kWh | Pro Batteriespeicheranlage |
| Maximale Kapazität pro kWp | 1,5 kWh/kWp | Bezogen auf installierte PV-Leistung |
| Maximale Gesamtkapazität | 100 kWh | Pro Anlage, grössere möglich aber nicht gefördert |
| Erforderliche Kombination | Erneuerbare Energieerzeugung | PV, Wind oder ähnliche Anlage nötig |
| Ausgeschlossene Technologie | Bleibatterien | Nicht förderfähig |
| Gültig ab | 1. August 2026 | Für Gesuche ab diesem Datum |
Mit einem Batteriespeicher können Sie überschüssigen Solarstrom speichern und bei Bedarf abrufen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Das erhöht Ihren Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit Ihrer gesamten Anlage erheblich.
Voraussetzungen für die Batteriespeicher-Förderung ab 1. August 2026:
Bitte beachten Sie: Diese Regelungen gelten für Fördergesuche, die ab dem 1. August 2026 eingereicht werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den optimalen Zeitpunkt für Ihren Antrag zu wählen.
Das EWZ-Förderprogramm ist breit aufgestellt. Für unsere Kunden bei Solaralag.ch sind vor allem die folgenden Massnahmen relevant, die wir regelmässig begleiten:
| Massnahme | Details |
|---|---|
| Photovoltaikanlagen | Stromerzeugung aus Solarzellen auf Dächern und Fassaden |
| Stationäre Batteriespeicher | Ab 1.8.2026, mind. 3 kWh, max. 1.5 kWh/kWp, max. 100 kWh |
| Thermische Sonnenkollektoren | Warmwasserbereitung, alle Typen identisch gefördert |
| Wärmepumpenanlagen | Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen |
| Anschlüsse an Fernwärmenetz | Nur bei Ersatz in bestehenden Gebäuden |
| Ladeinfrastruktur E-Auto | Inkl. Ladestation, Basisinfra nur mit Station |
| Stromsparmassnahmen | Effizienzsteigerung bei Stromverbrauch |
| Forschung und Entwicklung | Rationelle Erzeugung und Verwendung von Elektrizität |
| Bildungsmassnahmen | Sensibilisierung für erneuerbare Energien |
| Entschädigung Gasgeräte | Bei Umstieg auf erneuerbare Energie |
Besonders interessant: Wer mehrere Massnahmen kombiniert, zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für das Elektroauto, kann für jede einzelne Massnahme Fördergelder beantragen. Wir beraten Sie gerne, welche Kombination für Ihr Projekt die optimale Lösung darstellt.
Bei bestimmten Massnahmen müssen Sie zusätzliche Schritte einplanen. Wenn Sie eine Heizung ersetzen möchten, müssen Sie zwingend zuerst beim Kanton ein Basisgesuch erstellen. Danach werden Sie auf die städtische Förderseite weitergeleitet.
Bei Photovoltaik-Anlagen gilt: Um die maximale Fördersumme zu erhalten, reichen Sie zwingend bei Pronovo ein separates Gesuch ein. Bei Ladestationen müssen Sie zusätzlich auf der Förderplattform des Kantons Zürich ein eigenständiges Gesuch einreichen. Keine Sorge, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Anspruch auf Fördergelder haben Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die im Versorgungsgebiet von EWZ eine Massnahme umsetzen. Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Zürich sowie zahlreiche Ortschaften im Kanton Graubünden.
Wenn Sie im Kanton Graubünden leben, sind möglicherweise folgende Ortschaften im Förderprogramm enthalten:
| Region | Ortschaften |
|---|---|
| Domleschg | Almens, Feldis, Fürstenau, Fürstenaubruck, Paspels, Pratval, Rodels, Rothenbrunnen, Scharans, Scheid, Trans, Tumegl/Tomils |
| Heinzenberg | Cazis, Dalin, Flerden, Masein, Portein, Präz, Sarn, Summaprada, Tartar, Tschappina, Urmein |
| Rheintal | Says, Trimmis, Untervaz |
| Albulatal | Lantsch/Lenz, Mutten |
| Oberhalbstein | Bivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, Parsonz, Riom, Rona, Salouf, Savognin, Sur, Tinizong |
| Rheinwald | Medels, Nufenen |
| Bregaglia | Bondo, Borgonovo, Casaccia, Castasegna, Maloja, Promontogno, Stampa, Soglio, Vicosoprano |
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Liegenschaft im Versorgungsgebiet liegt? Kein Problem, wir klären das gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir prüfen gemeinsam Ihre Förderfähigkeit.
Die Höhe der Förderbeiträge hängt von der Massnahme und der Projektgrösse ab. Grundsätzlich gilt: Die Gesamtsumme der Fördergelder macht ungefähr ein Drittel der Investitionskosten aus und wird nach der Umsetzung auf einmal ausbezahlt.
| Anlagenkategorie | Maximale Förderung | Durchschnittliche Förderung |
|---|---|---|
| KLEIV (kleine Anlagen < 100 kWp) | 30% | 25% |
| GREIV (grosse Anlagen ≥ 100 kWp) | 30% | 25% |
| HEIV ohne Auktion (< 150 kWp) | 60% | 50% |
| HEIV mit Auktion (≥ 150 kWp) | 60% | 45% |
| Gebäudeintegriert (Zusatzbonus) | 40% | 35% |
| Kantonale Förderung (durchschnittlich) | 15% | 10% |
Die Fördergelder machen ungefähr ein Drittel der Investitionskosten aus. Für Photovoltaik-Anlagen mit Eigenverbrauch (KLEIV) sind bis zu 30% der Investitionskosten förderfähig. Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) können bis zu 60% Förderung erhalten. Gebäudeintegrierte Anlagen erhalten einen Zusatzbonus von bis zu 40%.
Es handelt sich um einmalige Zahlungen pro Projekt. Es gibt keine fortlaufenden Zuschüsse. Dafür erhalten Sie den Betrag nach erfolgreicher Umsetzung komplett auf einmal ausbezahlt.
Eine Obergrenze gibt es nicht – je grösser das Projekt, desto höher der Förderbetrag. Allerdings definiert EWZ einen Höchstsatz, also den maximal möglichen Förderbeitrag für Ihr Projekt. Dieser kann sich aus Beiträgen verschiedener Stellen (Bund, Kanton, Stadt) zusammensetzen.
Da EWZ subsidiär fördert, werden alle anderweitig verfügbaren Förderbeträge vom Höchstsatz abgezogen – auch wenn Sie diese nicht beziehen. Übersteigt das Fördergeld des Kantons oder des Bundes den Höchstsatz, erfolgt keine Auszahlung von EWZ.
Für eine erste Einschätzung können Sie den Fördergeldrechner von EWZ nutzen. Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich und helfen Ihnen, die optimale Förderstrategie für Ihre Situation zu entwickeln.
Damit Ihr Fördergesuch erfolgreich ist, müssen Sie einige wichtige Auflagen einhalten. Die wichtigste Regel lautet: Reichen Sie das Gesuch zwingend vor Baubeginn ein.
Als Baubeginn gilt das Datum, an dem mit dem Bau der geförderten Massnahmen begonnen wird. Das Gesuch für eine Baubewilligung gilt noch nicht als Baubeginn. Für unsere Kunden ist das besonders wichtig:
Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag rechtzeitig vor Baubeginn gestellt wird. Das ist ein wesentlicher Teil unserer Projektbegleitung.
Sie schicken das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Gesuchsformular mit allen erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige EWZ-Förderstelle. Sobald die Eingangsbestätigung eingetroffen ist, gilt das Gesuch als eingereicht. Warten Sie unbedingt diese Bestätigung ab, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Das Gesuch muss vom Eigentümer unterzeichnet werden. Falls eine andere Person unterschreibt, wird eine Vollmacht benötigt. Wir helfen Ihnen gerne bei der korrekten Erstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Der Weg von der Antragstellung bis zur Auszahlung ist klar strukturiert. Hier erhalten Sie einen Überblick, den wir gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt durchlaufen:
| Schritt | Zeitrahmen | Was passiert |
|---|---|---|
| 1. Gesuch einreichen | Vor Baubeginn | Formular ausfüllen, an Ihre zuständige EWZ-Förderstelle senden |
| 2. Eingangsbestätigung | Innerhalb 1–2 Tage | Gesuch ist offiziell eingereicht |
| 3. Prüfung durch EWZ | Bis zu 6 Wochen | Überprüfung der Unterlagen |
| 4. Entscheid | Nach ca. 6 Wochen | Zustellung per Post, 2 Jahre gültig |
| 5. Projekt umsetzen | Innerhalb 2 Jahre | Massnahme im bewilligten Zeitraum |
| 6. Abschluss einreichen | Nach Projektabschluss | Daten erfassen, Formular per E-Mail |
| 7. Auszahlung | Nach ca. 4 Monaten | Innert 120 Tagen auf Konto |
| Kostenposition | Anteil | Kosten (CHF) |
|---|---|---|
| Solarmodule | ca. 30% | CHF 6'900 – 8'700 |
| Montage & Installation | ca. 25% | CHF 5'750 – 7'250 |
| Wechselrichter | ca. 15% | CHF 3'450 – 4'350 |
| Elektroarbeiten | ca. 12% | CHF 2'760 – 3'480 |
| Planung & Projektmanagement | ca. 10% | CHF 2'300 – 2'900 |
| Unterkonstruktion & Zubehör | ca. 8% | CHF 1'840 – 2'320 |
| Gesamtkosten | 100% | CHF 23'000 – 29'000 |
Der Förderentscheid ist maximal zwei Jahre gültig. Planen Sie Ihr Projekt also so, dass die Umsetzung innerhalb dieser Frist erfolgt. Wir unterstützen Sie dabei, den gesamten Zeitraum optimal zu managen.
Falls Sie von verschiedenen Stellen Förderung erhalten, müssen deren Auszahlungsbestätigungen zuerst vorliegen, bevor EWZ die Freigabe zur Auszahlung erteilt. In der Regel kommt das Geld innert 120 Tagen nach dem eingereichten Abschlussformular auf Ihr Konto.
Ja, EWZ fördert subsidiär. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich bei Bund, Kanton und Gemeinde Fördermittel beantragen sollten, um die maximal mögliche Gesamtsumme zu erhalten. Die Einreichung bei anderen Förderstellen gilt jedoch nicht als Einreichung bei EWZ.
Achtung: Wenn zusätzliche Fördergelder erhältlich sind, werden diese automatisch vom Höchstsatz abgezogen, unabhängig davon, ob Sie sie beantragt haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Beiträge rechtzeitig einzufordern. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Kunden rund um die Förderung von Photovoltaik-Anlagen.
Ein Gesuch kann eingereicht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Eine Parzelle, ein Hausanschlusspunkt, eine Eigentümerschaft der Anlage und ein Projekt mit zeitgleichem Baubeginn. Falls eine dieser Bedingungen abweicht, besteht die Möglichkeit, mehr als ein Gesuch einzureichen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Variante für Ihr Projekt die richtige ist.
Bei einer PV-Anlage gelten die Installation des Wechselrichters und die Montage der Unterkonstruktion/Module als Baubeginn. Wichtig: Das Gesuch für eine Baubewilligung gilt noch nicht als Baubeginn.
Ja, zwingend. Nach der Realisierung der Photovoltaik-Anlage müssen Sie bei Pronovo (www.pronovo.ch), dem Förderprogramm des Bundes, ein zusätzliches Gesuch einreichen. Gesuche in Graubünden müssen ab dem 1. Januar 2026 zusätzlich vor Baubeginn ein kantonales Gesuch einreichen, um den maximalen Förderbetrag zu erhalten.
Ja. Anlagen, die nach Abzug des gesetzlichen Minimums von 10 Watt pro Quadratmeter grösser als 2 kWp sind, sind förderberechtigt.
Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Befreiung von der CO2-Abgabe sind nicht mit Förderbeiträgen des Gebäudeprogrammes oder des KIG kombinierbar. EWZ zieht bei der Auszahlung den möglichen Förderbeitrag ab, unabhängig davon, ob eine Zielvereinbarung oder Förderbeiträge beantragt wurden.
Bei Wärmepumpen gilt als Baubeginn: Bei Luft/Wasser-Systemen die Installation der Wärmepumpe, bei Sole/Wasser-Systemen die Bohrung für die Erdsonde oder die Installation der Wärmepumpe.
Gefördert wird der Ersatz einer fossil betriebenen Heizung und der Ersatz einer elektrischen Widerstandsheizung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Gebäuden. Der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpenanlage oder Holzheizung wird nicht gefördert. Seit dem 1. Februar 2025 sind auch Wärmepumpen mit aktiver Kälteerzeugung beitragsberechtigt.
Anschlüsse an ein Fernwärmenetz werden nur bei der Ersetzung einer bestehenden fossil betriebenen Heizung oder elektrischen Widerstandsheizung in bestehenden Gebäuden gefördert. Neubauten sind ausgeschlossen.
Falls Sie Ihre bisherige Heizung ersetzen müssen und Ihre Liegenschaft an ein Fernwärmenetz anschliessen möchten, der Anschluss aber erst in zwei Jahren möglich ist, können Sie eine temporäre Heizzentrale zur Überbrückung einsetzen. Für diese Lösung können Sie ebenfalls Förderbeiträge beantragen.
Wichtig: Eine Restwertentschädigung erhalten Sie bei einem Anschluss an eine temporäre Heizzentrale nicht, da der Umstieg nicht auf eine erneuerbare Lösung stattfindet.
Basisinfrastrukturen werden nur gefördert, wenn auch eine dazugehörige Ladestation installiert wird. Bei Neubauten werden keine Basisinfrastrukturen gefördert.
Der Kanton Zürich fördert ebenfalls Ladeinfrastrukturen. Gesuchsteller müssen, falls sie beim Kanton förderberechtigt sind, zwingend zusätzlich ein Fördergesuch auf der Förderplattform des Kantons Zürich einreichen. Neu ab dem 1. Januar 2026 fördert der Kanton Graubünden ebenfalls Ladeinfrastruktur.
Ab dem 1. Februar 2025 werden alle Sonnenkollektortypen mit identischen Förderansätzen gefördert. Die Förderung ist auch möglich, falls eine Liegenschaft an ein thermisches Netz angeschlossen ist oder wird.
Das EWZ-Förderprogramm bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Energieprojekt finanziell zu unterstützen. Ob Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Ladeinfrastruktur – die Bandbreite der geförderten Massnahmen ist beeindruckend.
| Szenario | Amortisationszeit | Kumulierter Gewinn nach 20 Jahren |
|---|---|---|
| Ohne Förderung | ca. 12,5 Jahre | ca. CHF 15'000 |
| Mit EIV-Einmalvergütung | ca. 11 Jahre | ca. CHF 20'000 |
| Mit EWZ-Förderung + Steuerabzug | ca. 10 Jahre | ca. CHF 25'000 |
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren auf einen Blick: Reichen Sie Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn ein, nutzen Sie alle verfügbaren Förderquellen (Bund, Kanton, Gemeinde) und achten Sie auf die jeweiligen Antragsfristen.
Bei Solaralag.ch begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Fördergelder. Wir kennen die Anforderungen des EWZ-Förderprogramms genau und sorgen dafür, dass Sie das Maximum aus Ihrem Projekt herausholen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem geplanten Energieprojekt oder möchten Sie wissen, wie viel Fördergeld für Ihre Solaranlage möglich ist? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Solaralag.ch GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Die dargestellten Förderungskriterien und Bedingungen unterliegen den aktuellen Vorgaben des EWZ-Förderprogramms und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung angepasst werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige EWZ-Förderstelle.