Das Stimmvolk hat am 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen – ein Systemwechsel mit weitreichenden Auswirkungen für Schweizer Hausbesitzer.

Ab 1.1.2028 entfällt bei selbstbewohnten Liegenschaften der Eigenmietwert und damit grundsätzlich der Abzug von Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen bei der Bundessteuer
Solaranlagen, Batteriespeicher und weitere energetische Sanierungen sollten bis spätestens Steuerperiode 2027 umgesetzt und bezahlt sein
Kantone können Abzüge für Energiespar- und Umweltschutz Massnahmen bis maximal 2050 vorsehen, jedoch nicht mehr auf Bundesebene
Solaralag.ch unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer in der Schweiz bei Planung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und termingerechter Realisierung bis 2027
Die Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat einen Bundesbeschluss bestätigt, der die Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz grundlegend verändert. Mit dem geplanten Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2028 steht Immobilienbesitzern ein bedeutender Wandel bevor.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen gleichzeitig wichtige Abzugsmöglichkeiten für Hauseigentümern – insbesondere für Unterhalt und energetische Investitionen
2026 und 2027 sind die strategisch besten Jahre, um PV Anlagen und Speicher steuerlich optimal zu realisieren
Dieser Beitrag gibt konkrete Handlungsschritte für Hausbesitzer im Bereich Photovoltaik, Speicher und E-Mobilität
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz bisher versteuern mussten. Er entspricht dem theoretischen Mietwert, den man als Mieter für die eigene Immobilie zahlen würde.
Bisher funktionierte das System ausgewogen: Besteuerung des Eigenmietwerts, dafür Abzug von Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen
Die Kantone legen den Eigenmietwert individuell fest – er erhöhte das steuerbare Einkommen direkt
Der Systemwechsel ab 2028 bedeutet: Kein Eigenmietwert mehr, aber im Gegenzug auch starke Reduktion der Steuerabzüge auf Bundesebene
Für ein typisches Einfamilienhaus in der Schweiz kann dies je nach Kanton und Steuersatz unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben
Der Bundesrat hat mit der Abstimmung einen klaren Rahmen geschaffen: Ab 2028 gilt für selbstbewohnte Bauten ein neues Regelwerk bei den Steuern.
Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen sind ab 2028 bei der direkten Bundessteuer für selbstgenutzte Liegenschaften grundsätzlich nicht mehr abziehbar
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und weitere Anlagen fallen unter «Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen»
Die Kantone können bis maximal 2050 weiterhin Abzüge vorsehen – die Bestimmungen variieren jedoch kantonal erheblich
Bei vermieteten Liegenschaften bleiben gewisse Abzugsmöglichkeiten bestehen, dieser Artikel fokussiert jedoch auf selbstgenutztes Wohneigentum
Das Zeitfenster 2026-2027 bietet eine einmalige Möglichkeit, noch vom bisherigen System zu profitieren. Die Vorteile einer rechtzeitigen Installation sind beträchtlich.
Investitionen in Photovoltaik und Speicher sind bis Steuerperiode 2027 auf Bundesebene und in vielen Kantonen noch vollständig abzugsfähig
Für den Abzug ist das Jahr der Zahlung entscheidend – Projekte sollten bis Ende 2027 vertraglich abgeschlossen und fakturiert sein
Rechenbeispiel: Eine 10 kWp Solaranlage für CHF 27’000 kann bei einem Grenzsteuersatz von 25% eine Steuerersparnis von rund CHF 6’750 generieren
Kumulation möglich: Kombination von Photovoltaik mit Wärmepumpe und Dachsanierung maximiert das steuerliche Optimum
Achtung: Gegen Ende 2027 zeichnen sich Engpässe bei Installateuren und Lieferketten ab – starten Sie bereits 2026 mit Planung und Offerten
Eine sorgfältige Planung kombiniert technische, wirtschaftliche und steuerliche Vorteile optimal. Hier die wichtigsten Schritte:
Schritt 1: Dach- und Standortanalyse – Ausrichtung, Neigung, Statik und Verschattung prüfen; Dachsanierung idealerweise mit PV kombinieren
Schritt 2: Grobe Dimensionierung – Jahresstromverbrauch, geplante Wärmepumpe, E-Auto berücksichtigen; Ziel: 30-60% Eigenverbrauch mit Speicher
Schritt 3: Wirtschaftlichkeitsrechnung – Investition, Jahresproduktion, Einspeisevergütung und Amortisation berechnen
Schritt 4: Förderungen prüfen – Einmalvergütung vom Bund (ca. CHF 360/kWp), kantonale und kommunale Boni
Schritt 5: Offerten einholen – Umfang, Garantien, Monitoring und Service vergleichen
Schritt 6: Terminplanung – Puffer für Bewilligungen, Netzanschluss und Wetter einplanen

Die Rentabilität einer Solaranlage setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Investitionskosten, Förderungen, Steuerersparnis und eingesparte Stromkosten im Betrieb.
Typische Anlagen für Einfamilienhäuser (5-15 kWp) kosten in der Schweiz zwischen CHF 15’000 und CHF 40’000
Steuerabzüge vor 2028: Die gesamten Kosten können als Energiesparmassnahme vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
Förderbeiträge wie die Einmalvergütung reduzieren die Investition direkt und unterscheiden sich von Steuerabzügen
Finanzierungsoptionen: Eigenmittel, Hypothekarerhöhung oder Spezialkredite für Renovationen und Sanierungen
Empfehlung: Grössere Aufwände auf die Jahre 2026-2027 konzentrieren, um den maximalen Abzug zu sichern
Solaralag.ch ist Ihr Schweizer Full-Service-Anbieter für Photovoltaik, Stromspeicher, Wallbox und umfassenden Service. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Kostenlose Erstberatung mit Analyse Ihrer Dachfläche und Eigenverbrauchspotenzial
Individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen bis 2027 und kantonaler Förderungen
Kompletter Projektablauf: Planung, Bewilligungen, Koordination mit Energieversorger, Montage und Inbetriebnahme
Service und Wartung: Überwachung der Anlagenleistung und Unterstützung bei späteren Erweiterungen
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr Projekt rechtzeitig vor Ende 2027 zu realisieren
Die Abschaffung des Eigenmietwerts und der Unterhaltsabzüge für selbstgenutzte Liegenschaften ist bundesrechtlich vorgegeben. Kantone haben jedoch Spielraum bei zusätzlichen Abzügen für Energiesparmassnahmen bis 2050. Klären Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung oder bei einem Steuerexperten, wie Ihr Kanton die Übergangsbestimmungen umsetzt – idealerweise bereits 2026.
Der bereits in Anspruch genommene Steuerabzug wird nicht rückgängig gemacht. Der Hauptvorteil besteht darin, dass die Investitionskosten vor 2028 geltend gemacht werden konnten. Einspeisevergütungen und eingesparter Solarstrom sichern die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage auch nach 2028.
Ja. Der grösste Teil der Rendite kommt aus eingesparten Stromkosten, Eigenverbrauch und steigenden Energiepreisen. Steuerabzüge sind ein attraktiver Zusatzvorteil, aber nicht die alleinige Grundlage. Solaralag.ch erstellt Ihnen gerne eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit und ohne Steuerabzug.
Kombinationen aus PV, Speicher und Wallbox sind in der Schweiz zunehmend üblich und erhöhen den Eigenverbrauch deutlich. Diese Investitionen können teilweise ebenfalls als Energiesparmassnahmen qualifizieren. Solaralag.ch stimmt die Dimensionierung auf Ihr Haus, Ihre Heizung und Mobilität ab.
Starten Sie spätestens im Verlauf 2026 mit der konkreten Planung. Holen Sie Offerten ein, stellen Sie Förderanträge und sichern Sie Installationskapazitäten. Richtung 2027 können sich Engpässe bei Installateuren und Material abzeichnen. Melden Sie sich bei Solaralag.ch für einen Projektzeitplan, der die Steuerperiode 2027 sicher abdeckt.
Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 20.03.2026