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Winterstrombonus für Photovoltaikanlagen in der Schweiz

Ab Januar 2026 tritt der neue Winterstrombonus in Kraft und ersetzt den bisherigen Höhenbonus. Diese gezielte Förderung soll grosse Photovoltaikanlagen wirtschaftlicher machen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit in den kritischen Wintermonaten stärken. Für Investoren, Hausbesitzer und Gewerbekunden mit ambitionierten PV-Projekten eröffnen sich dadurch neue Perspektiven.

Winterstrombonus für Photovoltaikanlagen in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Wichtigste Erkenntnisse

  • Der Winterstrombonus gilt ab 1. Januar 2026 und löst den seit 2023 geltenden Höhenbonus ab – er fördert gezielt die Winterstromproduktion aus grossen PV Anlagen.

  • Der Bonus ist für neue Photovoltaikanlagen ab 100 kW Leistung relevant und setzt einen spezifischen Winterstromertrag von mehr als 500 kWh pro kW installierter Leistung voraus.

  • Grosse Dach-, Fassaden- und alpine Solaranlagen profitieren besonders, da der Bonus die Wirtschaftlichkeit und die Amortisation erheblich verbessert.

  • Solaralag.ch übernimmt als Full-Service Anbieter in der Schweiz die komplette Planung, Auslegung und Fördermittelbeantragung – inklusive Winterstrombonus – für Privat- und Geschäftskunden.

  • Der Artikel richtet sich an Schweizer Investoren, Verwaltungen, Hausbesitzer und Gewerbekunden, die PV-Projekte ab 100 kW planen oder bestehende Vorhaben anpassen möchten.

Einführung: Warum ein Winterstrombonus für Photovoltaik?

Die Versorgungslage im Schweizer Winter stellt das Energiesystem vor besondere Herausforderungen. Während die Stromnachfrage in den kalten Monaten ihren Höhepunkt erreicht, sinken die Erträge aus Photovoltaik durch kürzere Tage und tiefere Sonnenstände deutlich ab. Die Folge: Die Schweiz muss im Winterhalbjahr vermehrt Strom importieren, was die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen erhöht und die Netzstabilität gefährdet.

Der Schweizer Bundesrat hat deshalb 2025/2026 mehrere Verordnungen im Bereich der erneuerbaren Energien angepasst. Die Energieförderungsverordnung (EnFV) ist dabei zum zentralen Instrument für die PV-Förderung geworden. Mit einer erwarteten Photovoltaik-Produktion von über 8 TWh im Jahr 2025 und einem ambitionierten Ziel von 18,7 TWh bis 2030 wird klar: Der Ausbau muss nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ auf die Wintermonate ausgerichtet werden.

Der Winterstrombonus ist als gezielte Weiterentwicklung des bisherigen Höhenbonus konzipiert. Während der alte Bonus primär Anlagen in Höhenlagen bevorzugte, honoriert das neue System die tatsächlich erzielte Winterstromproduktion – unabhängig vom Standort. Aus Sicht von Solaralag.ch spielt dieser Bonus eine zentrale Rolle bei der Projektplanung: Ausrichtung, Neigung, Standortwahl und Speicherintegration werden künftig noch stärker auf maximale Wintererträge optimiert.

Rechtsgrundlage und politischer Hintergrund des Winterstrombonus

Der Winterstrombonus wurde im Rahmen der Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) 2025 beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und markiert einen Paradigmenwechsel in der schweizerischen Solarförderung.

Die Vernehmlassung von April bis Juli 2025 hat mit über 90 Stellungnahmen massgeblich zur Ausgestaltung der Regelung beigetragen. Branchenverbände, Kantone und Energieunternehmen konnten ihre Positionen einbringen. Das Bundesamt für Energie hat diese Rückmeldungen in die finale Verordnung integriert und dabei einen Kompromiss zwischen Fördereffizienz und Praktikabilität gefunden.

Der Bonus ersetzt offiziell den seit 2023 geltenden Höhenbonus und ist im Verordnungstext als spezifische Winterstromförderung für PV-Anlagen definiert. Diese Anpassungen sind Teil eines umfassenden Massnahmenpakets des Bundesrat, mit dem bis 2030 mindestens 23 TWh erneuerbare Energien zur Stromproduktion beitragen sollen:

Energiequelle

Ziel 2030

Photovoltaik

18,7 TWh

Windenergie

2,3 TWh

Wasserkraft und Geothermie

Rest bis 23 TWh

Der Bundesrat hat für alpine Grossanlagen bewusst auf eine strikte Förderobergrenze verzichtet. Diese Entscheidung soll ambitionierte Solarparks im Hochgebirge ermöglichen, die besonders hohe Wintererträge liefern können.

So funktioniert der Winterstrombonus ab 2026

Die Grundlogik des Winterstrombonus ist einfach: Er wird pro Kilowatt installierter Leistung berechnet und basiert auf der tatsächlich erzielten Winterstromproduktion in einem definierten Winterhalbjahr (typischerweise Oktober bis März).

Kernbedingungen im Überblick

  • Anlagengrösse: Der Bonus gilt nur für neue Photovoltaikanlagen ab 100 kW Leistung

  • Inbetriebnahme: Die Anlage muss ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden

  • Winterertrag: Ein spezifischer Winterstromertrag von mehr als 500 kWh/kW ist nachzuweisen

  • Staffelung: Bei höheren Erträgen (z.B. 600–800 kWh/kW) können stärkere Anreize greifen

Die Höhe des Boni wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an den förderfähigen Investitionskosten, der Anlagengrösse und dem nachgewiesenen Winterertrag. Der Bonus kann die Amortisationszeit deutlich verkürzen – bei gut geplanten Anlagen um mehrere Jahre.

Kombination mit anderen Förderinstrumenten

Der Winterstrombonus ist mit der Einmalvergütung für Grossanlagen (GREIV) kombinierbar. Allerdings darf er nicht mit allen anderen Spezialprogrammen kumuliert werden. Eine sorgfältige Antragstellung ist daher entscheidend. Solaralag.ch unterstützt Kunden dabei, die optimale Förderkombination zu identifizieren und alle Anträge korrekt einzureichen.

Fördervoraussetzungen: Welche Photovoltaikanlagen profitieren?

Der Bonus richtet sich an netzgekoppelte Photovoltaik Anlagen ab 100 kW in der Schweiz. Der Standort – ob Dach, Fassade, Freifläche oder alpine Region – spielt dabei keine Rolle, solange die Ertragsvoraussetzungen erfüllt werden.

Förderfähige Anlagentypen

  • Grosse Gewerbedächer und Industriehallen

  • Mehrfamilienhäuser mit Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

  • Parkplatzüberdachungen und Carports

  • Fassaden PV mit optimaler Winterausrichtung

  • Alpine Solarparks gemäss Artikel 71a EnG (Solarexpress Anlagen)

Technische Anforderungen

Die Anlage muss eine Mindestmenge an Winterstrom produzieren, nachweisbar über Ertragsmessung und Monitoring. Die spezifische Ertragsgrenze von 500 kWh/kW muss überschritten werden. Zusätzlich gelten folgende Vorgaben:

  • Zertifizierte PV-Module mit nachgewiesener Leistung

  • Normkonforme Wechselrichter

  • Professionell ausgelegtes Energiemanagement

  • Netzkonformität gemäss Stromversorgungsverordnung

  • Anmeldung bei der kantonalen Gebäudeversicherung

Bei Solaralag.ch beginnt die Winteroptimierung bereits in der Vorplanung: Sonnige Alpentäler, Süddächer mit 30–45 Grad Neigung und verschattungsfreie Standorte werden gezielt ausgewählt, um die Winterstromkriterien sicher zu erfüllen oder zu übertreffen.

Auf einem steilen Süddach sind mehrere Photovoltaikmodule installiert, die optimal für die Winterstromproduktion ausgerichtet sind. Diese PV-Anlagen tragen zur Stromversorgung bei und profitieren möglicherweise von Förderungen wie dem Winterstrombonus, der seit 2023 gilt.

Abgrenzung zum alten Höhenbonus und zu anderen PV-Förderinstrumenten

Der seit 2023 geltenden Höhenbonus hat bis Ende 2025 primär PV Anlagen in grösseren Höhenlagen (z.B. über 1500 m ü. M.) bevorzugt. Der Grund: In diesen Lagen herrschen im Winter bessere Einstrahlungsbedingungen durch Reflexion auf Schnee und weniger Nebel.

Was sich ab 2026 ändert

Der Winterstrombonus löst diesen Ansatz ab und honoriert nicht mehr nur die Höhe, sondern die tatsächlich gemessene Winterstromproduktion. Das bedeutet: Auch gut geplante Anlagen im Mittelland können künftig profitieren, wenn sie durch clevere Auslegung hohe Wintererträge erzielen.

Übersicht der Förderinstrumente

Förderinstrument

Anlagengrösse

Zielgruppe

KLEIV (Einmalvergütung Kleinanlagen)

Bis 100 kW

Privathaushalte, kleine Gewerbe

GREIV (Einmalvergütung Grossanlagen)

Ab 100 kW

Industrie, Gewerbe, Verwaltungen

HEIV

Reine Einspeisung

Produzent ohne Eigenverbrauch

Winterstrombonus

Ab 100 kW

Anlagen mit hohem Winterertrag

Für Privatkunden mit typischen Einfamilienhaus-Anlagen unter 100 kW bleibt vor allem KLEIV relevant. Der Winterstrombonus spricht dagegen primär Grossprojekte von Gewerbe, Industrie, Verwaltungen und Elektrizitätsgemeinschaften an.

Solaralag.ch empfiehlt interessierten Kunden zu prüfen, ob eine gezielte Anlagenerweiterung auf 100 kW oder mehr wirtschaftlich sinnvoll ist, um sowohl GREIV als auch den Winterstrombonus nutzen zu können.

Winterstrombonus in der Praxis: Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen

Die Stromproduktion aus Photovoltaik in der Schweiz muss sich bis 2030 auf etwa 18,7 TWh nahezu verdoppeln. Der Winterstrombonus ist ein Schlüsselelement, um diese Zwischenziele bei akzeptablen Investitionskosten zu erreichen.

Beispielrechnung: Gewerbedach in der Zentralschweiz

Ein Gewerbedach mit 300 kW installierter Leistung, Inbetriebnahme 2026, kann durch die Kombination folgender Förderelemente die Amortisation erheblich beschleunigen:

  • GREIV: Einmalige Vergütung für die Grundinvestition

  • Winterstrombonus: Zusätzliche Förderung bei Nachweis von mehr als 500 kWh/kW im Winterhalbjahr

  • Rückliefervergütung: Laufende Einnahmen für eingespeisten Strom

  • Steuervorteile: Abzugsfähigkeit der Investitionskosten

Optimierung des Winterertrags

Ein höherer Anteil an Winterstrom lässt sich durch folgende Massnahmen realisieren:

  • Steilere Dachneigungen (30–45 Grad)

  • Günstige Südausrichtung

  • Hochwertige Module mit gutem Schwachlichtverhalten

  • Leichte Überdimensionierung gegenüber dem Sommerbedarf

Die Rückliefervergütung durch den Netzbetreiber bzw. Verteilnetzbetreiber liegt im Bereich von rund 5 bis 20 Rappen pro Kilowattstunde, mit einem Durchschnitt um 10 Rappen. Ab 2026 orientiert sich die Vergütung stärker am Referenz-Marktpreis, was die Bedeutung von winterstarker Eigenproduktion weiter erhöht. Die neue Mindestvergütung für Anlagen bis 150 kWp schafft zusätzliche Planungssicherheit.

Solaralag.ch zeigt mit Hilfe eines Solarrechners und individueller Wirtschaftlichkeitsberechnung für jede Anlage in CHF pro Jahr und über die gesamte Laufzeit auf, wie stark der Winterstrombonus die Rendite verbessert.

Planung von winterstarken PV-Anlagen mit Solaralag.ch

Eine gezielte Winteroptimierung beginnt bereits bei der ersten Projektidee. Die entscheidenden Faktoren sind:

  • Standortwahl mit günstigen Einstrahlungsverhältnissen

  • Prüfung der Dachstatik für optimale Aufständerung

  • Analyse von Verschattung durch Nachbargebäude oder Vegetation

  • Berücksichtigung von Schnee- und Windlasten

  • Festlegung des optimalen Neigungswinkels

  • Wahl zwischen Ost-West- oder reiner Süd-Ausrichtung

Full-Service von der Beratung bis zum Betrieb

Solaralag.ch deckt in der Schweiz die gesamte Kette ab:

  1. Erstberatung: Unverbindliche Analyse des Potenzials

  2. Vorstudie: Ertragsprognose und Standortbewertung

  3. Investitions- und Förderanalyse: Ermittlung aller verfügbaren Boni und Vergütungssätze

  4. Detailplanung: Technische Auslegung für maximalen Winterertrag

  5. Montage und Installation: Fachgerechte Umsetzung

  6. Anmeldung: Bei Pronovo, Netzbetreiber und Behörden

  7. Inbetriebnahme und Monitoring: Kontinuierliche Überwachung des Ertrags

Bei grösseren Projekten ab 100 kW wird frühzeitig geprüft, ob eine Ausrichtung auf hohe Wintererträge sinnvoll ist – etwa durch steilere Aufständerung, partielle Fassadennutzung oder Einbindung von Carport- und Parkplatzüberdachungen.

Ergänzende Systeme

Solaralag.ch plant auch Stromspeicher, Wallboxen für Elektromobilität und Energiemanagementsysteme. Diese erhöhen den Eigenverbrauch und maximieren den wirtschaftlichen Nutzen der Anlage – gerade im Winter, wenn der Strom besonders wertvoll ist.

Für Gewerbekunden, Landwirtschaftsbetriebe, Immobilienverwaltungen und Industrie werden individuelle Lösungen ausgearbeitet, die sowohl betrieblich (Lastprofile im Winter) als auch förderrechtlich optimal abgestimmt sind.

Das Bild zeigt einen modernen Stromspeicher, der in einer Photovoltaikanlage integriert ist. Diese Anlage ermöglicht eine effiziente Speicherung des Solarstroms, um die Stromproduktion während des Winterhalbjahres zu maximieren und von Förderungen wie dem Winterstrombonus zu profitieren.

Schritt für Schritt: Winterstrombonus und weitere Förderungen beantragen

Die Beantragung des Winterstrombonus erfolgt immer im Zusammenspiel mit der allgemeinen Photovoltaik-Förderung (v.a. GREIV, teilweise HEIV). Die Abwicklung läuft über die zuständige Förderstelle – meist Pronovo als Tochter von Swissgrid.

Typischer Ablauf

  1. Projektplanung: Gemeinsam mit Solaralag.ch Anlage konzipieren

  2. Behördliche Anmeldung: Bei der kantonalen Gebäudeversicherung

  3. Förderanträge: Einreichung für Einmalvergütung und Winterstrombonus

  4. Technische Prüfung: Durch zuständige Organisation

  5. Bau und Inbetriebnahme: Nach Genehmigung

  6. Auszahlung: Nach Monitoring der Wintererträge im ersten Betriebsjahr

Wichtige Hinweise

Die Reihenfolge der Anmeldung für die Einmalvergütung (KLEIV/GREIV/HEIV) ist massgeblich für den Auszahlungszeitpunkt. Aufgrund begrenzter Fördertöpfe bleibt eine frühzeitige Registrierung wichtig.

Solaralag.ch übernimmt für Privat- und Geschäftskunden die Förderabklärungen, die komplette Administration und die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Dies minimiert Fehler und Verzögerungen erheblich.

Förderkonditionen – etwa Beitragssätze, Budgetrahmen und kantonale Zusatzprogramme – ändern sich regelmässig. Eine aktuelle Beratung vor dem Projektentscheid ist daher unerlässlich.

Alpine Solaranlagen, Solarexpress und Winterstrombonus

Alpine Gross-Solaranlagen werden in der Schweiz im Rahmen des Solarexpress-Programms seit Mitte der 2020er-Jahre verstärkt gefördert. Das Ziel: die Winterstromproduktion aus Photovoltaik schnell und substanziell erhöhen.

Stand Ende 2025

Verschiedene alpine Projekte befinden sich in unterschiedlichen Stadien – geplant, im Bau, teilweise verworfen oder verzögert. Die ursprünglichen Ziele des Solarexpress wurden noch nicht vollständig erreicht, weshalb eine Verlängerung und Anpassungen des Programms erfolgt sind.

Doppelter Vorteil für alpine Anlagen

Alpine Anlagen erzielen durch höhere Wintererträge pro kW besonders gute Voraussetzungen für den Winterstrombonus. Sie können somit doppelt profitieren:

  • Von den Solarexpress-Regelungen gemäss Bundesgesetz

  • Vom neuen Winterstrombonus ab 2026

Der Bundesrat hat Ende 2025 bewusst auf eine starre Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen verzichtet. Dies soll wirtschaftlich sinnvolle Grossprojekte ermöglichen und nicht durch bürokratische Limits blockieren.

Besondere Anforderungen

Alpine und hochgelegene Projekte erfordern eine besonders sorgfältige technische Planung:

  • Dimensionierung für extreme Schneelasten

  • Sicherstellung der ganzjährigen Zugänglichkeit

  • Planung der Netzanbindung im Netzgebiet und auf entsprechender Netzebene

  • Enge Abstimmung mit Gemeinden, Kantonen und Netzbetreiber

Solaralag.ch verfügt über Erfahrung in der Koordination solcher komplexen Projekte und arbeitet eng mit allen relevanten Stakeholdern zusammen.

Ausblick: Bedeutung des Winterstrombonus für Energieunabhängigkeit in der Schweiz

Die Schweiz soll bis 2030 im Winter rund 5 TWh Solarstrom produzieren. Das entspricht etwa 15 Prozent des prognostizierten Gesamtstromverbrauchs und würde die Abhängigkeit von Importen in kritischen Monaten deutlich reduzieren – ein wichtiger Beitrag zur Landesversorgung und Stromversorgung.

Starke Investitionsanreize

Der Winterstrombonus schafft zusammen mit weiteren Instrumenten einen attraktiven Rahmen für Investitionen:

  • Einmalvergütung als Basis-Förderung

  • Verbesserte Rückliefervergütung bzw. Abnahmevergütung

  • Neue Marktregeln mit Mindestvergütung

  • Möglichkeit zur Bildung von Elektrizitätsgemeinschaften

Für Hausbesitzer, Verwaltungen und Gewerbe ergibt sich die Chance, nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich von stabilen, regional produzierten Winterstrommengen zu profitieren. Der Verbraucher wird zunehmend zum Produzent – und profitiert von der Einspeisung genauso wie vom Eigenverbrauch.

Erweitertes Beratungsangebot

Solaralag.ch plant, das Beratungsangebot im Bereich Winterstrom gezielt auszubauen:

  • Detaillierte Ertragssimulationen für das Winterhalbjahr

  • Vergleich verschiedener Auslegungsvarianten

  • Integration von Batteriespeichern und Wärmepumpen

  • Einbindung in lokale Energiegemeinschaften

Unser Appell: Planen Sie bereits jetzt Projekte für 2026 und darüber hinaus. Nutzen Sie die neuen Rahmenbedingungen optimal und leisten Sie einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgungssicherheit der Schweiz. Kontaktieren Sie Solaralag.ch für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem winterstarken PV-Projekt.

Die alpine Landschaft in der Schweiz zeigt eine großflächige Solaranlage, umgeben von schneebedeckten Bergen. Diese photovoltaik anlagen tragen zur winterstromproduktion bei und profitieren von den seit 2023 geltenden förderungen des schweizer bundesrats, um die energieversorgung nachhaltig zu sichern.

Häufig gestellte Fragen zum Winterstrombonus für Photovoltaikanlagen

Gilt der Winterstrombonus auch für bestehende Photovoltaikanlagen, die vor 2026 in Betrieb genommen wurden?

Der Winterstrombonus ist grundsätzlich für neue oder wesentlich erweiterte Anlagen ab 100 kW vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen. Bestehende Anlagen, die vor diesem Datum errichtet wurden, profitieren in der Regel nicht rückwirkend von dieser neuen Förderung.

Allerdings können bei relevanten Erweiterungen – etwa wenn eine bestehende Anlage deutlich ausgebaut wird und die Schwelle von 100 kW überschreitet – je nach Auslegung der Verordnungsänderungen auch ältere Systeme teilweise einbezogen werden. Eine individuelle Prüfung durch Solaralag.ch ist hier empfehlenswert, um die konkreten Möglichkeiten auszuloten.

Wie wird die Winterstromproduktion für den Bonus konkret gemessen und nachgewiesen?

Die Messung erfolgt über geeichte Zähler und dokumentierte Ertragsdaten, meist auf Basis des definierten Winterhalbjahres (typischerweise Oktober bis März). Die spezifische Produktion wird in kWh pro kW installierter Leistung berechnet und muss die Schwelle von mehr als 500 kWh/kW überschreiten.

Solaralag.ch integriert entsprechende Mess- und Monitoringkonzepte direkt in die Anlagenplanung. So ist von Anfang an sichergestellt, dass alle erforderlichen Daten für den Nachweis des Winterstromertrags zur Verfügung stehen.

Kann ich als Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 20 bis 30 kW PV-Leistung vom Winterstrombonus profitieren?

Der Winterstrombonus greift erst ab einer Anlagengrösse von 100 kW. Klassische Einfamilienhausanlagen mit 20 bis 30 kW werden daher in der Praxis nicht vom Winterstrombonus erfasst.

Für diese Zielgruppe bleiben jedoch die Einmalvergütung KLEIV, die Rückliefervergütung und steuerliche Vorteile die wichtigsten Förderinstrumente. Diese Kombination macht auch Kleinanlagen wirtschaftlich attraktiv – auch wenn der spezifische Winterstrombonus nicht anwendbar ist.

Wie beeinflusst der Winterstrombonus die Wahl zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung?

Der Bonus zielt auf die Winterstromproduktion ab, unabhängig davon, ob der Strom selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird. Allerdings ist die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauch im Winter besonders hoch – etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Elektromobilität.

Reine Einspeiseanlagen (HEIV) unterliegen anderen Förderlogiken. Ob Eigenverbrauch oder Volleinspeisung wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom individuellen Lastprofil und den lokalen Vergütungssätzen ab. Ein massgeschneidertes Projektdesign mit Solaralag.ch hilft, die optimale Strategie zu finden.

Welche Rolle spielen Batteriespeicher beim Winterstrombonus?

Speicher erhöhen den gemessenen Ertrag und damit den Bonus selbst nicht direkt. Allerdings steigern sie den Eigenverbrauchsanteil im Winter erheblich, kappen teure Lastspitzen und verbessern die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage.

Solaralag.ch plant passende Speicherlösungen in kWh-Grössenordnungen, die zu typischen Lastprofilen in Wohn- und Gewerbegebäuden passen. Gerade im Winter, wenn Solarstrom knapp und wertvoll ist, können Speicher die Rentabilität eines PV-Systems deutlich erhöhen und zur Netzstabilität beitragen.

Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 18.02.2026

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