in 2 bis 3 Monaten zu ihrer Solaranlage

Solaranlagen Fördergelder in Aarau: Das zahlen Stadt, Kanton und Bund

Die Stadt Aarau zahlt für Photovoltaikanlagen CHF 500 plus CHF 100 pro kWp – aber nur, wenn das Gesuch vor Baubeginn eingereicht wird. Dieser Beitrag zeigt alle Förderbeiträge von Stadt, Kanton und Bund, die Bedingungen, eine Beispielrechnung für 10 kWp und den Strompreis 2027 in Aarau.

Wer in Aarau eine Solaranlage plant, kann von mehreren Seiten Fördergelder erhalten: von der Stadt, vom Bund und unter bestimmten Umständen auch vom Kanton. Dazu kommt der Steuerabzug als weiterer Vorteil. Dieser Beitrag zeigt, welche Beträge gelten, welche Bedingungen dahinterstecken und wie viel bei einer typischen PV-Anlage am Ende tatsächlich noch übrig bleibt.

Alle Angaben stützen sich auf die offiziellen Förderprogramme der Stadt Aarau und des Kantons Aargau sowie auf die Tarife der ElCom, Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst: Die Stadt Aarau zahlt für Solaranlagen mit mehr als 2 kWp einen Grundbeitrag von CHF 500 plus CHF 100 pro kWp; bei integrierten Anlagen und Fassaden sind es etwas mehr. Wichtig: Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Die Mittel sind limitiert, und die Beiträge sind steuerrelevant. Dazu kommt die Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 360 pro kW. Der Kanton Aargau zahlt für normale PV-Anlagen nichts direkt, gewährt aber einen Bonus, wenn gleichzeitig noch das Dach gedämmt wird.

Die Förderbedingungen der Stadt Aarau

Für die städtische Förderung von Photovoltaikanlagen gelten diese Regeln:

  • Leistung: Gefördert werden nur Anlagen grösser als 2 kWp. Der Beitrag richtet sich nach der effektiv installierten Leistung.
  • Höchstbetrag: CHF 15'000 pro Anlage.
  • Standort: Unterstützt werden ausschliesslich PV-Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Aarau.
  • Frist: Die Solaranlage muss innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden, danach verfällt der Anspruch.
  • Auszahlung: Sie erfolgt gegen Rechnung und Fotos der realisierten Anlage, die an die Eniwa gehen.
  • Weitere Regeln: Es gelten die allgemeinen Förderbedingungen zum Förderprogramm Energie und die Förderrichtlinie der Stadt Aarau.
  • Steuern und Daten: Mit dem Gesuch erklären Sie sich einverstanden, dass die Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbezahlte Beiträge auf Anfrage oder automatisch informiert werden dürfen. Personendaten dürfen auch an ausserkantonale öffentliche Organe weitergegeben werden.

Die Förderung auf einen Blick

EbeneWas wird gefördertBetragWichtigste Bedingung
Stadt AarauPhotovoltaikanlageCHF 500 plus CHF 100 pro kWp, maximal CHF 15'000Anlage grösser 2 kWp, Gesuch vor Baubeginn
Stadt AarauThermische SolaranlageCHF 200 pro m², maximal CHF 15'000Neuanlage, Gesuch vor Baubeginn
Kanton AargauPV-Bonus bei DachdämmungCHF 20 bis 100 pro m² zusätzlichGebäude vor 2000, gleichzeitige Dämmung
Kanton AargauBeratung EigenstromCHF 350 FörderbeitragBeratung über energieberatungAARGAU
BundEinmalvergütung (KLEIV)CHF 360 pro kW bis 30 kWAntrag nach Inbetriebnahme

Tabelle 1: Förderungen für Solaranlagen in Aarau (Stand Oktober 2026). Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.

Stadt Aarau: Förderung für Photovoltaikanlagen

Die Stadt Aarau unterstützt Photovoltaikanlagen über das Förderprogramm Energie mit einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro installiertem Kilowatt-Peak:

AnlagentypGrundbeitragPro kWp
Photovoltaikanlage (angebaut)CHF 500CHF 100
Integrierte Anlage (Indach)CHF 600CHF 110
Anlage an der FassadeCHF 600CHF 120

Tabelle 2: Förderbeiträge der Stadt Aarau für Photovoltaik. Pro Anlage werden maximal CHF 15'000 ausbezahlt.

Bei einer Solaranlage mit 10 kWp sind das CHF 1'500 (angebaut), CHF 1'700 (integriert) oder CHF 1'800 (Fassade). Die weiteren Bedingungen:

  • Plug-and-Play-Anlagen (Balkonkraftwerke) werden nicht gefördert.
  • Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn zwingend eingereicht werden: bei Photovoltaik online als Anschlussgesuch über das «Meldewesenportal» der Eniwa. Die Reservierung der Fördergelder wird Ihnen dann bestätigt. Wer erst nach der Montage der Solaranlage fragt, geht leer aus.
  • Die Fördermittel sind beschränkt. Einen Anspruch auf den Beitrag gibt es nicht.
  • Die Förderbeiträge sind steuerrelevant, mehr dazu finden Sie weiter unten.

Thermische Solaranlagen

Für Sonnenkollektoren zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung zahlt die Stadt CHF 200 pro Quadratmeter, höchstens CHF 15'000 pro Solaranlage. Bei einem Einfamilienhaus werden bis zu 10 m² gefördert, also höchstens CHF 2'000. Die Voraussetzungen sind eine Neuinstallation (kein reiner Ersatz), das Label «Solar Keymark» und eine Einreichung des Gesuchs vor dem Baubeginn der Solaranlage.

Kanton Aargau: kein direkter PV-Beitrag, aber ein Bonus bei einer Dachdämmung

Das Förderprogramm Energie des Kantons Aargau (Version vom 1. Mai 2026) kennt keinen direkten Beitrag für normale Photovoltaikanlagen. Gefördert werden hingegen die Gebäudehülle, der Heizungsersatz, Solarkollektoren und Beratungen. Einen Bezug zur Photovoltaik gibt es aber: Wer gleichzeitig das Dach dämmt, erhält zusätzlich einen PV-Bonus.

MassnahmeBeitrag
Wärmedämmung Dach (U-Wert höchstens 0.20)CHF 40 pro m²
Bonus: Flachdach mit Begrünung und PV-Anlagezusätzlich CHF 20 pro m²
Bonus: Schrägdach mit Aufdach-Anlagezusätzlich CHF 30 pro m²
Bonus: Schrägdach mit Indach- oder Fassadenanlagezusätzlich CHF 100 pro m²

Tabelle 3: Dachdämmung mit PV-Bonus im Kanton Aargau (Stand 1. Mai 2026).

Die wichtigsten Bedingungen: Das Gebäude muss vor dem Jahr 2000 bewilligt worden sein, das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, und die PV-Anlage muss bei Schrägdächern mindestens 70%, bei Flachdächern mindestens 50% der förderberechtigten Dachfläche belegen. Förderbeiträge unter CHF 2'000 werden nicht ausbezahlt. Die Stadt Aarau zahlt laut ihrer Programmseite zusätzlich 50% der kantonalen Beiträge für die Gebäudehülle. Ob das den PV-Bonus einschliesst, klären Sie am besten vor dem Gesuch mit der Umweltfachstelle.

Wer ohnehin das Dach saniert, findet im Beitrag unseres Partners Wassmer Bedachungen AG ein Rechenbeispiel und den richtigen Ablauf: Dachsanierung und Solaranlage in Aarau.

Beratung zum Eigenstrom

Die Grobberatung «Eigenstrom» der energieberatungAARGAU bespricht Photovoltaik, Eigenverbrauch, E-Mobilität und Stromverbrauch in der Regel bei Ihnen vor Ort. Ihr Anteil beträgt ab CHF 150, zusätzlich übernimmt der Kanton CHF 350. Die Beratung ist einmal pro Gebäude möglich und freiwillig, hilft aber bei der Entscheidung zwischen Anlagengrösse und Speicher.

Eine erste Einschätzung zu Ihrem Dach, zur Anlagengrösse und zu den Förderbeiträgen erhalten Sie auch bei uns: Rechnen Sie mit unserem Solarrechner durch, was Ihre Solaranlage kostet, und lassen Sie sich von Solaralag.ch kostenlos und unverbindlich beraten.

Bund: Einmalvergütung für jede PV-Anlage

Unabhängig von Stadt und Kanton zahlt der Bund über Pronovo eine Einmalvergütung: rund CHF 360 pro Kilowatt bis 30 kW, für integrierte Anlagen CHF 400. Der Antrag wird erst nach der Inbetriebnahme gestellt, die Auszahlung dauert erfahrungsgemäss rund ein Jahr. Alle Sätze und Boni finden Sie in unserem Förderleitfaden. Ihren konkreten Betrag zeigt der Förderrechner.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Aarau mit 10 kWp

PositionBetrag
Investition bruttoCHF 28'000 bis 30'000
Einmalvergütung Bund– CHF 3'600
Förderbeitrag Stadt Aarau– CHF 1'500
Steuerersparnis (ca. 20 %, nur bis Ende 2028)– CHF 4'600 bis 5'000
Effektive Kostenrund CHF 18'300 bis 19'900

Tabelle 4: Annahmen: Grenzsteuersatz 20 %, Fördergelder reduzieren den abzugsfähigen Betrag. Ohne den städtischen Beitrag liegen die effektiven Kosten bei CHF 19'500 bis 21'100 (siehe Kostenartikel).

Der Steuerabzug gilt bei bestehenden Gebäuden bis Ende 2028; die Details erklärt unser Beitrag zur Eigenmietwert-Abschaffung. Wichtig: Förderbeiträge sind steuerrelevant. Sie reduzieren den Betrag, den Sie als Liegenschaftsunterhalt abziehen können, und müssen zwingend in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Stadt darf die Steuerbehörden über ausbezahlte Förderbeiträge informieren. Was eine PV-Anlage insgesamt kostet, zeigt unser Beitrag zu den Kosten einer Solaranlage.

Strom in Aarau 2027: Warum die Förderung eigentlich der Hebel ist

Für das Jahr 2027 liegt der Strompreis in Aarau laut ElCom-Profil H4 (Haushalt mit 4'500 kWh pro Jahr) bei 25.36 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind rund CHF 1'140 im Jahr und etwa 1.1 Rappen weniger als der Schweizer Median von 26.5 Rappen.

TarifkomponenteRappen pro kWh
Netznutzung10.88
Messtarif1.65
Energie9.68
Abgaben an das Gemeinwesen0.85
Netzzuschlag2.30
Total25.36

Tabelle 5: Stromtarif 2027 in Aarau (Profil H4, Standardprodukt). Quelle: ElCom, Tarifveröffentlichung vom 8. September 2026.

Das verändert die Rechnung: In Aarau lohnt sich eine Photovoltaikanlage weniger wegen besonders teurem Strom, sondern vor allem wegen der Förderung und des Steuerabzugs. Beim Eigenverbrauch sparen Sie pro Kilowattstunde höchstens rund 23.7 Rappen, denn der Messtarif fällt weiterhin an. Eine Kilowattstunde vom eigenen Dach kostet über die Lebensdauer 9 bis 16 Rappen. Überschüssigen Strom vergütet der Netzbetreiber seit dem Jahr 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis, für Anlagen unter 30 kW gilt ein Mindestpreis von 6 Rappen.

So gehen Sie vor: Schritt für Schritt

  1. Potenzial prüfen: Der Solarkataster des Bundes zeigt, wie viel Ihr Dach Ihnen liefern kann.
  2. Beraten lassen: Eine Fachkraft klärt Ihre Anlagengrösse, den Speicher und vor allem die Wirtschaftlichkeit. Unser Solarrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung.
  3. Meldepflicht klären: In Aarau sind Solaranlagen meldepflichtig. Wichtig: In der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern ist zwingend eine Baubewilligung nötig. Auskunft gibt das Stadtbauamt, die Abteilung Baubewilligung.
  4. Anschlussgesuch einreichen: Online über das Meldewesenportal der Eniwa (meldewesen.eniwa.ch), zwingend vor Baubeginn. Die Reservierung der Fördergelder wird Ihnen bestätigt.
  5. Installation und Inbetriebnahme: Innerhalb von 18 Monaten. Der Installationsbetrieb erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll und den Sicherheitsnachweis.
  6. Rechnung und Fotos einreichen: Per E-Mail an energieberatung@eniwa.ch. Danach erfolgt die Auszahlung der städtischen Förderung.
  7. Förderung des Bundes beantragen: Bei Pronovo, innerhalb von drei Jahren nach der Inbetriebnahme.

Wie Sie den passenden Installationsbetrieb finden, erklärt unser Beitrag zur Anbieterwahl.

Fristen, Nachweise und Auszahlung

Damit das Geld am Ende tatsächlich fliesst, kommt es auf vier Punkte an:

  • Reservierung: Nach dem Anschlussgesuch im Meldewesenportal der Eniwa bestätigt die Eniwa die Reservierung der Fördergelder.
  • Frist: Die Anlage muss innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden, danach verfällt der Anspruch. Das Förderprogramm rechnet ab Gesuchseingabe.
  • Nachweise: Nach der Installation schicken Sie die Rechnung und Fotos der realisierten Anlage per E-Mail an energieberatung@eniwa.ch.
  • Auszahlung: Sie erfolgt, sobald die Unterlagen vorliegen. Der Betrag richtet sich nach der effektiv installierten Leistung, nicht nach der Offerte.

Für die Einmalvergütung des Bundes gelten andere Unterlagen: Inbetriebnahmeprotokoll, Sicherheitsnachweis, Rechnungen mit Kostenaufstellung, Datenblätter der Komponenten und Fotos der Anlage. Sie reichen sie bei Pronovo ein, in der Regel erledigt das der Installationsbetrieb für Sie.

Weitere Förderungen der Stadt Aarau

Das städtische Förderprogramm Energie unterstützt auch andere Massnahmen. Die Bedingungen finden Sie auf der Programmseite der Stadt:

  • Wärmepumpen als Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung, mit Grundbeitrag und Leistungsbeitrag, solange die Liegenschaft nicht im Fernwärmegebiet liegt
  • Pelletfeuerungen und Anschlüsse ans Fernwärmenetz
  • Ausbaukonzepte für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften mit mindestens sechs Ladepunkten
  • Das Gebäudeprogramm für Dämmung und Sanierung: Die Stadt zahlt zusätzlich 50% der kantonalen Beiträge

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für eine Solaranlage in Aarau?

Die Stadt zahlt bei einer Anlage mit 10 kWp CHF 1'500 (angebaut) bis CHF 1'800 (Fassade). Dazu kommen rund CHF 3'600 vom Bund und der Steuerabzug bis Ende 2028.

Wann muss ich das Gesuch einreichen?

Bei der Stadt Aarau vor Baubeginn. Bei der Einmalvergütung des Bundes dagegen erst nach der Inbetriebnahme.

Wie lange habe ich Zeit, die Anlage zu bauen?

Die Anlage muss innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden, danach verfällt der Anspruch. Planen Sie Offerte, Anschlussgesuch und Montage entsprechend.

Wird ein Balkonkraftwerk in Aarau gefördert?

Nein. Die Stadt fördert nur Anlagen grösser 2 kWp und schliesst Plug-and-Play-Anlagen ausdrücklich aus. Mehr zu Balkonkraftwerken in unserem Ratgeber.

Gilt die Förderung auch in den Nachbargemeinden?

Nein. Unterstützt werden ausschliesslich Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Aarau. Andere Gemeinden haben eigene Programme oder gar keines.

Kann ich die Beiträge von Stadt und Bund kombinieren?

Beide Programme laufen unabhängig voneinander. Weil die Programme im Einzelfall Besonderheiten haben können, lohnt sich vor dem Gesuch eine kurze Rückfrage bei der Umweltfachstelle der Stadt.

Sind Förderbeiträge steuerpflichtig?

Sie sind steuerrelevant: Sie vermindern den Betrag, den Sie als Liegenschaftsunterhalt abziehen dürfen. Sie versteuern die Förderung also nicht zusätzlich, dürfen aber nur die selbst getragenen Kosten geltend machen.

Wie lange reichen die Fördermittel?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Mittel der Stadt sind begrenzt, und es besteht kein Anspruch auf den Beitrag. Wer sicher gehen will, reicht das Gesuch früh ein.

Was Ihre Anlage in Aarau kostet und bringt

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Transparenzhinweis: Die Angaben in diesem Beitrag basieren auf dem Förderprogramm Energie der Stadt Aarau, dem Förderprogramm des Kantons Aargau (Version 1. Mai 2026), den Tarifen der ElCom und den Sätzen von Pronovo, Stand Oktober 2026. Die Fördermittel sind begrenzt, und die Beträge können angepasst werden; massgeblich sind ausschliesslich die aktuellen Publikationen der Behörden. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

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