Sie besitzen ein Eigenheim oder Gewerbegebäude in der Schweiz und fragen sich, was mit dem überschüssigen Solarstrom passiert, den Sie nicht selbst verbrauchen? Die Antwort liegt in der Solaranlage Rückvergütung – einem zentralen Mechanismus, der Ihre Investition in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiver macht.

Die Rückvergütung für Solarstrom ist ein wesentlicher Faktor bei der Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Photovoltaikanlage. Hier die zentralen Punkte im Überblick:
Betreiber von Solaranlagen erhalten für überschüssigen Sonnenstrom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, eine finanzielle Vergütung vom lokalen Verteilnetzbetreiber.
Typische Vergütungssätze liegen im Jahr 2026 zwischen rund 6 und 20 Rappen pro Kilowattstunde, wobei ab 2026 harmonisierte Minimalvergütungen gemäss Energiegesetz (Art. 15 EnG), Energieverordnung (Art. 12 EnV) und Energieförderungsverordnung (EnFV) für Anlagen bis 150 Kilowatt Leistung gelten. Die konkrete Höhe hängt weiterhin vom jeweiligen Netzgebiet, der Anlagengrösse und dem gewählten Vergütungsmodell ab.
Ab 2026 gelten harmonisierte Minimalvergütungen gemäss Energiegesetz (Art. 15 EnG, Art. 12 EnV, EnFV) für Anlagen bis 150 Kilowatt Leistung.
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ergibt sich primär aus dem Eigenverbrauch, ergänzt durch Rückvergütung und Erträge aus Herkunftsnachweisen.
Solaralag.ch unterstützt bei Planung, Anmeldung und Optimierung Ihrer Anlage – von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus.
Der Begriff Rückvergütung – oder synonym Rückliefervergütung und Einspeisevergütung – bezeichnet die finanzielle Entschädigung, die Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde Strom erhalten, die sie aus ihrer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeisen. In der Schweiz ist dieser Mechanismus ein zentrales Element der Energiewende und schafft finanzielle Anreize für die dezentrale Produktion von Solarenergie.
Die gesetzliche Grundlage für die Rückvergütung bilden das Energiegesetz (insbesondere Art. 15 EnG), die Energieverordnung (Art. 12 EnV) sowie die Energieförderungsverordnung (EnFV, insbesondere Art. 15). Diese Regelungen definieren, wie die Vergütung berechnet wird und welche Pflichten der Netzbetreiber gegenüber dem Produzent hat.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Ertragskomponenten:
Komponente | Beschreibung | Typische Höhe |
|---|---|---|
Rückvergütung für Energie | Vergütung pro eingespeiste kWh Elektrizität | 5–20 Rp./kWh |
Herkunftsnachweise (HKN) | Separater ökologischer Mehrwert, handelbar | ca. 1–3 Rp./kWh |
Die Rückvergütung ist ein wichtiger Beitrag zur Amortisation Ihrer Anlage. Langfristig gewinnt jedoch der Eigenverbrauch an Bedeutung: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Netzstrompreis – und der liegt in vielen Regionen der Schweiz deutlich über dem Einspeisevergütungssatz.
In der Schweiz existieren unterschiedliche Vergütungsmodelle, die je nach Verteilnetzbetreiber und Kundengruppe angeboten werden. Die Wahl des richtigen Modells beeinflusst massgeblich, wie eng Ihre Solaranlage mit Ihrem Verbrauchsverhalten verknüpft ist.
Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom primär im eigenen Gebäude verbraucht. Nur die Energie, die nicht direkt genutzt werden kann, fliesst ins Netz und wird vergütet. Dieses Modell ist der Standard für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.
Vorteile:
Maximale Nutzung des günstigen Eigenstroms
Geringere Abhängigkeit von Strompreisschwankungen
Wirtschaftlich sinnvoll bei hohem Eigenverbrauch
Bei der Volleinspeisung wird die gesamte produzierte Solarenergie ins Netz abgegeben. Der komplette Haushaltsstrom wird separat vom Energieversorger bezogen. Dieses Modell ist in der Schweiz selten und vor allem für spezielle Dachflächen oder Gewerbeprojekte interessant, bei denen kein Eigenverbrauch vor Ort möglich ist.
Bei dynamischen Modellen orientiert sich die Vergütung an kurzfristigen Marktpreisen – beispielsweise an den Day-Ahead-Preisen der Strombörse Swissix. Das bedeutet:
Höhere Vergütung bei hoher Nachfrage (zum Beispiel an trüben Wintertagen)
Tiefere Vergütung bei Überangebot (sonnige Mittagszeit im Sommer)
Viele Verteilnetzbetreiber zahlen heute noch fixe oder saisonal abgestufte Tarife. Im Zuge der Digitalisierung und der Verbreitung von Smart Metern werden dynamische Modelle jedoch häufiger. Diese Regelung kann für Betreiber mit Speicher besonders attraktiv sein.
Solaralag.ch wählt gemeinsam mit Kundinnen und Kunden das passende Modell aus – inklusive Speicherlösung, um Eigenverbrauch und Rückvergütung optimal zu kombinieren.
Die konkreten Rückvergütungssätze werden von jedem Verteilnetzbetreiber separat festgelegt und regelmässig angepasst. Für eine verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnung müssen Sie daher die Tarife Ihres lokalen Energieversorgers kennen.
In vielen Schweizer Regionen liegen die Rückliefertarife für Solarstrom im Jahr 2026 typischerweise zwischen etwa 6 und 20 Rappen pro Kilowattstunde. Die grosse Spanne erklärt sich durch:
Unterschiedliche Netzgebiete und lokale Preise
Anlagengrösse und DC Leistung
Gewähltes Tarifmodell (fix, saisonal, dynamisch)
Viele Netzbetreiber richten ihre Tarife am Referenzmarktpreis (RMP) aus, den das Bundesamt für Energie (BFE) gemäss Art. 15 EnFV quartalsweise veröffentlicht. Der Referenz Marktpreis basiert auf den gewichteten Day-Ahead-Preisen an der Schweizer Strombörse und spiegelt so aktuelle Marktbedingungen wider.
Das Bundesamtes für Energie stellt die offiziellen Werte auf seiner Website zur Verfügung. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies: Die Vergütung kann quartalsweise schwanken.
Ab 2026 sollen schweizweit harmonisierte Mindestvergütungen für Photovoltaikanlagen bis 150 Kilowatt Leistung gelten. Diese Minimalvergütung gibt Anlagenbetreibern mehr Planungssicherheit – auch wenn die Marktpreise sinken.
Empfehlung: Prüfen Sie die konkreten Tarife Ihres lokalen Energieversorgers (zum Beispiel CKW, Groupe E, ewl Luzern oder regionale Stadtwerke) und integrieren Sie diese Werte in Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung. Infos dazu finden Sie auf den Websites der jeweiligen Unternehmen.

Die Förderung und Vergütung von Solarstrom in der Schweiz basiert auf einem Rahmen von Gesetzen und Verordnungen, die der Bundesrat und das Parlament festlegen. Für Betreiber von PV Anlagen ist das Verständnis dieser Grundlagen wichtig, um Ansprüche und Pflichten zu kennen.
Rechtsgrundlage | Relevante Artikel | Regelungsinhalt |
|---|---|---|
Energiegesetz (EnG) | Art. 15 | Grundsatz der Abnahmevergütung |
Energieverordnung (EnV) | Art. 12, 13 | Berechnung und Höhe der Vergütung |
Stromversorgungsverordnung (StromVV) | Art. 4a | Netzanschluss und Abnahme |
Energieförderungsverordnung (EnFV) | Art. 15, Anhang 1.2 | Referenzmarktpreis, Einmalvergütung |
Diese Bestimmungen regeln:
Wie hoch die Minimalvergütung sein muss
Wie der Referenzmarktpreis berechnet wird
Welche Pflichten der Netzbetreiber gegenüber Produzenten hat
Die Energiezukunft der Schweiz bringt wichtige Änderungen:
Harmonisierte Minimalvergütungen für Anlagen bis 150 Kilowatt Leistung
Verstärkte Ausrichtung an aktuellen Marktpreisen
Ausbau von Lokalen Energiegemeinschaften (LEG) und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Der Bundesrat legt per Verordnung die Details zur Minimalvergütung fest. Das Bundesamt für Energie BFE publiziert die offiziellen Referenzpreise mindestens vierteljährlich.
Bereits heute zahlen viele Netzbetreiber freiwillig Mindestvergütungen, wenn der Referenzmarktpreis sehr niedrig ist. Diese Praxis soll Investitionen in Photovoltaik nicht ausbremsen und die Netzstabilität durch dezentrale Produktion fördern.
Die zentrale Frage für jeden Interessenten: Rechnet sich eine Photovoltaikanlage in der Schweiz trotz sinkender Einspeisevergütungen? Die Antwort ist klar: Ja – und zwar aus mehreren Gründen.
Die Vergütungssätze sind in den letzten Jahren gefallen. Gleichzeitig sind jedoch die Kosten für Module, Wechselrichter und Speicher erheblich gesunken. Das Verhältnis von Investition zu Ertrag bleibt daher attraktiv.
Der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit ist heute der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde erspart Ihnen Netzstrom, der je nach Region zwischen CHF 0.20.– und CHF 0.35.– pro Kilowattstunde kosten kann.
Rechenbeispiel:
Nutzungsart | Wert pro kWh | Ergebnis |
|---|---|---|
Selbst verbraucht | CHF 0.25.– gespart | Maximaler Nutzen |
Ins Netz eingespeist | CHF 0.12.– vergütet | Ergänzender Ertrag |
Kombinationen aus Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und Vermarktung von Herkunftsnachweisen senken die Amortisationszeit einer Anlage typischerweise auf 10 bis 15 Jahre – abhängig von Dach, Standort und lokalem Stromtarif.
Ab 2026 werden Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) in Mehrfamilienhäusern und Lokale Energiegemeinschaften (LEG) noch einfacher umsetzbar. Diese Art von Zusammenschlüssen ermöglicht hohe Eigenverbrauchsquoten auch für Mieter und Stockwerkeigentümer.
Solaralag.ch erstellt mit einem Solarrechner und individuellen Angeboten innerhalb weniger Tage eine konkrete Ertrags- und Amortisationsprognose für Ihren Standort in der Schweiz.
Die Rückvergütung ist nur ein Teil des Gesamtertrags Ihrer Solaranlage. Für maximale Wirtschaftlichkeit braucht es ein durchdachtes System, das Produktion und Verbrauch intelligent abstimmt.
Haushalte ohne Speicher speisen tagsüber viel Solarstrom ins Netz ein – genau dann, wenn die Sonne scheint, aber niemand zu Hause ist. Abends, wenn der Verbrauch steigt, muss teurer Netzstrom bezogen werden.
Ein Stromspeicher kann den Eigenverbrauch auf 50 bis 80 Prozent erhöhen. Der überschüssige Strom wird gespeichert und abends oder nachts genutzt, statt ins Netz zu fliessen.
Wärmepumpen mit Lastmanagement nutzen Solarstrom für Heizung und Warmwasser
Elektrofahrzeuge laden tagsüber an der Wallbox
Warmwasserboiler erhitzen das Wasser, wenn Überschuss vorhanden ist
Home-Energie-Management-Systeme mit Smart Meter optimieren Erzeugung und Verbrauch automatisch. Sie können auch dynamische Rückvergütungstarife berücksichtigen und den Überschuss dann einspeisen, wenn die Vergütung am höchsten ist.
Bei Solaralag.ch betrachten wir immer das Gesamtsystem: Photovoltaik, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und gegebenenfalls ZEV oder LEG – für die beste Balance aus Eigenverbrauch und Einspeisung.

Die Berechnung der Rückvergütung ist relativ einfach – vorausgesetzt, Sie kennen die aktuellen Tarife Ihres lokalen Energieversorgers und haben realistische Werte für Ihre Einspeisung.
Rückvergütung pro Jahr = eingespeiste Kilowattstunden × Rückliefertarif (CHF/kWh)
Parameter | Wert |
|---|---|
Anlagenleistung | 10 Kilowattpeak (kWp) |
Jahresproduktion | ca. 9 000 kWh |
Eigenverbrauch | 5 000 kWh (56 %) |
Einspeisung ins Netz | 4 000 kWh |
Rückliefertarif | CHF 0.12.– pro kWh |
Jährliche Rückvergütung | CHF 480.– |
Bei dynamischer Einspeisevergütung ergibt sich der effektive Jahresertrag aus einem mengengewichteten Durchschnitt der vierteljährlichen oder monatlichen Tarife.
Die wahre Ersparnis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Rückvergütung für eingespeiste kWh
Eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch
Im obigen Beispiel: 5 000 kWh × CHF 0.25.–/kWh = CHF 1 250.– Ersparnis plus CHF 480.– Rückvergütung = CHF 1 730.– Gesamtnutzen pro Jahr (exkl. MwSt.).
Nutzen Sie digitale Solarrechner und Tools – zum Beispiel von EnergieSchweiz, Ihrer Gemeinde oder direkt von Solaralag.ch – um realistische Szenarien für Ihren konkreten Standort zu simulieren.
Neben der eigentlichen Rückvergütung für Energie können Herkunftsnachweise zusätzliche Einnahmen generieren. Sie dokumentieren den ökologischen Mehrwert Ihrer Solaranlage.
Für jede produzierte Kilowattstunde erneuerbaren Stroms kann ein Herkunftsnachweis erstellt werden. Dieser dokumentiert:
Art der Erzeugung (Photovoltaik)
Zeitpunkt der Produktion
Standort der Produktionsanlagen
Die Registrierung im nationalen Herkunftsnachweissystem ist Voraussetzung, um HKN zu handeln oder an einen Energieversorger zu übertragen. Einzelne Anbieter zahlen für HKN rund 2 Rp./kWh plus MwSt. – die Marktlage schwankt jedoch je nach Nachfrage nach Grünstromzertifikaten.
HKN sind besonders relevant für:
Unternehmen mit Nachhaltigkeitszielen
Betriebe, die Labels wie Minergie oder Net Zero anstreben
Produzenten, die den vollen Wert ihrer Anlage ausschöpfen möchten
Solaralag.ch unterstützt Kunden bei der Anmeldung ihrer Anlage bei der Auswahl einer geeigneten Strategie zur Vermarktung von HKN.
Neben der technischen Planung spielen steuerliche und administrative Aspekte eine wichtige Rolle. Eine korrekte Abwicklung vermeidet Probleme und sichert Ihre Ansprüche.
Aspekt | Behandlung |
|---|---|
Rückvergütungen | Gelten als steuerpflichtiges Einkommen |
Investitionskosten | In vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig |
Unterhaltskosten | Können als Liegenschaftskosten geltend gemacht werden |
Die Kosten für Ihre Photovoltaikanlage sowie Abschreibungen reduzieren die effektive Steuerlast oft erheblich. Die genaue Bedeutung und Höhe der Abzüge variiert je nach Kanton – erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde.
Die Anmeldung Ihrer Solaranlage für die Einspeisung erfolgt beim lokalen Energieversorger und gegebenenfalls bei der kantonalen Energiefachstelle – in der Regel vor Inbetriebnahme.
Typische Unterlagen umfassen:
Inbetriebnahmeprotokoll
Technische Datenblätter der Module und Wechselrichter
Wechselstromschema
Zähleranmeldung
Allfällige Fördergesuche (z. B. für Einmalvergütung)
Als Full-Service-Anbieter in der Schweiz übernimmt Solaralag.ch die gesamte Koordination mit Elektrizitätswerk, Netzbetreiber, Gemeinde etc. Sie werden so von administrativem Aufwand entlastet und können sicher sein, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.
Viele Verteilnetzbetreiber passen ihre Rückliefertarife mindestens einmal pro Jahr an. Einige orientieren sich quartalsweise am Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie. Die aktuellen Preise finden Anlagenbetreiber auf der Website ihres Energieversorgers oder auf den jährlichen Stromabrechnungen. Bei grösseren Investitionen empfiehlt sich eine Prüfung vor Vertragsabschluss.
In der Schweiz gibt es üblicherweise keine garantierte fixe Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr – anders als früher in Deutschland. Stattdessen gelten marktnahe und regelmässig angepasste Tarife. Ab 2026 sichern zwar harmonisierte Minimalvergütungen den unteren Rahmen, die konkreten Sätze hängen aber weiterhin von Marktpreisen an der Strombörse und den Entscheidungen des jeweiligen Netzbetreibers ab.
Die absolute Rückvergütung lässt sich erhöhen, indem der Anteil der eingespeisten Energie steigt. Wirtschaftlich sinnvoller ist jedoch meist, den Eigenverbrauch durch Speicher, Lastverschiebung und intelligente Steuerung zu steigern. Eine Optimierung des Gesamtsystems – Photovoltaik, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe – bringt häufig die beste Balance aus Rückvergütung und eingesparten Stromkosten.
Bei einem Eigentümerwechsel kann der Einspeisevertrag in der Regel auf die neuen Eigentümer übertragen werden, sofern der Netzanschluss bestehen bleibt. Informieren Sie den Netzbetreiber frühzeitig und regeln Sie die Übertragung der Rückliefervereinbarung im Kaufvertrag. Solaralag.ch kann Sie dabei beratend unterstützen.
In einem ZEV tritt meist die ZEV-Organisation – zum Beispiel die Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltungsrat – als Produzent auf und erhält die Rückvergütung für überschüssigen Solarstrom. Die Verteilung der Erträge aus Rückvergütung und der internen Stromabrechnung wird im ZEV-Vertrag geregelt. Solaralag.ch unterstützt bei der Konzeption solcher Modelle.
Bereit für Ihre Solaranlage? Die Rückvergütung ist ein wichtiger Baustein der Wirtschaftlichkeit – noch entscheidender ist jedoch die optimale Kombination aus Eigenverbrauch, Speicher und intelligenter Steuerung. Kontaktieren Sie Solaralag.ch für eine persönliche Beratung und erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein unverbindliches Angebot für Ihren Standort in der Schweiz.
Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 10.02.2026