Wenn Sie als Immobilieneigentümerin oder Immobilieneigentümer eine Photovoltaikanlage an Ihrer Fassade installieren möchten, stellt sich zunächst die Frage was man genau braucht. Der Unterschied zwischen der Baubewilligung und der einfachen Meldung ist erheblich. Während das klassische Baubewilligungsverfahren umfangreiche Prüfungen, längere Bearbeitungszeiten und oft auch Einspracheverfahren mit sich bringt, ist das Meldeverfahren deutlich schlanker.

Fassaden-PV unterliegt in der Schweiz je nach Kanton meist einem einfachen Meldeverfahren und nur ausnahmsweise einer vollständigen Baubewilligung.
Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG-Revision 2023, schrittweise in Kraft ab 2024 auf kantonaler Ebene) können deutlich mehr Fassadenanlagen mit vereinfachtem Verfahren realisiert werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in der Regel zuerst beim Gemeindebauamt und beim zuständigen Netzbetreiber melden, bevor die Montage beginnen darf.
Fassaden-PV liefert besonders im Winterhalbjahr einen überdurchschnittlichen Anteil Solarstrom und kann damit die Schweizer Stromversorgung in der kritischen Heizperiode entlasten.
Für Schutzobjekte, Landwirtschaftszonen und grosse gewerbliche Anlagen gelten spezielle Regeln – frühzeitige Abklärungen bei der zuständigen Behörde sind Pflicht.
Der Einsatz von Fassaden-PV-Anlagen wird insbesondere bei der Standortwahl und im Genehmigungsprozess durch spezifische rechtliche Regelungen sowie durch die kantonale und kommunale Praxis bestimmt.
Wenn Sie als Immobilieneigentümerin oder Immobilieneigentümer eine Photovoltaikanlage an Ihrer Fassade installieren möchten, stellt sich zunächst die Frage: Brauche ich eine Baubewilligung oder genügt eine einfache Meldung? Der Unterschied ist erheblich. Während das klassische Baubewilligungsverfahren umfangreiche Prüfungen, längere Bearbeitungszeiten und oft auch Einspracheverfahren mit sich bringt, ist das Meldeverfahren deutlich schlanker.
Beim Meldeverfahren reichen Sie ein einfaches Formular bei Ihrer Gemeinde ein. Nach einer Wartefrist – in den meisten Kantonen zwischen 20 und 30 Tagen – dürfen Sie mit dem Bau beginnen, sofern keine gegenteilige Rückmeldung erfolgt. Diese stillschweigende Zustimmung macht das Meldeverfahren besonders attraktiv für alle, die ihre Fassaden-PV zeitnah realisieren möchten.
Das Meldeverfahren ist allerdings nur für bestimmte Anlagen vorgesehen: genügend angepasste Solaranlagen, die sich optisch harmonisch in das Gebäude einfügen, mit begrenzter Leistung und Fläche. Bei PV Modulen, die von der Fassadengestaltung stark abweichen oder bei Gebäuden in Schutzzonen, ist hingegen meist ein vollständiges Bewilligungsverfahren erforderlich.
Wichtig: Selbst wenn baurechtlich nur eine Meldung verlangt wird, ist eine separate Anmeldung nach Stromversorgungsrecht beim Netzbetreiber nötig. Zählertausch, Netzanschluss und Inbetriebnahme müssen separat koordiniert werden.
Definition im Überblick
Verfahrensart | Ablauf | Typische Dauer |
|---|---|---|
Meldeverfahren | Formular einreichen, Wartefrist abwarten, bei Stillschweigen Baubeginn erlaubt | 20–30 Tage |
Baubewilligungsverfahren | Vollständiges Gesuch, Prüfung durch Behörde, formelle Bewilligung erforderlich | Mehrere Monate |
Das Bundesrecht setzt in der Schweiz den übergeordneten Rahmen für Solaranlagen, die konkrete Umsetzung liegt jedoch bei den Kantonen und Gemeinden. Für Fassaden-PV sind insbesondere das Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) massgebend.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes 2023 verfolgt ein klares Ziel: den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in der gesamten Schweiz, einschliesslich Fassadenanlagen. Besonders ausserhalb der Bauzonen wurden neue Möglichkeiten geschaffen, um das enorme Potenzial ungenutzter Flächen zu erschliessen. Der gezielte Einsatz von Fassaden-PV-Anlagen wird durch die neuen rechtlichen Regelungen deutlich erleichtert und findet in der Praxis bei der Standortwahl und Genehmigung zunehmend Anwendung.
Artikel 18a RPG privilegiert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an bestehenden Bauten. Dach und Fassade werden grundsätzlich bevorzugt behandelt, und für viele Anlagen ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Dieser Artikel bildet die Grundlage dafür, dass optisch angepasste PV Anlagen in vielen Fällen nur einer Meldepflicht unterliegen.
Artikel 32c RPV ermöglicht bewilligungsfähige Photovoltaikanlagen ausserhalb von Bauzonen, wenn sie eine optische Einheit mit bestehenden Bauten oder Anlagen bilden – beispielsweise Lärmschutzwände, Stützmauern oder Infrastrukturbauten. Dies eröffnet neue Einsatzmöglichkeiten für Fassaden-PV an Standorten, die bisher nicht in Frage kamen.
Artikel 32d RPV regelt die Standortgebundenheit grosser Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen. Für Agri-PV und grosse Fassadenflächen an Infrastrukturbauten sind kantonale Wegleitungen in mehreren Kantonen (etwa Bern, Graubünden und Wallis) im Aufbau. Swissolar hat sich aktiv an der Ausgestaltung dieser Bestimmungen beteiligt.
Die wichtigsten Bundesartikel im Überblick:
Art. 18a RPG: Privilegierung von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden
Art. 32a RPV: Gestaltungsanforderungen für meldepflichtige Anlagen
Art. 32c RPV: PV-Anlagen ausserhalb Bauzonen an bestehenden Strukturen
Art. 32d RPV: Standortgebundenheit grosser Solaranlagen
Jedes Baugesuch und jede Meldung wird am konkreten Standort beurteilt. Kantonale Baugesetze und kommunale Bauordnungen sind dabei entscheidend. Die Unterschiede zwischen den Kantonen können erheblich sein.
Im Kanton St.Gallen gilt seit 2024 eine neue Bewilligungspraxis für Solaranlagen an Kulturdenkmälern und in Ortsbildschutzgebieten. Fassaden-PV an geschützten Objekten bleibt meist bewilligungspflichtig, mit strengen Anforderungen an Gestaltung und Sichtbarkeit. Die Denkmalpflege ist hier frühzeitig einzubeziehen.
Im Kanton Zürich ermöglicht das kantonale Recht bereits seit einigen Jahren die Bewilligung ausreichend angepasster PV Fassaden in Gewerbezonen im Meldeverfahren. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Für normale Wohn- und Gewerbebauten innerhalb der Bauzone sind angepasste Fassadenanlagen grundsätzlich meldepflichtig, nicht aber bewilligungspflichtig.
Der Kanton Aargau hat ein spezifisches Formular zur Erfassung von Solaranlagen entwickelt und verwaltet das Meldeverfahren über die Plattform EVEN. Ähnliche Regelungen gelten in Luzern, wo kantonale Wegleitungen die Details für Planer und Eigentümer festlegen.
Viele Gemeinden bieten eigene Merkblätter oder Online-Wegleitungen unter dem Titel «Solaranlagen melden» an. Dort werden Fristen, Formulare und erforderliche Unterlagen für Fassaden-PV detailliert beschrieben. Es lohnt sich, diese Informationen vor Projektbeginn sorgfältig zu studieren.
Achtung bei Schutzbereichen: In Ortsbildschutzzonen, im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS), bei Kernzonen oder bei kantonalen Inventarobjekten gelten strengere Regeln. Hier ist oft der Einbezug der Denkmalpflege erforderlich, und das vereinfachte Meldeverfahren ist nicht anwendbar. Die Interessen des Ortsbild- und Denkmalschutzes müssen mit dem Ausbau der Sonnenenergie abgewogen werden.
Wer in der Schweiz eine PV-Anlage an der Fassade seines Gebäudes installieren und nutzen möchte, muss vor der eigentlichen Meldung einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Diese betreffen sowohl die baurechtlichen als auch die technischen und organisatorischen Aspekte und sind entscheidend, damit das Meldeverfahren reibungslos abläuft und die Stromproduktion aus Solarenergie sicher und effizient erfolgen kann.
Rechtliche und bauliche Anforderungen:Die wichtigste Grundlage für die Meldung einer Fassaden-PV-Anlage ist die Einhaltung der Raumplanungsverordnung (RPV) sowie der jeweiligen kantonalen und kommunalen Vorschriften. In der Regel sind PV-Anlagen an Fassaden dann meldepflichtig – und nicht bewilligungspflichtig –, wenn sie sich optisch und baulich gut in das bestehende Gebäude einfügen und die Anforderungen der RPV erfüllen. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen: Während im Kanton Zürich und in vielen Gemeinden die Meldung für angepasste Fassadenanlagen genügt, können im Kanton St.Gallen oder in besonders geschützten Bereichen zusätzliche Anforderungen oder sogar eine Baubewilligung notwendig sein. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig bei der zuständigen Behörde oder dem Gemeindebauamt nachzufragen, welche Regel im jeweiligen Bereich gilt.
Technische Voraussetzungen:Ein zentrales Kriterium für die Installation von Fassaden-PV ist der Brandschutz. Die Anlage muss so geplant und montiert werden, dass sie den aktuellen Brandschutzvorschriften entspricht und keine Gefahr für das Gebäude oder die Umgebung darstellt. Ebenso müssen die Anforderungen an die Elektrosicherheit eingehalten werden – das betrifft sowohl die Auswahl der PV-Module als auch die fachgerechte Installation und den Anschluss an das Stromnetz. Nur so kann die sichere Nutzung und eine zuverlässige Stromproduktion gewährleistet werden.
Organisatorische Voraussetzungen:Für die Meldung einer Fassaden-PV-Anlage sind bestimmte Informationen und Unterlagen erforderlich. Dazu zählen Angaben zur Art und Grösse der Anlage, der genaue Standort, die betroffene Fassadenfläche sowie die geplante Nutzung der erzeugten Energie. In der Regel ist es sinnvoll, die Meldung von einem qualifizierten Fachmann oder einer Fachfirma erstellen zu lassen, die mit den Anforderungen der Raumplanungsverordnung, den technischen Normen und den lokalen Gegebenheiten vertraut ist. So lassen sich Fehler vermeiden und das Meldeverfahren beschleunigen.
Informationsquellen und Unterstützung:Wer sich unsicher ist, welche Voraussetzungen im eigenen Kanton oder in der Gemeinde gelten, findet bei Organisationen wie Swissolar wertvolle Informationen und praxisnahe Unterstützung. Swissolar, der Verband der Schweizer Solarindustrie, bietet aktuelle Merkblätter, Leitfäden und Kontakte zu erfahrenen Fachbetrieben, die bei der Planung, Installation und Meldung von Fassaden-PV-Anlagen helfen können.
Fazit:Die sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung aller Anforderungen sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Meldung und Installation von Fassaden-PV-Anlagen in der Schweiz. Wer die Voraussetzungen kennt und beachtet, kann das volle Potenzial der eigenen Fassade für die nachhaltige Stromproduktion und die Nutzung von Solarenergie ausschöpfen – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Planen Sie den Ablauf Schritt für Schritt, um Verzögerungen bei Anschluss und Förderung zu vermeiden. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen den typischen Prozess von der ersten Abklärung bis zur Inbetriebnahme.
Schritt 1: Erste Abklärung Kontaktieren Sie Ihr Gemeindebauamt oder prüfen Sie online im kantonalen Solarkataster (falls vorhanden), ob für Ihre konkrete Fassadenfläche das Meldeverfahren oder ein Baubewilligungsverfahren gilt. Bei Gebäuden in Schutzzonen oder bei grösseren Projekten ist diese Abklärung besonders wichtig.
Schritt 2: Technische Projektbeschreibung Beauftragen Sie einen Solarteur oder ein Planungsbüro mit der Erstellung einer technischen Projektbeschreibung. Diese umfasst Angaben zur Leistung in Kilowatt, zum Modultyp, zur Unterkonstruktion, zur betroffenen Fassadenfläche und zur Leitungsführung.
Schritt 3: Meldung bei der Gemeinde Reichen Sie die Meldung beim Amt Ihrer Gemeinde ein. Beizulegen sind typischerweise: Lageplan, Fassadenansicht, Fotomontage zur optischen Wirkung und technische Eckdaten der Anlage. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser verläuft das Verfahren.
Schritt 4: Anmeldung beim Netzbetreiber Parallel zur kommunalen Meldung erfolgt die Anmeldung beim Netzbetreiber (z. B. ewz, BKW, Axpo-Tochterunternehmen oder lokales Stadtwerk). Das Formular «Installationsanzeige» sowie Schemata und Daten zu Wechselrichter und Schutzkonzept sind erforderlich.
Schritt 5: Rückmeldung abwarten Die Gemeinde bestätigt die Meldung oder verlangt ein zusätzliches Bewilligungsverfahren. Der Netzbetreiber legt technischen Anschluss, Zählerwechsel und Inbetriebnahmetermin fest. Die Wartefrist beträgt in der Regel 30 Tage.
Schritt 6: Ausführung und Abnahme Nach Freigabe erfolgt die Montage durch einen konzessionierten Installationsbetrieb. Anschliessend nimmt der Netzbetreiber die Anlage ab. Die Installation wird im Anmeldesystem für Förderbeiträge eingetragen.

Fassaden-PV unterscheidet sich in mehreren Aspekten deutlich von klassischen Dachanlagen. Die Ertragsprofile, gestalterischen Herausforderungen und technischen Anforderungen erfordern spezifisches Know-how.
Winterstrom-Vorteil: Ein wesentlicher Pluspunkt von Fassaden-PV ist die Stromproduktion im Winterhalbjahr. Von Oktober bis März liefern südorientierte, vertikale Module einen überdurchschnittlichen Anteil der Jahresproduktion. Die tiefstehende Wintersonne trifft optimal auf vertikale Flächen, während flache Dachflächen in dieser Zeit weniger Energie ernten. Für Heizsysteme mit Wärmepumpe ist dieser Winterstrom besonders wertvoll.
Optische Anforderungen: Damit Gemeinden dem Meldeverfahren zustimmen, müssen die PV Module bestimmte Gestaltungsanforderungen erfüllen. Gefordert werden farblich und geometrisch ruhige Modulfelder, saubere Einbindung in Fensterachsen, möglichst reduzierte Rahmen und unauffällige Kabelwege. Die optische Harmonie der Fassade steht im Vordergrund.
Technische Besonderheiten:
Höhere Windlasten an Fassaden erfordern eine sorgfältige statische Abklärung der Verankerung
Brandschutz entlang Fluchtwegen muss gemäss Stand der Technik Papier berücksichtigt werden
Mögliche Reflexionen Richtung Nachbargebäude oder Strasse sind zu prüfen
Die Installation erfordert spezialisierte Fachbetriebe mit Erfahrung bei Fassadenanlagen
Gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV): Bei dieser Bauweise ersetzen die Module die herkömmliche Fassadenbekleidung wie Glas oder Platten. Die Investitionskosten sind zwar höher, dafür entfallen die Kosten für konventionelles Fassadenmaterial. Für hochwertige BIPV-Fassaden in der Schweiz liegen die Kosten typischerweise bei CHF 400.- bis CHF 700.- pro Quadratmeter.

Viele interessante Flächen für Fassaden-PV befinden sich ausserhalb von Bauzonen: Lärmschutzwände, Stützmauern, Stallfassaden oder Industriehallen in der Landwirtschaftszone. Für diese Standorte gelten spezielle Regeln. Der gezielte Einsatz von Fassaden-PV an solchen Standorten wird durch die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen geregelt und gefördert.
Artikel 32c RPV erlaubt PV-Anlagen ausserhalb der Bauzonen, wenn sie an bestehenden Bauten oder Anlagen angebracht sind und sich optisch gut einfügen. Das Meldeverfahren kann möglich sein, sofern das kantonale Recht dies vorsieht.
Praxisbeispiel Lärmschutzwand: Eine Fassaden-PV-Anlage wird entlang einer Nationalstrasse oder Bahnlinie an einer bestehenden Lärmschutzwand installiert. Die Module sind farblich und geometrisch an die bestehende Struktur angepasst und werden daher als «harmonisierende Anlage» eingestuft. Die Nutzung der Infrastruktur für die Produktion von Solarenergie ist damit bewilligungsfähig.
Artikel 32d RPV regelt die Standortgebundenheit für grosse Solaranlagen. Bei sehr grossen Fassadenanlagen an landwirtschaftlichen Gebäuden oder Infrastruktur prüfen die Behörden genau, ob der Standort zwingend erforderlich ist und ob Landschafts- und Naturschutz gewahrt bleiben.
Ausblick Agri-PV: In sonnenreichen Kantonen wie Wallis und Graubünden entstehen derzeit kantonale Wegleitungen und Pilotprojekte für Agri-PV und Fassaden-PV in der Landwirtschaftszone. Da der Swissolar-Vorschlag für eine landesweite Wegleitung nicht angenommen wurde, entwickelt jeder Kanton eigene Bestimmungen.
Das Meldeverfahren reduziert zwar den administrativen Aufwand, doch die Wirtschaftlichkeit hängt vor allem von Förderbeiträgen, Eigenverbrauch und dem wertvollen Winterertrag ab.
Nationale Förderung: Die Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (KLEIV) wird pro installierter Kilowatt Leistung ausbezahlt und gilt auch für Fassadenanlagen. Die genauen Tarife werden regelmässig angepasst und richten sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Details finden Sie hier.
Kantonale und kommunale Förderprogramme: Zusätzlich zur nationalen Förderung bieten viele Kantone und Gemeinden eigene Programme an:
Zuschüsse für Solarstromanlagen
Steuerabzüge für energetische Sanierungen
Spezielle Beiträge für architektonisch hochwertige BIPV-Projekte
Investitionskosten: Fassaden-PV weist aufgrund der aufwendigeren Unterkonstruktion und Integration häufig etwas höhere Investitionskosten pro Kilowatt auf als Standard-Dachanlagen. Typische Investitionsspannen für kleinere Fassaden-PV-Anlagen an Einfamilienhäusern in der Schweiz liegen bei CHF 15’000.- bis CHF 40’000.- je nach Fläche, System und Gestaltung.
Beispielrechnung Mehrfamilienhaus:
Position | Wert |
|---|---|
Fassadenfläche | 40 m² |
Installierte Leistung | ca. 6 kWp |
Geschätzte Jahresproduktion | 4’800 kWh |
Anteil Winterhalbjahr | ca. 40% (1’920 kWh) |
Eigenverbrauchsanteil | 50–70% bei Wärmepumpe |
Einsparung Strombezug (bei CHF 0.25/kWh) | ca. CHF 840.- pro Jahr |
Der erhöhte Winterertrag macht Fassaden-PV besonders attraktiv für Gebäude mit Wärmepumpen, da die Energie dann anfällt, wenn sie am meisten benötigt wird.
Die Erfahrung zeigt: Verzögerungen entstehen seltener durch rechtliche Verbote als durch unvollständige Unterlagen und mangelnde Abstimmung mit Behörden.
Was Sie vermeiden sollten:
❌ Meldung bei der Gemeinde ohne Fassadenansichten oder Fotomontage einreichen
❌ Zu späte Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber (führt zu langen Wartezeiten beim Zählerwechsel)
❌ Kantonale und kommunale Merkblätter ignorieren
❌ Bei grösseren Projekten die Brandschutzanforderungen erst während der Montage klären
❌ Ohne Vorabklärung in Schutzzonen planen
Was Sie tun sollten:
✅ Immer eine einfache, massstäbliche Visualisierung beilegen
✅ Anmeldung beim Netzbetreiber parallel zur kommunalen Meldung erledigen
✅ Kantonale Merkblätter sorgfältig lesen
✅ Telefonisches Vorgespräch mit Bauamt oder Denkmalpflege führen, bevor Planungskosten anfallen
✅ Bei Gewerbebauten und Mehrfamilienhäusern früh die Gebäudeversicherung bezüglich Brandschutz kontaktieren
✅ Rahmen und Fristen des Übergangsdokuments für neue Bestimmungen beachten
Die Grundlagen für ein erfolgreiches Projekt legen Sie mit vollständigen Unterlagen und proaktiver Kommunikation mit allen beteiligten Stellen.

In diesem Abschnitt beantworten wir typische Fragen, die im Haupttext nur am Rande behandelt wurden.
Frage 1: Wie lange dauert das Meldeverfahren für eine Fassaden-PV-Anlage in der Regel?
Die meisten Gemeinden sehen Fristen von 20 bis 30 Tagen vor. Die tatsächliche Dauer hängt stark von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Bei unvollständigen Meldungen kann die Behörde Nachforderungen stellen, was den Prozess verlängert. Der Kanton und die konkrete Gemeinde spielen ebenfalls eine Rolle – einige Ämter arbeiten schneller als andere.
Frage 2: Brauche ich für eine kleine Fassaden-PV-Anlage an meinem Einfamilienhaus immer einen Architekten?
In vielen Fällen genügt es, wenn der Solarteur die erforderlichen Pläne erstellt. Bei komplexen Fassaden, Schutzobjekten oder anspruchsvollen BIPV-Projekten wird jedoch eine architektonische Begleitung empfohlen. Die Gemeinde kann bei gestalterisch sensiblen Situationen zusätzliche Nachweise verlangen.
Frage 3: Was passiert, wenn ich eine Fassaden-PV-Anlage ohne Meldung installiere?
Eine Installation ohne vorherige Meldung kann zu einem nachträglichen Bewilligungsverfahren führen. Im schlimmsten Fall drohen Bussen und sogar eine Rückbaupflicht. Klären Sie deshalb immer vorab, welches Verfahren für Ihr Projekt gilt. Die Kosten einer nachträglichen Bewilligung übersteigen den Aufwand einer ordnungsgemässen Meldung bei weitem.
Frage 4: Kann ich mit Fassaden-PV auch einen Batteriespeicher oder eine Ladestation für Elektroautos betreiben?
Technisch ist dies problemlos möglich. Batteriespeicher und Ladestationen müssen jedoch separat mit dem Netzbetreiber koordiniert werden. Auch hinsichtlich Förderbeiträgen sind diese Komponenten eigenständig zu behandeln. Planen Sie diese Elemente am besten von Anfang an mit ein.
Frage 5: Gelten für Mietliegenschaften besondere Regeln bei Fassaden-PV?
Die baurechtliche Verantwortung liegt bei der Vermieterin oder dem Vermieter. Die Meldung erfolgt durch die Eigentümerschaft. Mietrechtliche Fragen – etwa die Zustimmung der Mieterschaft, Auswirkungen auf Nebenkosten oder die Gründung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) – sind separat zu klären und nicht Teil des baurechtlichen Meldeverfahrens.
Das Meldeverfahren für Fassaden-PV bietet Schweizer Eigentümerinnen und Eigentümern einen effizienten Weg, die Sonnenenergie an ihren Gebäuden zu nutzen. Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und frühzeitiger Abstimmung mit Gemeinde und Netzbetreiber lässt sich Ihr Projekt zügig realisieren. Nutzen Sie das Potenzial Ihrer Fassade – besonders für wertvollen Winterstrom.
Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie Ihr Gemeindebauamt oder prüfen Sie den kantonalen Solarkataster, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Projekt zu klären.
Autorin: Karin M.
Zuletzt geändert: 19.01.2026