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Überblick: Fördergelder für Solaranlagen in Horgen

Die Finanzierung einer Solaranlage in Horgen wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, die Ihnen als Hausbesitzer oder Gewerbetreibender einen beträchtlichen Teil der Investitionskosten erstatten können.

Inhaltsverzeichnis

Überblick: Fördergelder für Solaranlagen in Horgen

Die Finanzierung einer Solaranlage in Horgen wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, die Ihnen als Hausbesitzer oder Gewerbetreibender einen beträchtlichen Teil der Investitionskosten erstatten können. Die Gemeinde Horgen hat sich als Energiestadt dem Ausbau erneuerbarer Energien verschrieben und bietet zusammen mit dem Bund attraktive finanzielle Anreize für den Umstieg auf Solarenergie.

In Horgen können Sie von einer Kombination aus Bundesförderung und kommunalen Fördergeldern profitieren. Je nach Anlagentyp und -grösse stehen unterschiedliche Fördertöpfe zur Verfügung, die sich teilweise auch kombinieren lassen. Die Photovoltaik wird dabei ebenso gefördert wie thermische Solaranlagen.

Seit 2009 besteht in Horgen ein eigenes Energie-Förderprogramm, das kontinuierlich ausgebaut wurde. Aktuell stellt die Gemeinde jährlich CHF 250'000 für Fördergelder im Bereich erneuerbarer Energien und Mobilität bereit. Diese Mittel unterstützen Privatpersonen und Unternehmen beim Ausbau der solaren Stromerzeugung und Wärmegewinnung.

Die Fördersituation in Horgen ist besonders attraktiv, da neben den nationalen Programmen zusätzliche lokale Anreize geschaffen werden. Dies macht die Investition in eine Solaranlage wirtschaftlich deutlich interessanter. Um von den verschiedenen Fördergeldern zu profitieren, ist jedoch wichtige Voraussetzung, dass die Anträge vor Baubeginn eingereicht werden.

Förderbeiträge für eine 10 kWp Solaranlage in Horgen (Beispiel 2024)

Anteile der Fördergelder von Bund (EIV) und Gemeinde an der Gesamtförderung von ca. 6800 CHF.

  • Bund (EIV) (58.8%)
  • Gemeinde Horgen (41.2%)
Förderbeiträge für 10 kWp PV-Anlage Horgen (Daten)
FörderquelleAnteil (%)Betrag (CHF)
Bund (EIV)58.84000
Gemeinde Horgen41.22800

Interne Umfrage basierend auf Daten von Solaralag.ch GmbH

Wie das Diagramm zeigt, können Sie bei einer typischen 10 kWp Photovoltaikanlage in Horgen mit einer Gesamtförderung von rund 6800 CHF rechnen. Dabei kommen etwa 58.8% (4000 CHF) vom Bund durch die Einmalvergütung (EIV) und 41.2% (2800 CHF) von der Gemeinde Horgen. Diese Kombination macht Solaranlagen in Horgen besonders attraktiv.

Bundesförderung für Photovoltaikanlagen

Die Bundesförderung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz erfolgt in erster Linie über die Einmalvergütung (EIV). Dieses nationale Förderprogramm ist für Anlagenbesitzer in Horgen und in der gesamten Schweiz zugänglich und bildet oft die Grundlage der finanziellen Unterstützung für Solaranlagen.

Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen

Die EIV ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes zur Unterstützung erneuerbarer Energien. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Grundbeitrag: Dieser deckt einen Teil der Fixkosten der Anlage ab, unabhängig von der Anlagengrösse.
  • Leistungsbeitrag: Ein zusätzlicher Betrag pro installiertem Kilowatt Leistung (kWp).

Für Anlagen zwischen 2 kW und 99.9 kW, wie sie typischerweise auf Einfamilienhäusern oder kleineren Gewerbegebäuden in Horgen installiert werden, beträgt der Grundbeitrag derzeit 2400 CHF. Der Leistungsbeitrag liegt bei etwa 450 CHF pro kWp für angebaute/integrierte Anlagen und bei 300 CHF pro kWp für freistehende Anlagen.

Bei einer durchschnittlichen 10 kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Horgen können Sie so mit einer Bundesförderung von rund 4000 CHF rechnen, wie im Diagramm ersichtlich ist. Diese Förderung wird nach Inbetriebnahme der Anlage ausgezahlt und direkt an den Anlagenbetreiber überwiesen.

Der Investitionsbeitrag (IB) für grössere Anlagen

Für grössere Photovoltaikanlagen ab 100 kWp kommt in der Schweiz der Investitionsbeitrag (IB) als Förderinstrument zum Einsatz. Dieser richtet sich primär an gewerbliche und industrielle Anlagenbetreiber. Der IB ist ein kompetitives Verfahren, bei dem zweimal jährlich Förderanträge eingereicht werden können.

Die Förderhöhe beim IB beträgt in der Regel zwischen 20% und 35% der Investitionskosten. Für Anlagenbesitzer in Horgen mit grösseren Dachflächen oder Freiflächenanlagen ist dies eine attraktive Option. Um die genaue Förderhöhe zu ermitteln, wird ein individueller Wirtschaftlichkeitsnachweis erstellt.

Parkflächenbonus für innovative Nutzung

Ab 2025 wird im Rahmen der Bundesförderung ein weiterer Anreiz geschaffen: der Parkflächenbonus. Dieser zusätzliche Bonus wird für Photovoltaikanlagen vergütet, die über Parkplätzen installiert werden. Dies ist besonders für Gewerbe- und Industriebetriebe in Horgen mit grossen Parkflächen interessant.

Der Parkflächenbonus stellt einen innovativen Ansatz dar, um Flächen mehrfach zu nutzen. Neben der Stromproduktion bieten solche Anlagen auch Schutz für parkende Fahrzeuge und reduzieren die Bodenversiegelung. Für detaillierte Informationen zu den Fördersätzen ab 2025 empfehlen wir, die aktuellen Informationen bei den zuständigen Behörden einzuholen.

Lokale Förderung in Horgen

Neben der bundesweiten Förderung bietet die Gemeinde Horgen ein eigenes, sehr attraktives kommunales Förderprogramm für Solaranlagen an. Als Energiestadt hat Horgen ein starkes Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien und unterstützt daher Hausbesitzer und Unternehmen mit zusätzlichen finanziellen Anreizen.

Kommunales Förderprogramm für Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Horgen stellt jährlich ein Budget von CHF 250'000 für ihr Förderprogramm im Bereich erneuerbare Energien und Mobilität zur Verfügung. Ein wesentlicher Teil davon fliesst in die Förderung von Photovoltaikanlagen. Die Förderkriterien der Gemeinde sind dabei gezielt auf die lokalen Bedürfnisse ausgerichtet.

Für Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden gewährt die Gemeinde Horgen einen Grundbeitrag plus einen leistungsabhängigen Betrag. Bei einer typischen 10 kWp Anlage beläuft sich die kommunale Förderung auf circa 2800 CHF. Diese Förderung ergänzt die Bundesförderung und macht die Installation einer Solaranlage in Horgen besonders wirtschaftlich.

Das kommunale Förderprogramm in Horgen wird durch die Initiative Horgen Solar unterstützt. Diese gemeinsame Kampagne der Energiestadt Horgen und der Werke Horgen hat das Ziel, bis 2024 pro Einwohnerin und Einwohner 0,5 Quadratmeter Solarpanel-Fläche in Horgen zu installieren. Dies entspricht etwa 7'500 Quadratmetern zusätzlicher Solarfläche.

Förderung für thermische Solaranlagen

Neben Photovoltaikanlagen unterstützt die Gemeinde Horgen auch die Installation von thermischen Solaranlagen zur Wärmeerzeugung. Gefördert werden neue thermische Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden mit einer nicht fossilen Heizung.

Die Förderung für Sonnenkollektoren in Horgen beträgt 2000 CHF für Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 3 m². Dies macht die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung deutlich attraktiver.

Besonders sinnvoll ist die Kombination einer thermischen Solaranlage mit einer Wärmepumpe. Diese Kombination wird in Horgen durch die Kumulation verschiedener Fördermittel besonders gut unterstützt und stellt eine zukunftsorientierte Lösung für die Wärmeversorgung dar.

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Einspeisevergütung durch die Werke Horgen

Zusätzlich zu den direkten Fördergeldern bieten die Werke Horgen eine attraktive Einspeisevergütung für Solarstrom an. Bei dieser Vergütung wird der überschüssige, ins Netz eingespeiste Strom zu einem festgelegten Tarif vergütet.

Die Werke Horgen zahlen dabei nicht nur die reguläre Einspeisevergütung, sondern auch einen Mehrwert für den sauberen Solarstrom. Diese zusätzliche Vergütung verbessert die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage in Horgen weiter.

Mit der Initiative Kraftwerk Zimmerberg wird ein "Alles-inklusive-Angebot" für den Bau von Photovoltaikanlagen in Horgen angeboten, das die Nutzung der lokalen Fördermittel vereinfacht. Dieses Programm kombiniert die Förderbeiträge mit der Einspeisevergütung und macht den Einstieg in die Solarenergie besonders einfach.

Kombination verschiedener Förderungen

Ein grosser Vorteil bei der Finanzierung Ihrer Solaranlage in Horgen ist die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. Die korrekte Kombination kann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage erheblich verbessern und die Amortisationszeit verkürzen.

Kumulierbarkeit von Bundes- und Gemeindeförderung

In Horgen können Sie die Bundesförderung (Einmalvergütung) mit der kommunalen Förderung der Gemeinde kombinieren. Diese Kumulierbarkeit ist nicht in allen Schweizer Gemeinden gegeben und stellt einen besonderen Vorteil für Hausbesitzer in Horgen dar.

Für eine typische Photovoltaikanlage mit 10 kWp Leistung ergibt sich so eine Gesamtförderung von etwa 6800 CHF, wie im Diagramm oben dargestellt. Dies entspricht oft rund 25-30% der Gesamtinvestitionskosten und macht die Anlage deutlich wirtschaftlicher.

Steuerliche Vorteile als zusätzliche Förderung

Neben den direkten Fördergeldern profitieren Sie in Horgen auch von steuerlichen Vorteilen. Investitionen in erneuerbare Energien können in der Regel als wertvermehrende Investitionen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dies führt zu einer Steuereinsparung, die als indirekte Förderung betrachtet werden kann.

Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. In vielen Fällen kann sie aber 10-20% der Investitionssumme ausmachen. Wir empfehlen, sich hierzu von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Kombination mit Wärmepumpenförderung

Planen Sie neben einer Solaranlage auch den Einbau einer Wärmepumpe, können Sie von weiteren Fördergeldern profitieren. Für den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe gibt es sowohl vom Kanton Zürich als auch von der Gemeinde Horgen attraktive Förderungen.

Besonders gefördert werden Erdsonden-Wärmepumpen, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage eine besonders umweltfreundliche und energieeffiziente Lösung darstellen. Die Kombination beider Technologien wird durch die verschiedenen Förderprogramme unterstützt und verbessert die Gesamtwirtschaftlichkeit der Investition.

Das Programm Fördergelder abholen! der Energiegenossenschaft Zimmerberg informiert detailliert über die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der Förderprogramme in Horgen.

Förderung nach Solaranlagen-Typen

Die Förderprogramme in Horgen unterscheiden zwischen verschiedenen Typen von Solaranlagen. Je nach Art und Einsatzgebiet Ihrer geplanten Anlage können unterschiedliche Fördergelder beantragt werden.

Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung

Die Photovoltaik ist die am häufigsten geförderte Solartechnologie in Horgen. Diese Anlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um und können in verschiedenen Ausführungen installiert werden:

  • Aufdachanlagen: Die klassische Variante, bei der die Module auf einem bestehenden Dach montiert werden. Diese Anlagen werden sowohl vom Bund als auch von der Gemeinde Horgen gefördert.
  • Indachanlagen: Hier werden die Module direkt in die Dacheindeckung integriert und ersetzen andere Dachmaterialien. Für diese ästhetisch ansprechende Lösung gibt es oft höhere Fördersätze.
  • Fassadenanlagen: Photovoltaikmodule können auch an Fassaden angebracht werden, was besonders bei begrenzter Dachfläche oder für eine optimale Winterstromproduktion sinnvoll ist. Auch diese Anlagen werden in Horgen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Leistung in Kilowatt peak (kWp). Je grösser die Anlage, desto höher fällt die absolute Förderung aus, wobei der Fördersatz pro kWp mit zunehmender Grösse leicht sinkt.

Thermische Solaranlagen zur Wärmeerzeugung

Neben Photovoltaikanlagen werden in Horgen auch thermische Solaranlagen gefördert. Diese Anlagen nutzen Sonnenkollektoren, um Wärme zu erzeugen, die meist für die Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung eingesetzt wird.

Für thermische Solaranlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 3 m² gibt es in Horgen einen pauschalen Förderbeitrag von 2000 CHF. Voraussetzung ist, dass die Anlage an ein bestehendes Gebäude mit einer nicht fossilen Heizung angeschlossen wird.

Besonders effizient sind Kombianlagen, die sowohl Warmwasser bereiten als auch die Heizung unterstützen. Diese benötigen zwar eine grössere Kollektorfläche, erreichen aber einen höheren solaren Deckungsgrad und werden entsprechend gefördert.

Solarspeicherlösungen für erhöhten Eigenverbrauch

Um den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms zu erhöhen, werden zunehmend Solarspeicher installiert. Diese Batterie-Systeme speichern überschüssigen Strom für Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint, und erhöhen so die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage.

Die Förderung von Solarspeichern ist in den meisten Förderprogrammen nicht direkt vorgesehen. Allerdings führt die höhere Eigenverbrauchsquote zu einer besseren Wirtschaftlichkeit der Gesamtanlage, was den Einsatz von Speichern trotzdem attraktiv macht.

Für eine optimale Dimensionierung des Solarspeichers ist der tatsächliche Stromverbrauch im Haushalt entscheidend. In der Regel sind Speicherkapazitäten zwischen 5 und 15 kWh für Einfamilienhäuser sinnvoll. Ein richtig dimensionierter Speicher kann die Eigenverbrauchsquote von etwa 30% auf bis zu 70% erhöhen.

Antragsstellung und Voraussetzungen

Um von den Fördergeldern für Solaranlagen in Horgen zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und formale Prozesse eingehalten werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Antragsstellung sind entscheidend für den Erfolg.

Zeitpunkt der Antragsstellung

Die wichtigste Regel bei allen Förderungen für Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen in Horgen: Der Förderantrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Dies gilt sowohl für die Bundesförderung als auch für die kommunalen Förderprogramme.

Der typische Ablauf sieht folgendermassen aus:

  1. Planung der Solaranlage mit einem Fachbetrieb
  2. Einholung eines verbindlichen Angebots
  3. Einreichung des Förderantrags bei den zuständigen Stellen
  4. Warten auf die Förderzusage
  5. Erst nach Erhalt der Zusage: Beginn der Bauarbeiten

Die Bearbeitungszeit für Förderanträge kann je nach Programm und aktuellem Antragsvolumen variieren. In der Regel sollten Sie mit einigen Wochen rechnen. Planen Sie dies unbedingt in Ihren Zeitplan ein.

Antragsunterlagen und Formulare

Für die Beantragung der Fördergelder werden verschiedene Unterlagen benötigt. Folgendes sollten Sie bereithalten:

  • Ausgefülltes Antragsformular (je nach Förderprogramm unterschiedlich)
  • Detailliertes Angebot eines Fachbetriebs mit technischen Spezifikationen
  • Lageplan und Dachplan mit Darstellung der geplanten Anlage
  • Nachweis des Gebäudealters (bei Förderungen speziell für Bestandsgebäude)
  • Bankverbindung für die Auszahlung der Fördergelder

Die Antragsformulare für die kommunale Förderung in Horgen finden Sie auf der Website der Gemeinde. Für die Bundesförderung (Einmalvergütung) ist das Portal des Bundesamts für Energie zuständig.

Technische Anforderungen an förderfähige Anlagen

Damit Ihre Solaranlage förderfähig ist, muss sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:

  • Photovoltaikanlagen: Mindestleistung von 2 kWp, fachgerechte Installation, Anschluss an das Stromnetz mit korrektem Netzanschluss und Zählerkonzept.
  • Thermische Solaranlagen: Mindestfläche von 3 m² für Sonnenkollektoren, Anschluss an eine nicht fossile Heizung, fachgerechte Auslegung und Installation.

Besonders wichtig ist die Qualität der eingesetzten Komponenten. Die Module und Wechselrichter sollten zertifiziert sein und gängigen Qualitätsstandards entsprechen. Dies ist nicht nur für die Förderung, sondern auch für die langfristige Leistung und Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage entscheidend.

Die Installation muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Als Solaralag.ch GmbH übernehmen wir nicht nur die Installation, sondern unterstützen Sie auch bei der Beantragung aller relevanten Fördergelder.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Fördergeldern

Die Investition in eine Solaranlage ist langfristig zu betrachten. Die Fördergelder verbessern die Wirtschaftlichkeit erheblich, aber es sind weitere Faktoren zu berücksichtigen, um die Rentabilität korrekt zu bewerten.

Amortisationszeit mit und ohne Förderung

Die Amortisationszeit gibt an, nach wie vielen Jahren sich die Investition in die Solaranlage durch Einsparungen und Erträge refinanziert hat. Durch die kombinierten Fördergelder in Horgen verkürzt sich diese Zeit erheblich.

Für eine typische 10 kWp Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus in Horgen lässt sich Folgendes beobachten:

  • Ohne Förderung: Amortisationszeit ca. 15-18 Jahre
  • Mit Bundesförderung: Amortisationszeit ca. 12-15 Jahre
  • Mit Bundes- und Horgen-Förderung: Amortisationszeit ca. 9-12 Jahre

Die genauen Werte hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Stromverbrauch, dem Eigenverbrauchsanteil, den Strompreisen und den tatsächlichen Anlagenkosten. Mit einem gut dimensionierten Solarspeicher kann die Amortisationszeit weiter verkürzt werden, da mehr des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann.

Eigenverbrauchsoptimierung und Speicherlösungen

Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms ist ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Je mehr Strom Sie selbst nutzen, desto weniger müssen Sie vom Energieversorger beziehen – zu deutlich höheren Preisen, als Sie für eingespeisten Überschussstrom erhalten.

Typische Massnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung:

  • Installation eines Solarspeichers zur Speicherung von Überschussstrom
  • Intelligente Steuerung von Haushaltsgeräten, die vorwiegend laufen, wenn die Sonne scheint
  • Nutzung von Wärmepumpen und Elektroboilern als "thermische Speicher"
  • Laden von Elektrofahrzeugen mit Solarstrom

Ein Solarspeicher mit 5-10 kWh Kapazität kostet heute etwa 5.000-10.000 CHF. Obwohl Speicher in Horgen nicht direkt gefördert werden, verbessern sie die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage durch die Steigerung des Eigenverbrauchs von typischerweise 30% auf bis zu 70%.

Langfristige Einsparungen und Rendite

Über die gesamte Lebensdauer betrachtet, die bei modernen Photovoltaikanlagen mindestens 25-30 Jahre beträgt, erzielen Sie mit Ihrer Solaranlage in Horgen beachtliche Einsparungen:

  • Geringere Stromkosten durch hohen Eigenverbrauch
  • Einnahmen durch die Einspeisung von Überschussstrom
  • Schutz vor steigenden Strompreisen
  • Wertsteigerung der Immobilie

Die interne Rendite einer geförderten Solaranlage in Horgen liegt typischerweise zwischen 4% und 7% pro Jahr – eine Rendite, die deutlich über den aktuellen Zinsen für sichere Anlagen liegt. Hinzu kommt der ökologische Mehrwert: Eine 10 kWp Anlage spart jährlich etwa 3-4 Tonnen CO₂ ein.

Besonders attraktiv wird die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wenn man die steigenden Strompreise berücksichtigt. Mit einer eigenen Solaranlage machen Sie sich unabhängiger von dieser Entwicklung und profitieren von einer kalkulierbaren Energieversorgung zu konstanten Kosten.

Energieberatung in Horgen

Die Entscheidung für eine Solaranlage und die optimale Nutzung der verfügbaren Fördergelder erfordert fundiertes Wissen. In Horgen stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung, die Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Kostenlose Erstberatung durch die Gemeinde

Die Gemeinde Horgen bietet im Rahmen ihres Engagements als Energiestadt eine kostenlose Energieberatung an. Diese informiert über staatliche Förderungen und die optimale Umsetzung von Solaranlagen. Die Beratung ist unverbindlich und gibt einen ersten Überblick über die Möglichkeiten in Ihrer spezifischen Situation.

In der Energieberatung werden folgende Aspekte behandelt:

  • Grundsätzliche Eignung Ihres Gebäudes für eine Solaranlage
  • Überblick über verfügbare Förderprogramme
  • Abschätzung der Wirtschaftlichkeit
  • Hinweise zum weiteren Vorgehen

Termine für die Energieberatung können direkt bei der Gemeinde Horgen vereinbart werden. Diese erste Orientierung ist besonders wertvoll, um einen neutralen Überblick zu erhalten.

Professionelle Planung und Beratung durch Fachbetriebe

Für die konkrete Planung Ihrer Solaranlage sollten Sie einen Fachbetrieb wie die Solaralag.ch GmbH hinzuziehen. Wir bieten eine umfassende Beratung, die weit über die Grundinformationen hinausgeht:

  • Detaillierte Analyse der Dachfläche und Ausrichtung
  • Ermittlung des optimalen Anlagentyps und der Leistung
  • Berechnung der erwarteten Stromerzeugung
  • Planung der Netzanschluss-Situation
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung mit allen relevanten Förderungen
  • Beratung zu Solarspeichern und Eigenverbrauchsoptimierung

Im Rahmen dieser Beratung erstellen wir auch ein detailliertes Angebot, das als Grundlage für Ihre Förderanträge dient. Unsere Erfahrung mit den lokalen Förderungen in Horgen stellt sicher, dass keine Fördermöglichkeit übersehen wird.

Initiativen und Programme in der Region

In der Region Horgen existieren mehrere Initiativen, die den Ausbau der Solarenergie unterstützen und vereinfachen:

  • Horgen Solar: Eine gemeinsame Initiative der Energiestadt Horgen und der Werke Horgen zur Förderung lokaler Solarenergie.
  • Kraftwerk Zimmerberg: Ein "Alles-inklusive-Angebot" für den Bau von Photovoltaikanlagen, das die Nutzung von Fördergeldern vereinfacht.
  • Energiegenossenschaft Zimmerberg: Informiert über verschiedene Förderprogramme und unterstützt bei der Umsetzung.

Diese Initiativen bieten oft Informationsveranstaltungen und Beratungstermine an, bei denen Sie sich unverbindlich informieren können. Auch Themen wie die Wartung von Solaranlagen und langfristige Betreuung werden hier behandelt.

Die Beratung durch lokale Akteure hat den Vorteil, dass diese mit den spezifischen Gegebenheiten und Förderprogrammen in Horgen bestens vertraut sind und Ihnen zielgerichtete Empfehlungen geben können.

Checkliste für Fördergelder

Um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Fördergelder für Ihre Solaranlage in Horgen erhalten, haben wir eine praktische Checkliste zusammengestellt. Diese hilft Ihnen, keinen wichtigen Schritt zu übersehen.

Vor der Planung

  • ✅ Grundsätzliche Eignung des Gebäudes für eine Solaranlage prüfen (Dachausrichtung, Verschattung, Statik)
  • ✅ Überblick über aktuelle Förderprogramme in Horgen verschaffen
  • ✅ Termin für Energieberatung bei der Gemeinde vereinbaren (optional, aber empfehlenswert)
  • ✅ Entscheidung treffen: Photovoltaikanlage, thermische Solaranlage oder Kombination

Während der Planungsphase

  • ✅ Mindestens 2-3 Angebote von qualifizierten Fachbetrieben einholen
  • ✅ Anlagenkonzept und -grösse auf Ihren Bedarf abstimmen (Berücksichtigung von Stromverbrauch, Eigenverbrauch, ggf. Solarspeicher)
  • ✅ Prüfen, ob die geplante Anlage alle technischen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt
  • ✅ Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung aller Förderungen durchführen

Antragsstellung

  • ✅ Förderantrag für die Bundesförderung (EIV) stellen - VOR Baubeginn!
  • ✅ Förderantrag bei der Gemeinde Horgen einreichen - VOR Baubeginn!
  • ✅ Alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen (Angebot, Pläne, technische Daten)
  • ✅ Förderzusagen abwarten, bevor mit dem Bau begonnen wird

Nach der Installation

  • ✅ Fachgerechte Installation durch qualifizierte Fachkräfte sicherstellen
  • ✅ Inbetriebnahmeprotokoll und alle relevanten Dokumente aufbewahren
  • ✅ Anmeldung bei der EIV für die Auszahlung der Bundesförderung
  • ✅ Einreichung der Schlussrechnung und des Inbetriebnahmeprotokolls bei der Gemeinde Horgen
  • Netzanschluss und Zähleranmeldung bei den Werken Horgen

Langfristige Optimierung

  • ✅ Regelmässige Überprüfung der Anlagenleistung
  • ✅ Optimierung des Eigenverbrauchs durch angepasstes Nutzungsverhalten
  • ✅ Regelmässige Wartung der Solaranlage für dauerhaft hohe Erträge
  • ✅ Ggf. nachträgliche Installation eines Solarspeichers zur Eigenverbrauchserhöhung

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Schritte beachten und die maximale Förderung für Ihre Solaranlage in Horgen erhalten. Als Solaralag.ch GmbH unterstützen wir Sie gerne bei jedem dieser Schritte.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Planung einer Solaranlage und der Beantragung von Fördergeldern in Horgen tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten:

Welche Fristen gelten für die Förderanträge?

Die wichtigste Regel: Alle Förderanträge müssen VOR Baubeginn gestellt werden. Dies gilt sowohl für die Bundesförderung (EIV) als auch für die kommunale Förderung in Horgen. Nach Beginn der Bauarbeiten ist keine Förderung mehr möglich.

Für die Bundesförderung gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, die Anlage muss innerhalb von 2 Jahren nach Antragstellung in Betrieb genommen werden. Für die kommunale Förderung in Horgen beträgt die Umsetzungsfrist in der Regel 1 Jahr nach Bewilligung.

Kann ich die Fördergelder auch für eine bestehende Anlage beantragen?

Nein, die Fördergelder können grundsätzlich nur für neue Anlagen beantragt werden, und zwar bevor mit der Installation begonnen wird. Für bestehende Anlagen ist eine nachträgliche Förderung in der Regel nicht möglich.

Eine Ausnahme kann die Erweiterung einer bestehenden Anlage sein. Hier kann unter Umständen für den Erweiterungsteil eine Förderung beantragt werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderprogramm und aktuellem Antragsvolumen:

  • Bundesförderung (EIV): Üblicherweise 4-8 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen
  • Kommunale Förderung Horgen: In der Regel 2-4 Wochen nach vollständiger Antragsstellung

Planen Sie diese Bearbeitungszeiten unbedingt in Ihren Projektzeitplan ein. Ein vorzeitiger Baubeginn führt zum Verlust der Förderung.

Lohnt sich ein Solarspeicher trotz fehlender direkter Förderung?

Ja, in vielen Fällen lohnt sich die Installation eines Solarspeichers auch ohne direkte Förderung. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die erhöhte Eigenverbrauchsquote, die von typischerweise 30% auf bis zu 70% gesteigert werden kann.

Da der Preis für selbst genutzten Solarstrom (Gestehungskosten) deutlich unter dem Bezugspreis vom Energieversorger liegt, führt jede Kilowattstunde mehr Eigenverbrauch zu einer Ersparnis. Mit sinkenden Speicherpreisen und steigenden Strompreisen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit von Speichern zunehmend.

Welche Wartung benötigt meine Solaranlage?

Die Wartung von Solaranlagen ist vergleichsweise unkompliziert, aber für den dauerhaften Ertrag wichtig. Folgende Massnahmen sind empfehlenswert:

  • Regelmässige Sichtprüfung: 1-2 mal jährlich auf Verschmutzung und sichtbare Schäden prüfen
  • Reinigung: Je nach Standort und Verschmutzungsgrad alle 2-5 Jahre durch einen Fachbetrieb
  • Elektrische Überprüfung: Empfohlen alle 4 Jahre, um die Sicherheit und optimale Leistung zu gewährleisten
  • Wechselrichter-Check: Regelmässige Kontrolle der Anzeigewerte und Fehlermeldungen

Wir bieten als Solaralag.ch GmbH Wartungsverträge an, die eine regelmässige Überprüfung und Optimierung Ihrer Anlage sicherstellen. Dies maximiert die Lebensdauer und Erträge Ihrer Solaranlage.

Wie erfolgt der Netzanschluss in Horgen?

Der Netzanschluss Ihrer Photovoltaikanlage in Horgen erfolgt in Abstimmung mit den Werken Horgen. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  1. Anmeldung der geplanten Anlage bei den Werken Horgen (vor Installation)
  2. Prüfung der Netzkapazität durch die Werke
  3. Nach Installation: Abnahme durch einen zugelassenen unabhängigen Kontrolleur
  4. Einreichung des Sicherheitsnachweises bei den Werken
  5. Installation des Produktionszählers durch die Werke
  6. Abschluss eines Einspeisevertrags für die Vergütung des überschüssigen Stroms

Als Installateur übernehmen wir für Sie die Koordination mit den Werken Horgen und stellen sicher, dass alle Anforderungen an den Netzanschluss erfüllt werden. Die Verfügbarkeit von Fördergeldern ändert sich laufend. Deshalb evaluieren wir stets individuell und situationsbezogen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr spezifisches Projekt infrage kommen.

Quellen

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