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Solaranlage Rückvergütung in der Schweiz: Einspeisevergütung, Tarife und Planung

Sie besitzen ein Eigenheim oder Gewerbegebäude in der Schweiz und fragen sich, was mit dem überschüssigen Solarstrom passiert, den Sie nicht selbst verbrauchen? Die Antwort liegt in der Solaranlage Rückvergütung – einem zentralen Mechanismus, der Ihre Investition in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiver macht.

Solaranlage Rückvergütung in der Schweiz: Einspeisevergütung, Tarife und Planung

Inhaltsverzeichnis

Wichtigste Erkenntnisse

Die Rückvergütung für Solarstrom ist ein wesentlicher Faktor bei der Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Photovoltaikanlage. Hier die zentralen Punkte im Überblick:

  • Betreiber von Solaranlagen erhalten für überschüssigen Sonnenstrom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, eine finanzielle Vergütung vom lokalen Verteilnetzbetreiber.

  • Typische Vergütungssätze liegen im Jahr 2026 zwischen rund 6 und 20 Rappen pro Kilowattstunde, wobei ab 2026 harmonisierte Minimalvergütungen gemäss Energiegesetz (Art. 15 EnG), Energieverordnung (Art. 12 EnV) und Energieförderungsverordnung (EnFV) für Anlagen bis 150 Kilowatt Leistung gelten. Die konkrete Höhe hängt weiterhin vom jeweiligen Netzgebiet, der Anlagengrösse und dem gewählten Vergütungsmodell ab.

  • Ab 2026 gelten harmonisierte Minimalvergütungen gemäss Energiegesetz (Art. 15 EnG, Art. 12 EnV, EnFV) für Anlagen bis 150 Kilowatt Leistung.

  • Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ergibt sich primär aus dem Eigenverbrauch, ergänzt durch Rückvergütung und Erträge aus Herkunftsnachweisen.

  • Solaralag.ch unterstützt bei Planung, Anmeldung und Optimierung Ihrer Anlage – von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus.

Was bedeutet Rückvergütung bei einer Solaranlage?

Der Begriff Rückvergütung – oder synonym Rückliefervergütung und Einspeisevergütung – bezeichnet die finanzielle Entschädigung, die Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde Strom erhalten, die sie aus ihrer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeisen. In der Schweiz ist dieser Mechanismus ein zentrales Element der Energiewende und schafft finanzielle Anreize für die dezentrale Produktion von Solarenergie.

Die gesetzliche Grundlage für die Rückvergütung bilden das Energiegesetz (insbesondere Art. 15 EnG), die Energieverordnung (Art. 12 EnV) sowie die Energieförderungsverordnung (EnFV, insbesondere Art. 15). Diese Regelungen definieren, wie die Vergütung berechnet wird und welche Pflichten der Netzbetreiber gegenüber dem Produzent hat.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Ertragskomponenten:

Komponente

Beschreibung

Typische Höhe

Rückvergütung für Energie

Vergütung pro eingespeiste kWh Elektrizität

5–20 Rp./kWh

Herkunftsnachweise (HKN)

Separater ökologischer Mehrwert, handelbar

ca. 1–3 Rp./kWh

Die Rückvergütung ist ein wichtiger Beitrag zur Amortisation Ihrer Anlage. Langfristig gewinnt jedoch der Eigenverbrauch an Bedeutung: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Netzstrompreis – und der liegt in vielen Regionen der Schweiz deutlich über dem Einspeisevergütungssatz.

Arten der Rückvergütung: Überschusseinspeisung, Volleinspeisung und dynamische Modelle

In der Schweiz existieren unterschiedliche Vergütungsmodelle, die je nach Verteilnetzbetreiber und Kundengruppe angeboten werden. Die Wahl des richtigen Modells beeinflusst massgeblich, wie eng Ihre Solaranlage mit Ihrem Verbrauchsverhalten verknüpft ist.

Überschusseinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom primär im eigenen Gebäude verbraucht. Nur die Energie, die nicht direkt genutzt werden kann, fliesst ins Netz und wird vergütet. Dieses Modell ist der Standard für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.

Vorteile:

  • Maximale Nutzung des günstigen Eigenstroms

  • Geringere Abhängigkeit von Strompreisschwankungen

  • Wirtschaftlich sinnvoll bei hohem Eigenverbrauch

Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird die gesamte produzierte Solarenergie ins Netz abgegeben. Der komplette Haushaltsstrom wird separat vom Energieversorger bezogen. Dieses Modell ist in der Schweiz selten und vor allem für spezielle Dachflächen oder Gewerbeprojekte interessant, bei denen kein Eigenverbrauch vor Ort möglich ist.

Dynamische Einspeisevergütung

Bei dynamischen Modellen orientiert sich die Vergütung an kurzfristigen Marktpreisen – beispielsweise an den Day-Ahead-Preisen der Strombörse Swissix. Das bedeutet:

  • Höhere Vergütung bei hoher Nachfrage (zum Beispiel an trüben Wintertagen)

  • Tiefere Vergütung bei Überangebot (sonnige Mittagszeit im Sommer)

Viele Verteilnetzbetreiber zahlen heute noch fixe oder saisonal abgestufte Tarife. Im Zuge der Digitalisierung und der Verbreitung von Smart Metern werden dynamische Modelle jedoch häufiger. Diese Regelung kann für Betreiber mit Speicher besonders attraktiv sein.

Solaralag.ch wählt gemeinsam mit Kundinnen und Kunden das passende Modell aus – inklusive Speicherlösung, um Eigenverbrauch und Rückvergütung optimal zu kombinieren.

Aktuelle Rückvergütungen und Referenzmarktpreis in der Schweiz

Die konkreten Rückvergütungssätze werden von jedem Verteilnetzbetreiber separat festgelegt und regelmässig angepasst. Für eine verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnung müssen Sie daher die Tarife Ihres lokalen Energieversorgers kennen.

Typische Vergütungssätze 2026

In vielen Schweizer Regionen liegen die Rückliefertarife für Solarstrom im Jahr 2026 typischerweise zwischen etwa 6 und 20 Rappen pro Kilowattstunde. Die grosse Spanne erklärt sich durch:

  • Unterschiedliche Netzgebiete und lokale Preise

  • Anlagengrösse und DC Leistung

  • Gewähltes Tarifmodell (fix, saisonal, dynamisch)

Der Referenzmarktpreis des BFE

Viele Netzbetreiber richten ihre Tarife am Referenzmarktpreis (RMP) aus, den das Bundesamt für Energie (BFE) gemäss Art. 15 EnFV quartalsweise veröffentlicht. Der Referenz Marktpreis basiert auf den gewichteten Day-Ahead-Preisen an der Schweizer Strombörse und spiegelt so aktuelle Marktbedingungen wider.

Das Bundesamtes für Energie stellt die offiziellen Werte auf seiner Website zur Verfügung. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies: Die Vergütung kann quartalsweise schwanken.

Ausblick: Harmonisierte Minimalvergütungen ab 2026

Ab 2026 sollen schweizweit harmonisierte Mindestvergütungen für Photovoltaikanlagen bis 150 Kilowatt Leistung gelten. Diese Minimalvergütung gibt Anlagenbetreibern mehr Planungssicherheit – auch wenn die Marktpreise sinken.

Empfehlung: Prüfen Sie die konkreten Tarife Ihres lokalen Energieversorgers (zum Beispiel CKW, Groupe E, ewl Luzern oder regionale Stadtwerke) und integrieren Sie diese Werte in Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung. Infos dazu finden Sie auf den Websites der jeweiligen Unternehmen.

Das Bild zeigt ein komplexes Energienetz, das verschiedene PV-Anlagen miteinander verbindet. Es verdeutlicht die Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz und die Bedeutung der Rückvergütung für Anlagenbetreiber im Rahmen der Energiewende.

Rechtliche Grundlagen und Entwicklung bis 2026

Die Förderung und Vergütung von Solarstrom in der Schweiz basiert auf einem Rahmen von Gesetzen und Verordnungen, die der Bundesrat und das Parlament festlegen. Für Betreiber von PV Anlagen ist das Verständnis dieser Grundlagen wichtig, um Ansprüche und Pflichten zu kennen.

Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick

Rechtsgrundlage

Relevante Artikel

Regelungsinhalt

Energiegesetz (EnG)

Art. 15

Grundsatz der Abnahmevergütung

Energieverordnung (EnV)

Art. 12, 13

Berechnung und Höhe der Vergütung

Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Art. 4a

Netzanschluss und Abnahme

Energieförderungsverordnung (EnFV)

Art. 15, Anhang 1.2

Referenzmarktpreis, Einmalvergütung

Diese Bestimmungen regeln:

  • Wie hoch die Minimalvergütung sein muss

  • Wie der Referenzmarktpreis berechnet wird

  • Welche Pflichten der Netzbetreiber gegenüber Produzenten hat

Ausblick 2026

Die Energiezukunft der Schweiz bringt wichtige Änderungen:

  • Harmonisierte Minimalvergütungen für Anlagen bis 150 Kilowatt Leistung

  • Verstärkte Ausrichtung an aktuellen Marktpreisen

  • Ausbau von Lokalen Energiegemeinschaften (LEG) und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der Bundesrat legt per Verordnung die Details zur Minimalvergütung fest. Das Bundesamt für Energie BFE publiziert die offiziellen Referenzpreise mindestens vierteljährlich.

Bereits heute zahlen viele Netzbetreiber freiwillig Mindestvergütungen, wenn der Referenzmarktpreis sehr niedrig ist. Diese Praxis soll Investitionen in Photovoltaik nicht ausbremsen und die Netzstabilität durch dezentrale Produktion fördern.

Lohnt sich die Solaranlage mit Rückvergütung noch?

Die zentrale Frage für jeden Interessenten: Rechnet sich eine Photovoltaikanlage in der Schweiz trotz sinkender Einspeisevergütungen? Die Antwort ist klar: Ja – und zwar aus mehreren Gründen.

Sinkende Vergütungen, sinkende Kosten

Die Vergütungssätze sind in den letzten Jahren gefallen. Gleichzeitig sind jedoch die Kosten für Module, Wechselrichter und Speicher erheblich gesunken. Das Verhältnis von Investition zu Ertrag bleibt daher attraktiv.

Eigenverbrauch als wirtschaftlicher Haupttreiber

Der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit ist heute der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde erspart Ihnen Netzstrom, der je nach Region zwischen CHF 0.20.– und CHF 0.35.– pro Kilowattstunde kosten kann.

Rechenbeispiel:

Nutzungsart

Wert pro kWh

Ergebnis

Selbst verbraucht

CHF 0.25.– gespart

Maximaler Nutzen

Ins Netz eingespeist

CHF 0.12.– vergütet

Ergänzender Ertrag

Typische Amortisationszeiten

Kombinationen aus Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und Vermarktung von Herkunftsnachweisen senken die Amortisationszeit einer Anlage typischerweise auf 10 bis 15 Jahre – abhängig von Dach, Standort und lokalem Stromtarif.

Neue Modelle für höheren Eigenverbrauch

Ab 2026 werden Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) in Mehrfamilienhäusern und Lokale Energiegemeinschaften (LEG) noch einfacher umsetzbar. Diese Art von Zusammenschlüssen ermöglicht hohe Eigenverbrauchsquoten auch für Mieter und Stockwerkeigentümer.

Solaralag.ch erstellt mit einem Solarrechner und individuellen Angeboten innerhalb weniger Tage eine konkrete Ertrags- und Amortisationsprognose für Ihren Standort in der Schweiz.

Eigenverbrauch, Stromspeicher und Rückvergütung optimal kombinieren

Die Rückvergütung ist nur ein Teil des Gesamtertrags Ihrer Solaranlage. Für maximale Wirtschaftlichkeit braucht es ein durchdachtes System, das Produktion und Verbrauch intelligent abstimmt.

Das Problem ohne Speicher

Haushalte ohne Speicher speisen tagsüber viel Solarstrom ins Netz ein – genau dann, wenn die Sonne scheint, aber niemand zu Hause ist. Abends, wenn der Verbrauch steigt, muss teurer Netzstrom bezogen werden.

Speicherlösungen für höheren Eigenverbrauch

Ein Stromspeicher kann den Eigenverbrauch auf 50 bis 80 Prozent erhöhen. Der überschüssige Strom wird gespeichert und abends oder nachts genutzt, statt ins Netz zu fliessen.

Weitere Verbraucher intelligent einbinden

  • Wärmepumpen mit Lastmanagement nutzen Solarstrom für Heizung und Warmwasser

  • Elektrofahrzeuge laden tagsüber an der Wallbox

  • Warmwasserboiler erhitzen das Wasser, wenn Überschuss vorhanden ist

Intelligente Steuerung

Home-Energie-Management-Systeme mit Smart Meter optimieren Erzeugung und Verbrauch automatisch. Sie können auch dynamische Rückvergütungstarife berücksichtigen und den Überschuss dann einspeisen, wenn die Vergütung am höchsten ist.

Bei Solaralag.ch betrachten wir immer das Gesamtsystem: Photovoltaik, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und gegebenenfalls ZEV oder LEG – für die beste Balance aus Eigenverbrauch und Einspeisung.

Das Bild zeigt einen modernen Technikraum mit einem Batteriespeicher und einem Wechselrichter, die Teil einer Photovoltaikanlage sind. Diese Geräte sind entscheidend für die Speicherung und Einspeisung von Solarstrom ins Stromnetz, um den Eigenverbrauch zu optimieren und von der Einspeisevergütung zu profitieren.

Berechnung der Rückvergütung für Ihre Solaranlage

Die Berechnung der Rückvergütung ist relativ einfach – vorausgesetzt, Sie kennen die aktuellen Tarife Ihres lokalen Energieversorgers und haben realistische Werte für Ihre Einspeisung.

Die Grundformel

Rückvergütung pro Jahr = eingespeiste Kilowattstunden × Rückliefertarif (CHF/kWh)

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

Parameter

Wert

Anlagenleistung

10 Kilowattpeak (kWp)

Jahresproduktion

ca. 9 000 kWh

Eigenverbrauch

5 000 kWh (56 %)

Einspeisung ins Netz

4 000 kWh

Rückliefertarif

CHF 0.12.– pro kWh

Jährliche Rückvergütung

CHF 480.–

Bei dynamischer Einspeisevergütung ergibt sich der effektive Jahresertrag aus einem mengengewichteten Durchschnitt der vierteljährlichen oder monatlichen Tarife.

Gesamtersparnis berechnen

Die wahre Ersparnis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Rückvergütung für eingespeiste kWh

  2. Eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch

Im obigen Beispiel: 5 000 kWh × CHF 0.25.–/kWh = CHF 1 250.– Ersparnis plus CHF 480.– Rückvergütung = CHF 1 730.– Gesamtnutzen pro Jahr (exkl. MwSt.).

Nutzen Sie digitale Solarrechner und Tools – zum Beispiel von EnergieSchweiz, Ihrer Gemeinde oder direkt von Solaralag.ch – um realistische Szenarien für Ihren konkreten Standort zu simulieren.

Herkunftsnachweise (HKN) und ökologischer Mehrwert

Neben der eigentlichen Rückvergütung für Energie können Herkunftsnachweise zusätzliche Einnahmen generieren. Sie dokumentieren den ökologischen Mehrwert Ihrer Solaranlage.

Was sind Herkunftsnachweise?

Für jede produzierte Kilowattstunde erneuerbaren Stroms kann ein Herkunftsnachweis erstellt werden. Dieser dokumentiert:

  • Art der Erzeugung (Photovoltaik)

  • Zeitpunkt der Produktion

  • Standort der Produktionsanlagen

Registrierung und Handel

Die Registrierung im nationalen Herkunftsnachweissystem ist Voraussetzung, um HKN zu handeln oder an einen Energieversorger zu übertragen. Einzelne Anbieter zahlen für HKN rund 2 Rp./kWh plus MwSt. – die Marktlage schwankt jedoch je nach Nachfrage nach Grünstromzertifikaten.

Für wen sind HKN interessant?

HKN sind besonders relevant für:

  • Unternehmen mit Nachhaltigkeitszielen

  • Betriebe, die Labels wie Minergie oder Net Zero anstreben

  • Produzenten, die den vollen Wert ihrer Anlage ausschöpfen möchten

Solaralag.ch unterstützt Kunden bei der Anmeldung ihrer Anlage bei der Auswahl einer geeigneten Strategie zur Vermarktung von HKN.

Steuern, Abrechnung und Anmeldung Ihrer Solaranlage

Neben der technischen Planung spielen steuerliche und administrative Aspekte eine wichtige Rolle. Eine korrekte Abwicklung vermeidet Probleme und sichert Ihre Ansprüche.

Steuerliche Behandlung

Aspekt

Behandlung

Rückvergütungen

Gelten als steuerpflichtiges Einkommen

Investitionskosten

In vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig

Unterhaltskosten

Können als Liegenschaftskosten geltend gemacht werden

Die Kosten für Ihre Photovoltaikanlage sowie Abschreibungen reduzieren die effektive Steuerlast oft erheblich. Die genaue Bedeutung und Höhe der Abzüge variiert je nach Kanton – erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde.

Anmeldung der Anlage

Die Anmeldung Ihrer Solaranlage für die Einspeisung erfolgt beim lokalen Energieversorger und gegebenenfalls bei der kantonalen Energiefachstelle – in der Regel vor Inbetriebnahme.

Typische Unterlagen umfassen:

  • Inbetriebnahmeprotokoll

  • Technische Datenblätter der Module und Wechselrichter

  • Wechselstromschema

  • Zähleranmeldung

  • Allfällige Fördergesuche (z. B. für Einmalvergütung)

Full-Service von Solaralag.ch GmbH

Als Full-Service-Anbieter in der Schweiz übernimmt Solaralag.ch die gesamte Koordination mit Elektrizitätswerk, Netzbetreiber, Gemeinde etc. Sie werden so von administrativem Aufwand entlastet und können sicher sein, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.

FAQ zur Solaranlage Rückvergütung in der Schweiz

Wie oft ändern sich die Rückvergütungstarife für Solarstrom?

Viele Verteilnetzbetreiber passen ihre Rückliefertarife mindestens einmal pro Jahr an. Einige orientieren sich quartalsweise am Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie. Die aktuellen Preise finden Anlagenbetreiber auf der Website ihres Energieversorgers oder auf den jährlichen Stromabrechnungen. Bei grösseren Investitionen empfiehlt sich eine Prüfung vor Vertragsabschluss.

Gilt die Rückvergütung für meine Solaranlage über 20 Jahre in gleicher Höhe?

In der Schweiz gibt es üblicherweise keine garantierte fixe Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr – anders als früher in Deutschland. Stattdessen gelten marktnahe und regelmässig angepasste Tarife. Ab 2026 sichern zwar harmonisierte Minimalvergütungen den unteren Rahmen, die konkreten Sätze hängen aber weiterhin von Marktpreisen an der Strombörse und den Entscheidungen des jeweiligen Netzbetreibers ab.

Kann ich meine Rückvergütung erhöhen, ohne eine grössere Solaranlage zu installieren?

Die absolute Rückvergütung lässt sich erhöhen, indem der Anteil der eingespeisten Energie steigt. Wirtschaftlich sinnvoller ist jedoch meist, den Eigenverbrauch durch Speicher, Lastverschiebung und intelligente Steuerung zu steigern. Eine Optimierung des Gesamtsystems – Photovoltaik, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe – bringt häufig die beste Balance aus Rückvergütung und eingesparten Stromkosten.

Was passiert mit der Rückvergütung, wenn ich mein Haus mit Solaranlage verkaufe?

Bei einem Eigentümerwechsel kann der Einspeisevertrag in der Regel auf die neuen Eigentümer übertragen werden, sofern der Netzanschluss bestehen bleibt. Informieren Sie den Netzbetreiber frühzeitig und regeln Sie die Übertragung der Rückliefervereinbarung im Kaufvertrag. Solaralag.ch kann Sie dabei beratend unterstützen.

Bekomme ich Rückvergütung, wenn ich in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bin?

In einem ZEV tritt meist die ZEV-Organisation – zum Beispiel die Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltungsrat – als Produzent auf und erhält die Rückvergütung für überschüssigen Solarstrom. Die Verteilung der Erträge aus Rückvergütung und der internen Stromabrechnung wird im ZEV-Vertrag geregelt. Solaralag.ch unterstützt bei der Konzeption solcher Modelle.


Bereit für Ihre Solaranlage? Die Rückvergütung ist ein wichtiger Baustein der Wirtschaftlichkeit – noch entscheidender ist jedoch die optimale Kombination aus Eigenverbrauch, Speicher und intelligenter Steuerung. Kontaktieren Sie Solaralag.ch für eine persönliche Beratung und erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein unverbindliches Angebot für Ihren Standort in der Schweiz.

Autorin: Karin M.

Zuletzt geändert: 10.02.2026

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