in 2 bis 3 Monaten zu ihrer Solaranlage

Solaranlage fördern lassen: EWZ-Förderprogramm 2026 – So holen Sie das Maximum raus

Sie möchten Ihr Energieprojekt verwirklichen und suchen finanzielle Unterstützung? Als Ihr Partner für Solaranlagen begleiten wir Sie nicht nur bei der Planung und Installation, sondern helfen Ihnen auch, das Maximum an Fördergeldern herauszuholen. Das EWZ-Förderprogramm unterstützt nachhaltige Energieprojekte mit attraktiven Förderbeiträgen.

03. Juli 2026 | Karin M. | solaralag.ch – Solaranlagen und Batteriespeicher

Förderung für nachhaltige Energieprojekte

Sie möchten Ihr Energieprojekt verwirklichen und suchen finanzielle Unterstützung? Als Ihr Partner für Solaranlagen begleiten wir Sie nicht nur bei der Planung und Installation, sondern helfen Ihnen auch, das Maximum an Fördergeldern herauszuholen. Das EWZ-Förderprogramm unterstützt nachhaltige Energieprojekte mit attraktiven Förderbeiträgen.

Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen produzieren, Ihr Gebäude mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausrüsten oder Energieeffizienzmassnahmen umsetzen, haben Sie womöglich Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch EWZ. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie das Förderprogramm funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die im Versorgungsgebiet von EWZ eine Massnahme umsetzen. Zum Versorgungsgebiet gehören die Stadt Zürich und ausgewählte Ortschaften im Kanton Graubünden. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Standort förderfähig ist.

Neu ab August 2026: Batteriespeicher und höhere PV-Förderung

Für alle, die derzeit eine Solaranlage planen, gibt es ab dem 1. August 2026 eine wichtige Neuerung: EWZ unterstützt erstmals auch die Installation von stationären Batteriespeicheranlagen. Das ist eine hervorragende Nachricht für unsere Kunden, die Ihre selbst erzeugte Solarstrom noch effizienter nutzen möchten.

Tabelle 4: Technische Anforderungen für geförderte Batteriespeicher (ab 1. August 2026)
AnforderungWertAnmerkung
Mindestspeicherkapazität3 kWhPro Batteriespeicheranlage
Maximale Kapazität pro kWp1,5 kWh/kWpBezogen auf installierte PV-Leistung
Maximale Gesamtkapazität100 kWhPro Anlage, grössere möglich aber nicht gefördert
Erforderliche KombinationErneuerbare EnergieerzeugungPV, Wind oder ähnliche Anlage nötig
Ausgeschlossene TechnologieBleibatterienNicht förderfähig
Gültig ab1. August 2026Für Gesuche ab diesem Datum

Mit einem Batteriespeicher können Sie überschüssigen Solarstrom speichern und bei Bedarf abrufen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Das erhöht Ihren Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit Ihrer gesamten Anlage erheblich.

Voraussetzungen für die Batteriespeicher-Förderung ab 1. August 2026:

  • Kombination mit einer erneuerbaren Energieerzeugungsanlage erforderlich
  • Bleibatterien sind ausgeschlossen
  • Mindestens 3 kWh Speicherkapazität
  • Maximal 1,5 kWh pro installiertem kWp
  • Maximal 100 kWh pro Anlage (grössere Anlagen möglich, aber nicht gefördert)

Bitte beachten Sie: Diese Regelungen gelten für Fördergesuche, die ab dem 1. August 2026 eingereicht werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den optimalen Zeitpunkt für Ihren Antrag zu wählen.

Welche Projekte werden gefördert

Das EWZ-Förderprogramm ist breit aufgestellt. Für unsere Kunden bei Solaralag.ch sind vor allem die folgenden Massnahmen relevant, die wir regelmässig begleiten:

Tabelle 1: Geförderte Massnahmen im EWZ-Förderprogramm
Massnahme Details
PhotovoltaikanlagenStromerzeugung aus Solarzellen auf Dächern und Fassaden
Stationäre BatteriespeicherAb 1.8.2026, mind. 3 kWh, max. 1.5 kWh/kWp, max. 100 kWh
Thermische SonnenkollektorenWarmwasserbereitung, alle Typen identisch gefördert
WärmepumpenanlagenErsatz fossiler und elektrischer Heizungen
Anschlüsse an FernwärmenetzNur bei Ersatz in bestehenden Gebäuden
Ladeinfrastruktur E-AutoInkl. Ladestation, Basisinfra nur mit Station
StromsparmassnahmenEffizienzsteigerung bei Stromverbrauch
Forschung und EntwicklungRationelle Erzeugung und Verwendung von Elektrizität
BildungsmassnahmenSensibilisierung für erneuerbare Energien
Entschädigung GasgeräteBei Umstieg auf erneuerbare Energie

Besonders interessant: Wer mehrere Massnahmen kombiniert, zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für das Elektroauto, kann für jede einzelne Massnahme Fördergelder beantragen. Wir beraten Sie gerne, welche Kombination für Ihr Projekt die optimale Lösung darstellt.

Besonderheiten bei Heizungsersatz, Ladestation und PV

Bei bestimmten Massnahmen müssen Sie zusätzliche Schritte einplanen. Wenn Sie eine Heizung ersetzen möchten, müssen Sie zwingend zuerst beim Kanton ein Basisgesuch erstellen. Danach werden Sie auf die städtische Förderseite weitergeleitet.

Bei Photovoltaik-Anlagen gilt: Um die maximale Fördersumme zu erhalten, reichen Sie zwingend bei Pronovo ein separates Gesuch ein. Bei Ladestationen müssen Sie zusätzlich auf der Förderplattform des Kantons Zürich ein eigenständiges Gesuch einreichen. Keine Sorge, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Wer hat Anspruch auf Fördergelder

Anspruch auf Fördergelder haben Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die im Versorgungsgebiet von EWZ eine Massnahme umsetzen. Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Zürich sowie zahlreiche Ortschaften im Kanton Graubünden.

Beitragsberechtigte Ortschaften in Graubünden

Wenn Sie im Kanton Graubünden leben, sind möglicherweise folgende Ortschaften im Förderprogramm enthalten:

Tabelle 2: Beitragsberechtigte Ortschaften im Kanton Graubünden
Region Ortschaften
DomleschgAlmens, Feldis, Fürstenau, Fürstenaubruck, Paspels, Pratval, Rodels, Rothenbrunnen, Scharans, Scheid, Trans, Tumegl/Tomils
HeinzenbergCazis, Dalin, Flerden, Masein, Portein, Präz, Sarn, Summaprada, Tartar, Tschappina, Urmein
RheintalSays, Trimmis, Untervaz
AlbulatalLantsch/Lenz, Mutten
OberhalbsteinBivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, Parsonz, Riom, Rona, Salouf, Savognin, Sur, Tinizong
RheinwaldMedels, Nufenen
BregagliaBondo, Borgonovo, Casaccia, Castasegna, Maloja, Promontogno, Stampa, Soglio, Vicosoprano

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Liegenschaft im Versorgungsgebiet liegt? Kein Problem, wir klären das gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir prüfen gemeinsam Ihre Förderfähigkeit.

Wie hoch sind die Förderbeiträge

Die Höhe der Förderbeiträge hängt von der Massnahme und der Projektgrösse ab. Grundsätzlich gilt: Die Gesamtsumme der Fördergelder macht ungefähr ein Drittel der Investitionskosten aus und wird nach der Umsetzung auf einmal ausbezahlt.

Balkendiagramm: Förderquoten für Photovoltaik-Anlagen 2026. KLEIV kleine Anlagen unter 100 kWp: maximale Förderung 30%, durchschnittlich 25%. GREIV grosse Anlagen ab 100 kWp: maximal 30%, durchschnittlich 25%. HEIV ohne Auktion unter 150 kWp: maximal 60%, durchschnittlich 50%. HEIV mit Auktion ab 150 kWp: maximal 60%, durchschnittlich 45%. Gebäudeintegriert: maximal 40%, durchschnittlich 35%. Kantonale Förderung: durchschnittlich 15%, maximal 10%.
Abbildung 1: Förderquoten für verschiedene Anlagenkategorien im Überblick
Tabelle 5: Übersicht der maximalen Förderquoten nach Anlagenkategorie
AnlagenkategorieMaximale FörderungDurchschnittliche Förderung
KLEIV (kleine Anlagen < 100 kWp)30%25%
GREIV (grosse Anlagen ≥ 100 kWp)30%25%
HEIV ohne Auktion (< 150 kWp)60%50%
HEIV mit Auktion (≥ 150 kWp)60%45%
Gebäudeintegriert (Zusatzbonus)40%35%
Kantonale Förderung (durchschnittlich)15%10%

Die Fördergelder machen ungefähr ein Drittel der Investitionskosten aus. Für Photovoltaik-Anlagen mit Eigenverbrauch (KLEIV) sind bis zu 30% der Investitionskosten förderfähig. Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) können bis zu 60% Förderung erhalten. Gebäudeintegrierte Anlagen erhalten einen Zusatzbonus von bis zu 40%.

Einmalige Zahlung pro Projekt

Es handelt sich um einmalige Zahlungen pro Projekt. Es gibt keine fortlaufenden Zuschüsse. Dafür erhalten Sie den Betrag nach erfolgreicher Umsetzung komplett auf einmal ausbezahlt.

Obergrenze und Höchstsatz

Eine Obergrenze gibt es nicht – je grösser das Projekt, desto höher der Förderbetrag. Allerdings definiert EWZ einen Höchstsatz, also den maximal möglichen Förderbeitrag für Ihr Projekt. Dieser kann sich aus Beiträgen verschiedener Stellen (Bund, Kanton, Stadt) zusammensetzen.

Da EWZ subsidiär fördert, werden alle anderweitig verfügbaren Förderbeträge vom Höchstsatz abgezogen – auch wenn Sie diese nicht beziehen. Übersteigt das Fördergeld des Kantons oder des Bundes den Höchstsatz, erfolgt keine Auszahlung von EWZ.

Fördergeldrechner

Für eine erste Einschätzung können Sie den Fördergeldrechner von EWZ nutzen. Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich und helfen Ihnen, die optimale Förderstrategie für Ihre Situation zu entwickeln.

Auflagen und Beantragung

Damit Ihr Fördergesuch erfolgreich ist, müssen Sie einige wichtige Auflagen einhalten. Die wichtigste Regel lautet: Reichen Sie das Gesuch zwingend vor Baubeginn ein.

Was gilt als Baubeginn

Als Baubeginn gilt das Datum, an dem mit dem Bau der geförderten Massnahmen begonnen wird. Das Gesuch für eine Baubewilligung gilt noch nicht als Baubeginn. Für unsere Kunden ist das besonders wichtig:

  • Photovoltaik: Installation des Wechselrichters und Montage der Unterkonstruktion/Module gelten als Baubeginn.
  • Wärmepumpen Luft/Wasser: Die Installation der Wärmepumpe gilt als Baubeginn.
  • Wärmepumpen Sole/Wasser: Die Bohrung für die Erdsonde oder die Installation der Wärmepumpe gilt als Baubeginn.
  • Fernwärme: Die Installation der Wärmeübergabestation oder der Beginn des Einbaus des Wärmeverteilsystems gilt als Baubeginn.
  • Ladeinfrastruktur: Der Beginn der Grundinstallation oder der Einbau der Ladeinfrastruktur gilt als Baubeginn.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag rechtzeitig vor Baubeginn gestellt wird. Das ist ein wesentlicher Teil unserer Projektbegleitung.

Wann gilt das Gesuch als eingereicht

Sie schicken das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Gesuchsformular mit allen erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige EWZ-Förderstelle. Sobald die Eingangsbestätigung eingetroffen ist, gilt das Gesuch als eingereicht. Warten Sie unbedingt diese Bestätigung ab, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Vollmacht für Eigentümer

Das Gesuch muss vom Eigentümer unterzeichnet werden. Falls eine andere Person unterschreibt, wird eine Vollmacht benötigt. Wir helfen Ihnen gerne bei der korrekten Erstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Der Bewilligungsprozess Schritt für Schritt

Der Weg von der Antragstellung bis zur Auszahlung ist klar strukturiert. Hier erhalten Sie einen Überblick, den wir gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt durchlaufen:

Tabelle 3: Der Bewilligungsprozess vom Gesuch bis zur Auszahlung
Schritt Zeitrahmen Was passiert
1. Gesuch einreichenVor BaubeginnFormular ausfüllen, an Ihre zuständige EWZ-Förderstelle senden
2. EingangsbestätigungInnerhalb 1–2 TageGesuch ist offiziell eingereicht
3. Prüfung durch EWZBis zu 6 WochenÜberprüfung der Unterlagen
4. EntscheidNach ca. 6 WochenZustellung per Post, 2 Jahre gültig
5. Projekt umsetzenInnerhalb 2 JahreMassnahme im bewilligten Zeitraum
6. Abschluss einreichenNach ProjektabschlussDaten erfassen, Formular per E-Mail
7. AuszahlungNach ca. 4 MonatenInnert 120 Tagen auf Konto
Kreisdiagramm Kostenstruktur einer 8-10 kWp PV-Anlage für ein Einfamilienhaus. Solarmodule ca. 30 Prozent, Montage und Installation ca. 25 Prozent, Wechselrichter ca. 15 Prozent, Elektroarbeiten ca. 12 Prozent, Planung und Projektmanagement ca. 10 Prozent, Unterkonstruktion und Zubehör ca. 8 Prozent. Gesamtkosten CHF 23000 bis 29000.
Abbildung 2: Kostenstruktur einer typischen PV-Anlage (Gesamtkosten CHF 23'000–29'000)
Tabelle 6: Detaillierte Kostenstruktur einer 8-10 kWp PV-Anlage für ein Einfamilienhaus
KostenpositionAnteilKosten (CHF)
Solarmoduleca. 30%CHF 6'900 – 8'700
Montage & Installationca. 25%CHF 5'750 – 7'250
Wechselrichterca. 15%CHF 3'450 – 4'350
Elektroarbeitenca. 12%CHF 2'760 – 3'480
Planung & Projektmanagementca. 10%CHF 2'300 – 2'900
Unterkonstruktion & Zubehörca. 8%CHF 1'840 – 2'320
Gesamtkosten100%CHF 23'000 – 29'000

Wichtige Hinweise zum Prozess

Der Förderentscheid ist maximal zwei Jahre gültig. Planen Sie Ihr Projekt also so, dass die Umsetzung innerhalb dieser Frist erfolgt. Wir unterstützen Sie dabei, den gesamten Zeitraum optimal zu managen.

Falls Sie von verschiedenen Stellen Förderung erhalten, müssen deren Auszahlungsbestätigungen zuerst vorliegen, bevor EWZ die Freigabe zur Auszahlung erteilt. In der Regel kommt das Geld innert 120 Tagen nach dem eingereichten Abschlussformular auf Ihr Konto.

Förderung bei anderen Stellen beantragen

Ja, EWZ fördert subsidiär. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich bei Bund, Kanton und Gemeinde Fördermittel beantragen sollten, um die maximal mögliche Gesamtsumme zu erhalten. Die Einreichung bei anderen Förderstellen gilt jedoch nicht als Einreichung bei EWZ.

Achtung: Wenn zusätzliche Fördergelder erhältlich sind, werden diese automatisch vom Höchstsatz abgezogen, unabhängig davon, ob Sie sie beantragt haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Beiträge rechtzeitig einzufordern. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

Häufige Fragen zu Solaranlagen (PV)

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Kunden rund um die Förderung von Photovoltaik-Anlagen.

Wann reiche ich ein oder mehrere Gesuche für eine PV-Anlage ein

Ein Gesuch kann eingereicht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Eine Parzelle, ein Hausanschlusspunkt, eine Eigentümerschaft der Anlage und ein Projekt mit zeitgleichem Baubeginn. Falls eine dieser Bedingungen abweicht, besteht die Möglichkeit, mehr als ein Gesuch einzureichen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Variante für Ihr Projekt die richtige ist.

Was gilt bei der PV-Anlage als Baubeginn

Bei einer PV-Anlage gelten die Installation des Wechselrichters und die Montage der Unterkonstruktion/Module als Baubeginn. Wichtig: Das Gesuch für eine Baubewilligung gilt noch nicht als Baubeginn.

Können zusätzlich Pronovo-Fördergelder beantragt werden

Ja, zwingend. Nach der Realisierung der Photovoltaik-Anlage müssen Sie bei Pronovo (www.pronovo.ch), dem Förderprogramm des Bundes, ein zusätzliches Gesuch einreichen. Gesuche in Graubünden müssen ab dem 1. Januar 2026 zusätzlich vor Baubeginn ein kantonales Gesuch einreichen, um den maximalen Förderbetrag zu erhalten.

Werden PV-Anlagen auf Neubauten gefördert

Ja. Anlagen, die nach Abzug des gesetzlichen Minimums von 10 Watt pro Quadratmeter grösser als 2 kWp sind, sind förderberechtigt.

Was ist mit Zielvereinbarungen zum Bund

Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Befreiung von der CO2-Abgabe sind nicht mit Förderbeiträgen des Gebäudeprogrammes oder des KIG kombinierbar. EWZ zieht bei der Auszahlung den möglichen Förderbeitrag ab, unabhängig davon, ob eine Zielvereinbarung oder Förderbeiträge beantragt wurden.

Häufige Fragen zu weiteren Massnahmen

Wärmepumpen

Bei Wärmepumpen gilt als Baubeginn: Bei Luft/Wasser-Systemen die Installation der Wärmepumpe, bei Sole/Wasser-Systemen die Bohrung für die Erdsonde oder die Installation der Wärmepumpe.

Gefördert wird der Ersatz einer fossil betriebenen Heizung und der Ersatz einer elektrischen Widerstandsheizung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Gebäuden. Der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpenanlage oder Holzheizung wird nicht gefördert. Seit dem 1. Februar 2025 sind auch Wärmepumpen mit aktiver Kälteerzeugung beitragsberechtigt.

Fernwärme

Anschlüsse an ein Fernwärmenetz werden nur bei der Ersetzung einer bestehenden fossil betriebenen Heizung oder elektrischen Widerstandsheizung in bestehenden Gebäuden gefördert. Neubauten sind ausgeschlossen.

Temporäre Heizzentralen

Falls Sie Ihre bisherige Heizung ersetzen müssen und Ihre Liegenschaft an ein Fernwärmenetz anschliessen möchten, der Anschluss aber erst in zwei Jahren möglich ist, können Sie eine temporäre Heizzentrale zur Überbrückung einsetzen. Für diese Lösung können Sie ebenfalls Förderbeiträge beantragen.

Wichtig: Eine Restwertentschädigung erhalten Sie bei einem Anschluss an eine temporäre Heizzentrale nicht, da der Umstieg nicht auf eine erneuerbare Lösung stattfindet.

Ladeinfrastruktur

Basisinfrastrukturen werden nur gefördert, wenn auch eine dazugehörige Ladestation installiert wird. Bei Neubauten werden keine Basisinfrastrukturen gefördert.

Der Kanton Zürich fördert ebenfalls Ladeinfrastrukturen. Gesuchsteller müssen, falls sie beim Kanton förderberechtigt sind, zwingend zusätzlich ein Fördergesuch auf der Förderplattform des Kantons Zürich einreichen. Neu ab dem 1. Januar 2026 fördert der Kanton Graubünden ebenfalls Ladeinfrastruktur.

Thermische Sonnenkollektoren

Ab dem 1. Februar 2025 werden alle Sonnenkollektortypen mit identischen Förderansätzen gefördert. Die Förderung ist auch möglich, falls eine Liegenschaft an ein thermisches Netz angeschlossen ist oder wird.

Fazit

Das EWZ-Förderprogramm bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Energieprojekt finanziell zu unterstützen. Ob Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Ladeinfrastruktur – die Bandbreite der geförderten Massnahmen ist beeindruckend.

Liniendiagramm Kumulierter Cashflow einer 10 kWp PV-Anlage über 20 Jahre. Y-Achse: Kumulierter Cashflow in CHF. X-Achse: Jahre nach Inbetriebnahme. Die Null-Linie markiert die Amortisationsgrenze. Drei Szenarien: Ohne Förderung (gestrichelt grau) kreuzt die Null-Linie bei circa 12,5 Jahren. Mit EIV-Einmalvergütung (orange) bei circa 11 Jahren. Mit EWZ-Förderung plus Steuerabzug (grün) bei circa 10 Jahren. Investitionskosten CHF 25000. Jährliche Einsparung circa CHF 2000 bis 2500. Gesamtlebensdauer 25 bis 30 Jahre. Der Bereich unter der Null-Linie ist als Investitionsphase markiert, der Bereich darüber als Kumulierter Gewinn.
Abbildung 3: Amortisationszeit einer PV-Anlage unter verschiedenen Bedingungen
Tabelle 7: Amortisationszeiten einer 10 kWp PV-Anlage – Kumulierter Cashflow
SzenarioAmortisationszeitKumulierter Gewinn nach 20 Jahren
Ohne Förderungca. 12,5 Jahreca. CHF 15'000
Mit EIV-Einmalvergütungca. 11 Jahreca. CHF 20'000
Mit EWZ-Förderung + Steuerabzugca. 10 Jahreca. CHF 25'000

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren auf einen Blick: Reichen Sie Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn ein, nutzen Sie alle verfügbaren Förderquellen (Bund, Kanton, Gemeinde) und achten Sie auf die jeweiligen Antragsfristen.

Bei Solaralag.ch begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Fördergelder. Wir kennen die Anforderungen des EWZ-Förderprogramms genau und sorgen dafür, dass Sie das Maximum aus Ihrem Projekt herausholen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem geplanten Energieprojekt oder möchten Sie wissen, wie viel Fördergeld für Ihre Solaranlage möglich ist? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Solaralag.ch GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Die dargestellten Förderungskriterien und Bedingungen unterliegen den aktuellen Vorgaben des EWZ-Förderprogramms und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung angepasst werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige EWZ-Förderstelle.

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